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len. Sign, Langgöns den 17km März 1795.
Fürstl. Hess. Amt das.
Carl Georg von Zangen, Fürstl. Hess. Reg. Rath und Amtmann deS Amts Hüttenberg.
.Bekanntmachung von verschiedenen Sachen.
1) Sollte etwa Jemand an den un- term 22ten nächst abgelaufenen Monat- Februar allhier verstorbenen Herrn Zr'rn- haber von Eberstein annoch eine gerechte Forderung haben: so wirb er hiermit auf, gefordert, sich binnen i4$agtti bei dem Hrn. Regierung- - Secrerario Faber |u melden, und nach Umständen zu erwarten , daß feine Forderung auf der Stelle bezalt werbe: sollte aber jemand dieser Aufforderung ohngeachtet, sich binnen diesen I4$agtn nicht melden; so Ist seine Forderung, sie habe Rahmen, Wie sie wolle, null und nichtig, undbarf keine weitere Anforderung beshalben ge» macht werben. Gießen beu zoten Mart >795.
. Müller,
Auditeur und Concommissariu-.
, 2) Nachdem« auf Montag den Zoten biests Monats März Morgend- 8 Uhr -u Grunberg ru der dasigen sogenannten iöorg
1 rweisiisige Chaise mit Schwanenhäs- vergoldet, rothen Scharlach und weissen schnür beschlagen, in einer Stabt ju fahren,
i viersizziger Reisewagen,
l offener zweisijjiger Sommerfchlitte, fcblittr1^5 9<r bolbbeb<ft,c Sommer,
Japrlolet mit eisernen Achsen und zwei Geschirren dazu,
r vierstjjiger Schneeschlitte,
io mit Messing stark beschlagene Kut, schengeschirre nebst den dazu gedörigen Zäumen und Stangen,
4 dito ohne Messing, nebst allerhand Lederwerk, Sattel, Kissen, Kommet, Riemen und sonstigen Wagengeschirr und Eisenwerk, desgleichen
4Weingrüne mit eisernen Reissen beschlagene Stückfäffer,
1 bitto von 51/2 Ohm,
Iditto von 40bm, und
1 bitto von zObm, gegen baare Bezahlung öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden soll; al- wird solches zu Jedermanns Wissenschaft hierdurch bekannt gemacht, damit diejenige, weiche zu einem oder dem andern Lüsten haben, sich besagten Tags dahier einfinden und nach Belieben mitbieten können. Grünbrrg deniLren März 1795.
3) Nachdem, Donnerstag den 26ten bieses Morgend- 9 Ubr zu Neustadt im Mainzischen, einige Hundert Viertel Korn und eben so viel Hafer, öffentlich an den Meistbietenden versteigt werben sollen, als wird solche- hiermitbekanntgemachk. Gießen den i6tm März 1795,
Fürstl. Hess. Oberamt allda R a y ß.
Benutzung des Wassers auf den Wirch, schaftshöfrn.
Wenn man auf seinem Grund und Boden befindliches nicht versiegendes Wasser sonst zu nichts gebrauchen kann, so^kann ,6 doch der Landwirth bazuvhne Weikläuftigkeit nutzen, daß es ihm für sein Hausgeflügel den ganzen Sommer hindurch Futter darreichen muß. Da ich ml meinem Garten einen kleinen Teich habe, dessen Besatz mit Fischen bestän» big^von Fischottern, welche de- Nacht- tlgige Me..en weit umher gehen, verei» ' reit,


