Ausgabe 
5.7.1794
 
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Um nun das Aufsteigen der Weib, gen auf die Baume zu verhindern, binde man gegen den iZken October 2 bis 3 Fuß von der Erde einen handbreiten Strei» fen altes Waxtuch, (oder auch^Rinde von Tannrnbaum) fest um den Sramm, so daß die rauhe Seite auswendig kommt, bestreiche den oberen Rand einen Zoll breit mit Tbeer, dergleichen man zu Wa, genschmiere braucht: so werden die Weib» gen (auch manches verliebte Männgen) an diesem für sie impassadlen Streifen kleben bleiben, und oft ihre ganze Brut in den Theer ablegen. Da inzwischen der Theer nach einigen Tagen auf der Ober» fläche trocken wird : so muß man fieistg darnach sehen und zu dem Ende etwas andern Theer mitLeinöhl verdünnen und damit den Streifen alle paar Tage ver» mittelst eines Pinsels von Schweinebor« fien auffrischen; so lange bis man bemerkt, baß keine von diesen Vögeln mehr hän, gen bleibe«, welches gewöhnlich gegen Ende des Novembers geschiehet.

Da sich inzwischen doch aus Man­gel an Aufmerksamkeit einige Weib, gen den Baum hinaufgefchlichen haben - könnten, auch wohl einige Puppen den Sommer über auf dem Baum in den Blüthenbüscheln könnten geblieben seyn: so thut man sehr wohl, wenn man in den ersten schönen Tagen des Februars oder Märzes seine Bäume, mit einer Kratze, vom Moos reinigen läst, alle dörren Aest« und Stütze! abschneidetunddiever» dorrten Blutbüschel schon im Herbst, so bald der Baum die Blätter verlohren hat, abnimmt. Dadurch vertilgt man zugleich den Samen von einer Menge an­dern schädlichen Ungeziefers, und erwei» set den Bäumen eine große Wohlthat.

Wollt Ihr nun, schätzbare Lands« leute! nächsten Herbst und Frühling nm-

neu Rath befolgen: so werbet Ihr das Vergnügen haben, eure Bäume freudig blühen und wenn kern anDrer Unfall dazwischen komme voll Früchte zu se­hen. Ihr werdet dadurch zugleich von dem lächerlichen Aberglauben geheilt wer­den ,als ob diese Raupengattung durch et, nenMehlthauvom Fimmel herab käme, und von dem khörigten Wahn, daß keine menschliche Mittel zu deren Vertilgung hinreichten, man vielmehr diese dem Schicksal überlasten müsse.

Gieftn am i4tenJun. 1794*

G. 5. w.

Bekanntmachung von verschiedenen Sacken.

1) Da den 29kn dieses , Vormit­tags y Uhr, folgende, zur Verlassenschast des verstorbenen Fürst!. Regierungsrath und Oberamtsverwalter Schencken ge­hörigesehr gut conservirte Weine, alS:

i Stück Rüdesheimer i779ger.

2 Stück Hochheimer 17813er, ,0 Viertel ditto 17813er.

1 Stück ditto 17830er.

1 Stück ditto 17889er.

1 Stück Niersteiner 17813er.

H Viertel ditto 17813er.

gOhm ditto 17813er.

I Stück ditto 17883er. LStück ditto 17933er» r Stück Massenheimer 17819er.

1 Stück ditto 17839er.

lOhm iüViertel ditto 17839er.

i Stück ditto 17919er.

2 Stück ditto 17939er.

i Stück Nordenstädter 17819er.

r Stück ditto 17919er.

I Stück Dienheimer 17913er, Z Stück ditto 17939er.

sStück Westhofer 17919er.

4 Ohm 5 Viertel ditto 17839er.

I Stück Osthöfel 17919er,

2 Stück