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welches am! sichersten durch das frühzeitig Lodtsiblagen ves erkrankenden noch nicht ganz erkrankten Viehes bewirket wird.

Die Churhannöverischen Verordnungen von 1756 und 1770 befehlen das frühzeitige Todfchlaqen des kranken Viehes, und je» nes, von welchem man vermuthen kann, daß es schon angestecket.

Nach dem königl. preußischen Patent .?vn 1796. wie bey dem Viehsierben ver­fahren werden soll, muß die übrige Heerde unverzüglich getödtet werden, wenn irgend­wo ein Stück an der Rindviehseuche fallt, damit die Seuche nicht weiter um sich greife.

Herr von Hallerin seiner Abhandlung >on der Viehseuche rarher, man solle keine Arzneyen an dem angesteckten Viehe er­lauben, sondern die ersten Anqesteckten und die neben ihnen in eben dem Stalle gestan­denen ohne Verzug tödten, und sagt: durch dieses Mittel werde die Schweiz von einer Seuche befreyet , welche in Holland so oft den größten Theil des Viehstandes zernichtet.

Die Herzogs, wirtembergische Sanitäts- Deputation bezeuget öffentlich durch die officielle Nachricht d. d. Stuttgart» den 4ten Februar 1796, daß sich der Nutzendes frühzeitigen Todtschlagens sichtbar in Groß- Botwar ergeben habe; ermuntert daher die Viehbesitzer zu dem frühzeitigen Todtschla- gen indem sie alle Mittel als unzuläng­lich zur Heilung und gar schädlich erklä­ret, we.l nur die Ausbreitung der An­steckung dadurch befördert wird.

Auch aus der Grafschaft Löwenstein ist an das würzburgische Amt Hornburg die Nachricht eingegangen , das Todtschkagen Des erkrankten Viehes fey als das einzige Mittel vorgefchlagen, wodurch der vm sich greifenden Seuche einiger Einholt hier und da geschehen fey.

(Der Verfolg künftig,)

Bekanntmachung von verschiedenen Sachen.

r) Künftigen Montag den X2ten die­ses Nachmittags 1 Uhr, sollen in des ver­storbenen Kastenmeister Johann Friedrich Stohrs Behausung an der Stadtpforte z fette und 4 Hehlschweine öffentlich an den Meistbietenden gegen haare Zahlung verstri­chen werden. Giessen den 7ten Decembe 1796.

Furstl. Hessisches Oberamt daselbst. Rayß.

2) Montags den 19. December und folgende Täge, des Nachmittags voni 4 Uhr , sollen, auf dem hiesigen Universitäts- Gebäude im obersten Stock, folgende, sehr wohl conditionirte, Sachen, als: Stuhle, Canapee's, Commode, Tische, Schränke und mehreres Holzgeräthe, sodann Spie­gel und anderes Glaßwerk, Porcellan, Zinn, eiserne, kupferne und messingene Geräthschaften, an den Meistbietenden, ge­gen gleichbaldize haare Zahlung, versteigt werden.

g) Ein Acker an der Landstraße, an dem Mittelweg, neben Hrn. RegierungS- rath Balser und Hrn. Rathsschöff Seipp, Wittwe, ein halber Morgen, zo Ruten 9 i/2 Schu.

Ein Acker zwischen dem Aul und Leih­gesternweg , neben Johann Jost Simon und Joh. Philipp Rinn , 1 halber Mor­gen , z9Ruten, 1 Schu.

Ein Acker am Sandkauterweq, neben Hrn. Rathsschöff Kempf und Jakob Her­bert , 1 halber Morgen, ig Ruten, 3 Schu.

Eine Wiese in der Steffansmark, jen­seits der Wiesek, stößt auf den Bruch, ne­ben 'Joh Philipp Krailing und Ludwig Daniel Keil, r Viertel, 26 Ruten, zehnd- bar.

* Eine