Aärsil. Verordnung.
Von Gortes Gnaden wir Ludwig X.
Landgraf?u Hessen re. rc.
Nachdem Wir tn Hinsicht daß das Wir- theytreiden eines Schultheißen einer Gemeinde atlemat zum Z^achtheil gereichet, die schon im Jahr 1689« erlassene und mehr- malen wiederoolte Verordnung , daß diejenige so Schultheißen-Dienste versehen, sich aller Wuchschaft entschlagen sollen, hiermit zu erneuern Uns bewogen gefunden harren; als habt Ihr wegen Publica- tion dieser Unserer gnädigsten Verwendung an die Euch untergebene Beamte das weitere dahin zu erlassen , daß die Schultheißen keinerlei Gattung von Wirthschaft treiben , und des Endes die Beamten Nie- mand, der einigerlei Wirthschaft treibt, in Vorschlag bringen, vielmehr in ihren Berichten jedesmal bemerken sollen , daß die vorgeschlagene Subjecte keine Wirthschaft treiben. Darmstadt den iZten Jun. 179U
Bekanntmachung.
Bei der jetzigen immer mehr sich ver- dieirenden heilsamen Gewohnheit die Federbetten wegzulassen, und besondere die Kinder von Anfang an Matrazzen zu gewöhnen, ist es gewiß nützlich, ein Material kennen zu lernen, welches das bequemste und gesündeste und zugleich weit wohlfeiler ist als Pfcrdehaare, Baumwolle u. s. w.
Man sammlet das Moos , wenn es in seiner stärksten Vegetation ist, im Monat August, und befreit eö so viel möglich von der anhangenden Erde. Man sucht das längste und weichste Moos aus, und sondert alle- fremde Körper davon ab. Hierauf breitet man es unter ein Schirmdach aus, und läßt es so trocknen. Ist es völlig trocken, so legt man es aufrechten, und klopft es ganz leicht mit Stöckchen, wodurch aller Staub und Erde davon geht;
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auch werden dabei noch alle fremde Körper abgesondert. r Nun stopft man die Matra;- zen so aleichförmig als möglich, damit aus. Die Dicke der Matrazze muß etwa 6, 8 bis loZoll betragen. Zulezt wird die Matrazze an mehreren Orten durchnäht, um das Zufammenballen des Mooses zu verhindern. — Wird sie nach und nach durch das Taraufiiegen zufammenqedrückt, so schlägt man sie wieder mit Stöckchen, wodurch-sie wieder ihre vorige Stärke und Elasticitat erlangt. Solche Matrazzen dauern über 10 Jahre.
Verpachtungen.
Es sollen nachstehende, denen Frei- Herrn Schencken zu Schweinsberg auf Rülfenrod gehörige, durch die bisherige eigene Administration in bestem Stand sich befindende Güter, von Petritag k. I. an, auf 6 oder mehrere Jahre verpachtet werden , als
I.
das Gut zu Rülfenrod bei Homberg an der Ohm gelegen, bestehend in
a) hinlänglich bequemer, sehr guter Wohnung, Scheuern, SlaLungen und andern LandwirthschaftSzebäuden,
b) 67 Mött Hornberger Maas Kornaussaat in jedes Feld,
c) Wieswachs zu 70 bis 80 Wagen Heu, (es können aber, wenn einige in Abgang gekommene Mästereien wieder in gehörigen Stand gefezt werden , bei ivv Wagen Heu gemacht werden ),
d) einem großen Gemäß - einigen be- trachtlichen Gras - und Baumgarten , auch einemBlumengarten, und find ausserden in ersteren befindlichen Odstdäumen beträchtliche Plantagen davon an verschiedenen Wegen angelegt,
e) der. alleinigen Schäferei, worauf wenigstens 3 bis 4oaStück gehalten werden können,
f) verschiedenen Handdiensten, welche die dastgen Hintersassen zu leisien haben,
g) hin^


