Ausgabe 
31.8.1793
 
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Wir kommen nunmehr auf die Ge- treidemagazine vor das Land, und es ist kein Zweifel, daß nicht dieselben unter die Anstalten einer weisen Regierung ge« hören. Zu der Vorsorge für die Glückselig- feit des gemeinen Wesens werden so wol die Maasregeln zu Beförderung dessen Wolfahrt und Aufnahme, als dre vor, sichtigen Anstalten die Unglüksfälle ab# ruwenden erfordert. Die Theurung hat aber allzunachtheilige Folgen in den Nah« rungsstand und den Wolstand des ge. meinen Wesens, als daß sie nicht in der Vorsorge die Unglücksfalle abzuwenden eine vorzügliche Stelle einnehmen sollte.

Diese Magazine vor das Land tön. nen auf zweierlei Art statt finden. Es können nämlich große Haupkmagazine an. gelegct werden, in welchen das Getreide viele Jahre lang erhalten und aufbewah. ret wird, um dem Lande im Fall einer einreissenden Theurung damit zu statten ru kommen, und sodann können fast in allen großen Städten kleine Magazine er. richtet werden, die alle Jahre gefüllet und wieder ausgeleerrt werden, und beide sind bei einander nöthig, wenn das tob glück der Tbeurung, so viel es nach menschlicher Vorsicht möglich ist, abge. wendet werden soll.

Die Haupkmagazine müssen nur in denen wohlfeilesten und fruchtbaresten Jahren gefüllet werden, weil sonst die Anfüllunq in den Preis des Getreides d nen nachtheisigen Einfluß haben würde. Sie- müssen so stark s>yn, daß aßx Ein. wohnet des Landes ein Jahrlang daraus versorget werden können. Wenigstens müfi fen die Magazine vor das Kriegesheer u. die Hauptmagazine vor das Land zusam. men so viel Getreide in sich fassen. Die darzu erforderliche Menge des Getreides kann leicht bestimmet werden. Denn da

einer weisen Regierung die Anzahl der im Lande befindlichen Menschen nicht unbe. kannt seyndarf, und man weiß, wieviel Getreide zum Unterhalt eines Menschen ein Jahrlang erfordert wird, so laßt sich die Ausrechnung leicht machen. ES ist aber allerdings nöthig, daß düs Land allemal auf ein Jahr Vorrath an Ge. treide in seinen Magazinen habe. Die Erndte kann durch allerlei Unglucksfalle vernichtet werden, und ein Land das nicht bis zu einer neuen Erndte Vorrath hat, kann den erschrecklichen Folgen der L-Heu» rung und Hungersnorh, dem grossen un» ter allem menschlichen Elende ausgesezet und dadurch sehr zerrüttet werden, za gänzlich seinen Untergang finden.

Der Verfolg im nächsten Stük.

Bekanntmachung von verschiedenen Sacken.

i) Nachdem? auf Donnerstag den 5ten Sept. l. I. und folgende Tage zu Leihgestern in dem dortigen Pfarrhaus, die des Fürst!. Pfarrer Herrn Meinhards Kindern erster Ehe zugehörige Effekten, an Bettwerk, Weiszeug, Frauenzimmer, kleidung, silbernen Löffel, verschiedenes Küchengerarhe, Holzwerk u dcrgl. meist» bietend und gegen gleichbaare Zahlung versteigt,werden (Wen V als wird dieses hiermit bekannt gemacht, damit dieje» nige, welche auf erwähnte Sachen zu bie* fen Lüsten haben, sich an dem gleichfalls bemerkten Ort, Morgens 9 Uhr einfin« den, und dem Verstrich beiwohnen ton. nen. 8i^natum Langgöns dey27trnAu» gnst 1793.

Von C-mmissionöwegen

C G. v. Zangen, Fürst!. Hess Reoierungsrath und Amtmann des Amts Hütten» tenberg.

2) Den