älso dir Feinde der Menschen und die 6i* fen nützliche Thiere näher^ kennen lernen.
Die gröffen, gefährlichsten und hauptsächlichsten sind — unsere Jungen. Da ist kein Vogelnest, welches von diesen nicht ausgrspüret, nicht zerstöret wird. Sie verderben die Eyrr, heben die Jungen aus und fangen oft die Alten dazu. Es werden Fallen gelegt, Sprenkel und Meisenkörben gestellt u. f. w. Das also müssen wir nicht leiden.
Die erste Pflicht darüber liegt den Aelrern ob. Sie müssen es nicht zuge, den daß ihre Kinder die Vogelnester auf- suchet, und noch weniger sie zerstören. Sie müssen im Gegentheil die Fortpflan. zung der Vögel und den Anbau ihrer Nester zu befördern suchen. Wer Gär. ken und Häuser darin hat, lasse unter dem Dachkrauf Löcher und inwendig zu- gemachte kleineGefächer machen: so wer. den sich bald die Rothkehlgen, Roth, fchwänzgen u, a. Vögelgen darein nisten und der Gartenbesitzer wird denVortheil davon spüren.
Nach den Aeltern stehen in jener Pflicht zunächst die Schullehrer.. Diese müssen ihren Zöglingen das Zerstören der Logelnester und das Vogelfängen nützlicher Vögel, als ein Laster, als ein Verbrechen als eine Sünde schildern — denn das ists in mehr als einer Rücksicht. Sie müssen diejenigen, welche dirses Verbrechen begehen, zu entdecken siichen und strenge und öffentlich strafen. So werden sie dem gemeinen Wesen Hoppelt nützlich werden.
Drittens ist diese Sache wie schon- oben erwähnt rin Gegenstand der poty» cey. Es steht schon so viel ich weiß, eine Strafe auf das Fangen der Nachtigallen, und auf' das Ausheben der Graß rnückrnnrsier. Wer ist sie auch wohl
schon exeguirt worden ? Cs sey mir erlaubt diesem, mir übrigens sehr ehrwürdigen Colleq hier öffentlich einige unmaßgebliche Rathschläge zu rrtheilen: bloses Verbieten eines Vergehens reicht? nach meiner Einsicht nicht bin, dasselbe zu verhindern; wenn nicht zugleich Anstalten getroffen werden, die Frevler zu entdecken. Es wüsten deswegen — ria oder einige ehrliche und von der Liebe zum gemeinen Wohl beseelte Männer, Die Niemand äusser der policeyveputa- tion kennt, angestellt und beeidiget werden , dir alles, was gegen die Poly» ceygesetze läuft, ohne daß es jemand bemerkt, auszukundschaften suchen und gehörigen Orks anzeigten. Würde es nun entdeckt, daß irgend jemandes Kind, rin Vogelnest ausgrhoben oder einen alten Vogel gefangen hätte, so müsten fürs erste die Aeltern in eine Geldstrafe ge* nommen, fürs zweyte der Thater öffent- lich gezüchtigek, fürs dritte angebalten werden, den alten Vogel so gleich fliegen zu lassen; die Jungen aber so lange; bis solche fliegen können, aufzuziehen und alsdann loszuiassen; für jeden aber, der vorher umkomwt, noch eine besondere Straf zu erlegen.-
Endlich liegt die Pflicht auf jedem rechtschafnen Mann und Staatsbürger, dieser zum offen heben Schaden und Verderben gereichende Unart nach seinem- besten Vermögen zu steuren.
Ich erwähne nun noch einiger andern Feinde der nützlichen Vögel.
Die nächsten im Range nach den Gassenjungen, sind •*-- manche unberufenen Schützen, die, welche die Jagd» freyheir entweder haben, oder sich solche anmafen. Ich weiß sehr gut, daß ein rechtschaffener und verständiger Mu- sensohn sich schämt, rin solches unfchul.
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