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Verfolg der im »origen Stück abgebrochene» Fürst!. Verordnung.
Fünftens: Bei Verkauf und Sub- hastationen sollen die Haus-Schätzer die Gebäude nicht nach dem Ertrag der an« fänglich neuen Baukosten, singulair pre, tieufen Einrichtung, sondern nach ihrer dermaligen Beschaffenheit mit Rücksicht auf die erforderliche Unterhaltung oder Reparatur überhaupt nach wahrem in, nerlichen allgemeinen Werth-
Die Feld - Schätzer hingegen die Grundstücke mit Rücksicht aufbarinn be, findkiche frische Dung, Bau, daraufste« heude Früchte, Bäume, Zaun, Planken, Cammer «Latten rc. nicht aber nach dem Kosten-Ertrag der Erbau- und Errich, tung, sondern nach dem dermaligen Stand und wahrem Werth vor jedermann anschlagen.
Gleichwie nun solches Unser ernstlk, eher gnädigster Wille und Verordnung ist; so befehlen Wir, daß darüber nach, brücklichst gehalten - und die Contrave» nienten ohne die geringste Nachsicht hr« straft werden sollen. Darmstadt, den 25. April 1795.
Edikealvorladung.
Nachdem der verstorbene Ludwig Ebert zu Allendorf so viele Schuldencon, trahiret, daß dessen hinterlassenes Actio» Vermögen zu deren Bezahlung nicht an« reichet, und dahero von höheren Orten der förmliche Konkurs-Prozeß erkannt worden; so werden alle diejenige, welche an ersagten Ludwig Eberts Verlassen, schäft ex quocunque capite eine Forde» rung zu haben vermeinen , edictaliter hiermit vorgeladen, nun intermino Don» nerstags den 5ten November I. I. vor dahiesig Fürst!. Amt zu erscheinen, ihre Forderungen richtig zu stellen, und sich
N'cht-rsch-inungs. faß aber der Praclusion zu gewärtigen, bignatum Langgons am ztenOct. 1795.
Fürst!. Hess. Iustizamt daselbst.
C. G. v. Zangen.
Bekanntmachung von verschiedene» Sachen.
r) Nachdem- Dienstag den 27ten dieses Nachmittags um 2 Uhr in'S Hrn Aff.-ssor Elwertö Wohnung, das von dem verstorbenen MouSquetier Koch und fei, "^^ELefra« hinterlassene Wohnhaus, nebst Stall, Miststätte und allem Zu, gehör, in der Mühlgaffe gelegen, öffent. ltchan denMcistbietenden verstrichen wer» den soll , als wird dieses hierdurch bekannt gemacht, und können sich Streich, lustige in dem anberavmten Termin Nach, mittags 2 Uhr inü Hrn. AssessorElwerkS Wohnung einfinden, ihr Gebot tbun. und sich des Zuschlags gewärtigen.
2) Nachdem- Mittwochen den28ten dieses, daö von dem verstorbenen ^n, val,d Herz hinterlassene Wohnhaus nebst Zugehör, in der Löwengaß gelegen, öffentlich an den Meistbietenden verstiich-n werden soll, als können diejenige, welche gesonnen sind mitzustreichen, sich Mitt. Wochen den -8ten dieses Nachmittags 2 Uhr inS Hrn. Assessor ElwertS Wohnung -.nfinden, ihr Gebot thun , und nach Befinden sich des ZusPlags gewärtigen.
3) ES wirb ein Bedienter bei einer sichern auswärtigen Herrschaft unter sehr annehmlichen Conditionen gesucht. Er muß aber gute Zeugnisse haben, gut« Ausiuvrung undSitten besitzen, und gut rechnen und schreiben können. Ausgeber dieses giebt weitere Nachricht.
4) Neue


