Ausgabe 
30.3.1793
 
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graf zu festen tc.. :r.

genaueste zu halten, und in Ansehung der Reparationen Herbst-Zeiten die Vifi- tationes durch die Unterbeamten und Orts.-Vorstände gebührend vornehmen, auch die Reparationes in Zeiten, und mcht erst alsdann,'wanu das Gebäude einsiürzen will, verfügen zu lassen, und darauf fleißiges Augenmerk zu nehmen, tm übrigen aber,- wie denen Armen durch 1'ne Beysteuer inrDrt oder Amt, unter die Arme zu greifen-, oder auf das Brand.

KLrffk. v-rsrvnungei». wollen r auch Unser« Untertanen mit

Vs» ©Ottes- Gusse» L»d«,'s JtaiO. efoy

Ke mein et |mb} so befehle« Wireuchhier, mit gnädigst r daß ihr -Unsere Beamte Es haben seit einiger Zeit sich eine "ristgemessenst auweiftt, auf obanqezo. beträchtliche Anzahl armer Unterthane« 9mc neue Häuser Bauordnungen aufs bei Untf Tupphcando gemdbef, um ibnitir ** '* " - - ' -1

Sammel-Patente, theils zu Erbauung neuer Häuser, theilS zu Wiederherstel­lung der beschädigten oder den Umsturz drohenden Gebäuden zu ertheilen..

Nachdem nun, so viel die ErSauunK »euer Häuser betrtft, Unsere Verord. nung vom i/ten März 1712. klare Maas vnd Ziel giebt, daß keinem dergleichen gestattet Werden soll, der sich Nicht Vori ...W|r[|. uvtrrur vsrnein.

bei Unsirn Beamten deswegen ge. Assecuratjons - Capital ihnen zu einer meldet, und nach gemachtem Ueberschlag Aufnahme zu verhelfest , welche zurei. dsßerjmAu«sühtung,des ehenö feyn mög^'di. Reparationes de. e und das Vermögen streiken zu können > rn genaue Ueberleouna aber, die sich dadurch in zu ziehen, und in tem Fall, wann der Schulden und Vercherben stürzen tour* Eigenthümer es nritder unterlassenen Re. Len, woraus sie sich nicht wieder retten paration so lang anstehen laisen , bis konnten, solches untersagt werden solle, dem Haus der Umsturz drohet, oderfol- mgletchem daß vermög Unserer,m Druck cheS würklich emgestürz ist, vnddie Mit. bekannt gemachten Verordnung vom td zu dessen Wiederherstellana nicht d-i. sten Dec. 1723. die Gebäude, .wo nicht -ueroerueuang nicht bei-

gänzlich, doch wenigstens das unterste Stockwerk, zu Menagirung des sehr rar Werdenden Bauholzes mit Steinen er­bauet werden solle, und es denn das Ansehen gewinnet, daß über dieser Ver» ordnung ver Gebühr nach bisher nicht gehalten worden seye; überdem. auch, so viel die Reparationen der baufälligen Gebäuden bereift, es ebenwöbl scheinen Will, daß die jährliche Herbst-Visitation »en nicht mit der gehörigen Genauigkeit

Keschaft werden können, cs so zu richten suchen, daß der Eigenthümer in einem billigen ZinS zu wohnen , der Bauplatz und die Materialien einem andern, der das Vermögen darzu hat, zum Wieder­anbauen in einer pflichrmäsigen Scha­tzung überlassen werden immassen Wir nicht gemeiner sind, äusser dem Amt, worinnen der' Gupplicant wohnet, je­mand weiters ein Sammel-Patent zu ertheilen, doch aber geschehen'lassen wol- - - len, daß der Beamte ohne weiteres un-

vorgenvmmen, «nd die Eigenthümer nutzes Suppliciren und Berichte», m nicht in Zeiten zur Reparation, angehal!« armen Mann, nach Befinden, in dem ten, vielmehr ihnen so lang nachgesehetr ihm anvertrauten Amt, nicht aber äusser werde , bis das Haus einstürzen will; demselben, eine Sammlung gestatten Wir jedoch Unsere deöfakls ergangen« könnte DgkMstaht dm iZ.Man 1-7^2 akrOTünima«» Pünktllch Defoiat' eng* - , 1