Ausgabe 
26.9.1795
 
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nrs Rektorat- über gao Studenten im# matrikulirte. Zugleich wurde ein Pae- dagogium triUngue gestiftet, unv die Lek­tionen wurden auf dem Rathbaus ge- halten, wobei Conrad Dieterich Päda. gogiarch und Miccins, rNatthias, Me- vicns, Bachmann, Tholvius, die ersten Lehrer waren. Alle Lehrer fiengrn mit feierlichen Reden ihre Aemter an, und den i4ten Okt. nahmen die Vorlesungen ihren Anfang. Landgraf Ludwig V. mit dem Zunamen der jüngere oder der Treue, schenkte die Güter von den eingezogencn Klöstern, wie auch von den Anthonitern dazu.

1606. den i7ten Merz, war ein sol. eher Sturmwind, daßmanmeynte, Him« mel und Erde würden übereinen Hänfen zusammenfallen, that an Dächern und in Gärten großen Schaden und inWäl« bern an den Bäumen, warfetliche Häu« fer und Scheuern um. An der Pest stür­ben zo Personen. ,

1607. kamen bi« Kaiserlichen Privi­legien für die neue Universität an, welche der Landgrafzu Prag von Kaiser Rudolph IL selbst abgeholt hatte. Die kaiserliche Dulle kostete 1030 Goldgulden. Den Sten Oft geschah die feierliche Einwei. hung auf dem Rathhause und die Kaiser, lichen Privilegien wurden vorgelrsen. Hierauf wurden mehrere Doftorea, Ma- giftri und ßaccalaurei creirt. Es wur« den auch etliche neue Professoren anqe. skellt, und D. Anthoni zum Kanzler mit 15 fl. Zulage und zum ersten Rector ge. wählt. Hieraufwurde den Bürgern be. sohlen, daß sie neue und bequeme Häu. ftr erbauen, die alten ausbessern und die Zimmer erweitern lassen sollten, um den Studierenden allen Vorschub thun zu können, welches treulich befolgt wurde und zu nicht geringem Vortheil der Bur- -erschaff gereichte.

Der Verfolg im vüchsten Sluck.

Edikf-lvsrladttnS'

Nachdem« besdahiesigenGemeindS- mann Konrad GarthS zu bezahlen sie. hende Schulden dessen Activ - Vermögen weit übersteigen, und dahero von höhe­ren Orten der förmliche Konkurs-Pro« zrß erkannt worden; als werden alle diejenige, welche an ersagten Konrad Garth einen Anspruch ex quocunque ca- pite zu machen vermeinen, edictalitek hiermit vorgeladen, um in termino den zten October l. I. vor dahiesig Fürstli­chem Amt zu erscheinen, ihre Forderun, gen richtig zu stellen, und sich hiernächst des weiteren im NichterscheinungS« fall aber der Präclusion zu gewärtigen. Signatum Langgöns am ztrn Sept. I79S*

Fürst!. Hessisches Iustiz.Oberamt daselbst.

Carl Georg v. Fangen.

Bekanntmachungen.

i) Nachdem« das Tabaksrauchen an gefährlichen Orten wie auch auf den öf­fentlichen ©trafen seit einiger Zeit wie­der so sehr «ingerissen ist, und verschi«. bene Beschwerden darüber eingekommen, alS wird hierdurch verordnet: daß Nie. mand an gefährlichen Orten und auf den öffentlichen Strafen weder bei Tag noch bei Nacht Tabak rauchen solle, gegen, falls ein solcher im Betrettungsfall in 1 Rthlr. Strafe genommen werden wird. Giessen den 22ten September 175(5.

Fürstl. Hess. Polizeideputatio» daselbst.

2) Da täglich viel« Klagen über da- Kartoffel. Stöppeln einlaufen, unddaß unter dem Scheine des Stoppelns nicht nur ganze Reihen Kartoffeln ausgemacht, sondern auch andere Gemüse entwendet würden, alS wird alles Kartoffel-Sröp.

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