Ausgabe 
12.12.1795
 
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Aärsil. Verordnung.

Von Gortes Gnaden wir Ludwig X.

Landgraf?u Hessen re. rc.

Nachdem Wir tn Hinsicht daß das Wir- theytreiden eines Schultheißen einer Ge­meinde atlemat zum Z^achtheil gereichet, die schon im Jahr 1689« erlassene und mehr- malen wiederoolte Verordnung , daß die­jenige so Schultheißen-Dienste versehen, sich aller Wuchschaft entschlagen sollen, hiermit zu erneuern Uns bewogen gefun­den harren; als habt Ihr wegen Publica- tion dieser Unserer gnädigsten Verwendung an die Euch untergebene Beamte das wei­tere dahin zu erlassen , daß die Schulthei­ßen keinerlei Gattung von Wirthschaft trei­ben , und des Endes die Beamten Nie- mand, der einigerlei Wirthschaft treibt, in Vorschlag bringen, vielmehr in ihren Berichten jedesmal bemerken sollen , daß die vorgeschlagene Subjecte keine Wirth­schaft treiben. Darmstadt den iZten Jun. 179U

Bekanntmachung.

Bei der jetzigen immer mehr sich ver- dieirenden heilsamen Gewohnheit die Fe­derbetten wegzulassen, und besondere die Kinder von Anfang an Matrazzen zu ge­wöhnen, ist es gewiß nützlich, ein Mate­rial kennen zu lernen, welches das be­quemste und gesündeste und zugleich weit wohlfeiler ist als Pfcrdehaare, Baumwolle u. s. w.

Man sammlet das Moos , wenn es in seiner stärksten Vegetation ist, im Mo­nat August, und befreit so viel möglich von der anhangenden Erde. Man sucht das längste und weichste Moos aus, und sondert alle- fremde Körper davon ab. Hierauf breitet man es unter ein Schirm­dach aus, und läßt es so trocknen. Ist es völlig trocken, so legt man es aufrechten, und klopft es ganz leicht mit Stöckchen, wodurch aller Staub und Erde davon geht;

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auch werden dabei noch alle fremde Körper abgesondert. r Nun stopft man die Matra;- zen so aleichförmig als möglich, damit aus. Die Dicke der Matrazze muß etwa 6, 8 bis loZoll betragen. Zulezt wird die Ma­trazze an mehreren Orten durchnäht, um das Zufammenballen des Mooses zu verhin­dern. Wird sie nach und nach durch das Taraufiiegen zufammenqedrückt, so schlägt man sie wieder mit Stöckchen, wodurch-sie wieder ihre vorige Stärke und Elasticitat erlangt. Solche Matrazzen dauern über 10 Jahre.

Verpachtungen.

Es sollen nachstehende, denen Frei- Herrn Schencken zu Schweinsberg auf Rülfenrod gehörige, durch die bisherige eigene Administration in bestem Stand sich befindende Güter, von Petritag k. I. an, auf 6 oder mehrere Jahre verpachtet wer­den , als

I.

das Gut zu Rülfenrod bei Hom­berg an der Ohm gelegen, bestehend in

a) hinlänglich bequemer, sehr guter Woh­nung, Scheuern, SlaLungen und andern LandwirthschaftSzebäuden,

b) 67 Mött Hornberger Maas Kornaus­saat in jedes Feld,

c) Wieswachs zu 70 bis 80 Wagen Heu, (es können aber, wenn einige in Abgang gekommene Mästereien wieder in gehörigen Stand gefezt werden , bei ivv Wagen Heu gemacht werden ),

d) einem großen Gemäß - einigen be- trachtlichen Gras - und Baumgarten , auch einemBlumengarten, und find ausserden in ersteren befindlichen Odstdäumen beträcht­liche Plantagen davon an verschiedenen We­gen angelegt,

e) der. alleinigen Schäferei, worauf we­nigstens 3 bis 4oaStück gehalten werden können,

f) verschiedenen Handdiensten, welche die dastgen Hintersassen zu leisien haben,

g) hin^