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Da bei der immer zimehmsnben Bevölkerung Unserer Lande d-e bisherige Bauplatz? in Städten uni) Dörfern nicht m-hr dinreichen wollen, und der E»gen- sinn, Vorurtheil, die Gewinnsucht und M'ssgnnstmancher privat Grund-Eigeu* thamer den Daulustigen mehrerlei Hindernisse in Weg legen A indem sie ihre Grundstücke entweder gar nicht, oder nur unter schweren unbilligen Bedingungen abgeben wollen, Wir aber aus Lan- desherrlichar Vorsorge für das gemeine Beste dergleichen nicht nachsehen können,- vielmehr die Ncuanbauenden thunlichst, und so viel ohne wahren Schaden anderer geschehen kann, untersiüzt wissen wollen; so verordnen und befehlen Wir hiermit aus Landesherrlicher Macht, daß. alsdann, wann die Bestimmung neuer Bauplätze in und bei einer Stadt oder Dorf, von Uns oder Unfern höhern Collegiis, als an welche jedesmalen Bericht zu erstatten ist, an sich rathsam erkannt und genehmiget werden wird, mithin auch ausgemacht worden ist, daß die Grundstücke, welche bisher zu Bauplätzen bestimmt waren, nicht mehr anrei- eben wollen, oder auch, daßwegenFeuersgefahr, fehlenden sonstigen nöthigen Raums zum Gewerbe und Ackerbau oder aus andern hinreichenden Gründen es nicht räthlich seyn will, die etwa noch vorhandene zu bebauen, daß alsdann Unsere Beamte zwischen Baulustigen und Grund-Eigenthümern vorerst die Güte versuchen - bei beharrlicher Wrderspen" stigkeit aber solche Ländereien durch besonders zu verpflichtende Feldverständige «ach ihrem wahren der zeitigem Werth den Baulustigen gerichtlich zuschätzen lassen, auch allenfalls nach eigenem richter- lichem Erkenntnis und Befund ein mehreres, je nachdem das Stück in Beziehung auf den Besitzer einen wirklichen-
Hähern Werth haben, Uttb dasselbe voix Unfern höhern Collegiis für billig befunden werden sollte, zu fetzen, und densel- den gegen gleichbaldige Zählung des Schatzungs-Preises übergeben. Darmstadt den 29. Juli» 1-791..
Ludwig, Landgraf zu Hessen.
Bek'ämttmächnng von verschiedene»» Sachen.
1) Samstags den 6ten April, Nachmittags 2. Uhr soll in Heibertshausen durch öffentliche»» Verstrich folgendes an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden:
1) ein Wohnhaus auf den Abbruch, weiches vor einen Landmann zu einem Haus und kleinen Scheuer oderEtallung leicht zugerichtet werden kann, mit den darinnen befindlichen Oefen, Thüren und Fenstern.
2) Sechs eichene Stämme Bauholz' von verschiedenem Gehalt.
3) 450 Büchen - und Eichene Wellen, weich« nach VerlangLU von LZ bis
Stuck verstrichen werden.
Liebhaber können vorbemeldeke Stückezu jeder Zeit in Augenschein nehmen, und werden eing-elaben, Samstags den 6ten April Nachmittags 2. Uhr in HcidertS- hausen zu erscheinen und ihr Gebot thun.
2) Das auf dem Neuen weg stehende Wohnhaus des verstorbenen Jnva» Uden Haas, welches mit einem Mistpläz- eben versehen ist, und i. Alb. 2.Pfenm Zins in den Kirchenkasten entrichtet, soll Montags den 8ten April öffentlich an 6eir Meistbietenden versteigert werden-. All« diejenige, welche darauf zu bieten Lüsten haben, können sich daher ou besagtem Tage Nachrarttags um s. UHr in des Au
diteur


