Ausgabe 
31.1.1795
 
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zu kommen aufängt, muß man sich. Len, selbigem einiges Getränke oder auch flüssige Arzneien beizubringen, indem er wegen noch zu großer Schwäche der Werkzeuge leicht unglücklich schlucken könnte.

8) Dagegen wird der Wieberaufle. »ende in ein warmes Bette gebracht. War es bishero mit Sand, Salz ober Asche bestreuet; so reibet man ihn nun. mehro mit warmen Tüchern sanfte ab, giebt ihm, so bald als er nur zu schlu. cken vermögend ist, nach und nach jedes­mal «inen Theelöffel voll warmen Thee, oder warmes mit Meerzwiebel . Honig vermischtes Bier, oder auch etwas war. meS Wasser mit Essig oder Wein, und führet immer fort, ihm die Hände, Füße und Rücken mit warmen Tüchern zu rei. den. Worauf man den Kranken der Vorsorge des Arztes überläßt, welcher das übrige zu seiner vollkommenen Ge­nesung und zur Cur des auf dergleichen Zufälle gemeiniglich folgenden ZieberS, schon besorgen wird.

Hälfsmittel für Erhängte oder Er­würgte.

Wenn man einen Aufgebangten, -der durch äussere Gewalt mittelst eines um den Hals geschnürten Bandes er. würgten Menschen , ohne alle Zeichen des Lebens findet, so ist die schleunigste Hülfe nöthig, indem sonsten der Tod ganz unvermeidlich erfolget. Die Ret. tung wird durch folgende Mittel bewirket:

i) DaS allernöthigsteist, baßman, ohne sich erst lange zu bedenken, ober um Hülfe zu rufen, das Band oder den Strik sogleich ad, und aufschneide, wor, ün der Unglückliche hänget, oder wo. durch er erwürget worden ist Trift der Fass issSbefoydtyt Gehängten, als­

dann ist vorzügliche Sorge zu tragen, daß der Körper im Herabfallen sich nicht beschädigen möge.

2) Hierauf löset man zuerst die Kleidungsstücke los, wodurch die Bewe­gung der innern Tbeile gehindert werden kann, als bas Halsband, bie engen Kleidungsstücke auf der Brusi und auf dem Unterleibe, die Strumpfbänder, Handknöpfe, u. s. w. Man bringet hieraufden Todscheinenben in daS nächste Haus in ein Zimmer, worin»«» weder Dunst noch viele Wärme ist; leget ihn daseldst auf ein bequemes Lager derge­stalt, daß der Kopf und die Brust auf­recht liegen, und nicht gepresset werden, und entkleidet ihn bann völlig.

Der Schluß im nächsten Stück.

Bekanntmachung von verschiedenen Sachen.

I) Ich Endes unterzogener bin ge- Williget nachstehende Gütherstück« auf einen sechsjährigen Temporalbestand an den Meistbietenden zu überlassen,

J) 99 3/t Ruthen Garren auf dem Nah- rungSberg mit Sdstbäumen.

2) izz Ruthen Wiese und Grabland auf dem Sand.

3) 3/4Morgen Acker in den Rödern, ehemalige Mäyisch« oder Bockische Wiese. Ist mit Wintersaamen besaamt.

4) - Morgen 151 Ruthen Wiese auf der Au am Felß- Grade».

Wer zu einem oder dem andern dieser Stücket Lust hat, kann sich bei mir in meiner Behausung melden', bie nähere Conditionen vernehmen und einstweilen hin Gebott thun, sofort sich bis den tten Merz,nach Befinden, VesZufchlags gewärtigen. Gießen, de» 28ten Januar 1795« Elwert,

Reg, SecsttariuS.

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