Ausgabe 
28.9.1793
 
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Vou den Anstalten und Mitteln wider die Theurung des Getreides.

Verfolg.

Diese Umstände stimmen selten mit Be­dürfnis der Städte überein; und es trift selten, daß zu der Zeit, wenn viel Ge- treide in die Stadt kommt, sich eben auch gerade so viel Käufer finden, welche Ge­treide bedürfen und das Geld zum Ein­käufe parat haben. Sind also in der Stadt keine Kornhändler, so können die Landleute ihr Getreide nicht los werden, Und müssen es entweder mit zurükneh. Men, oder es bei jemand in Verwahrung Einsetzen; da sie denn ihren Endzweck, Geld zu bekommen, vernichtet sehen. Dieser Vorfall darfsichnurein oder zwei­mal ereignen, um einen Landmann von DerSt^dt, die ihn also in seiner Hof, uung getäuschet hat, auf beständig mit seinen Getreidefuhren abzuhalten. Er Wird lieber viel weiter, und öfters aus- ser Landes in eine solche Stadt fahren, Wo er eines gewissen Verkaufes versichert ist, das ist, wo es Kornhändler giebt; Denn ausserdem wird der Absaz auch in der Volkreichesten Stadt allemal unge-^ Wiß bleiben. Die Erfahrung bestattiget das. Ein Land also, das keine Korn­händler hat, wird sein Getreide, unge­achtet es keinen Ueberfluß davon har,an­dern Ländern zuführen und hernach selbst Notb leiden und vielleicht aus eben die« sen Ländern sein Getreide mit seinem äus. fersten Nachiheil wieder abholen müssen. Eine Stadt aber, worinnen gar keine Kornhändler sind, wird allemal das Ge- treide um einige Groschen theurer bezah­len müssen, als solche Städte, die Korn- Handel treiben. Nur die Hofnung eines höhern Preises kann zuweilen einen Land- mann anreizen, es auf den ungewissen Erfolg ankommen zu lassen und in eine Stadt tu fahren / töt keinen Kornhandel

hat; und die Einwohner einer solchen Stadt, die nicht allemal so viel Getreide ankommen sehen,', als ihre dringendeBe. dürfnisse erfordern, dürfen in solchem Falle einige Groschen nicht achten. Auch dieses wird durch die Erfahrung genug, sam bestätiget.

Aus diesem allen erhellet, daß der Kornhändler vielmehr ein in dem gemei­nen Wesen nüzliche Person ist. Er ist derje, nige, welcher den Zusammenhang zwi­schen dem Geldbedürfniß des platten Landes und dem Getreidebedürfniß der Stadt unterhält, der ausserdem selten zu einerlei Zeit mit einander übereinstim. met. Die Polizei hat also gar nicht- thig den Kornhandel zu hindern und zu unterdrücken. Siewürde in diesem Falle ihrem Endzwecke eine schlechte Genüge leisten. Alles, was sie thun kann, ist, daß sie eine gewisse Zeit bestimmet, z. E. Vormittag ioU&r, vor welcher die Kornhändler nicht kaufen dürfen, damit diejenigen, welche das Getreide zu ihrer eigenen Bedürfniß nöthig haben, sich vorher damit versorgen können. Zugleich aber muß sie auf die Kornhändler ein wachsames Auge haben, daß sie durch be- sondere Ranke und Wege keine muthwil- lige Lheurung veranlassen.

Unterdessen darf es eine weise Regie, rang nicht auf die kleinen Magazine gu- ter Landwirthe und der Kornhändlrran- kommen lassen. Go nüziich diese Vor. rathe dem Lande sind, und so viel Ein­fluß sie auch in das Aufnehmen der Land, wirthschaft haben; so kann doch ein ge, ringer Umstand eine merkliche Theurung verursachen. Diese Leute, so bald sie ei­nen Aufschlag des Getreides merken, sind sehr geneigt mit ihren Vorrärhen zurück zu halten, um dadurch den Preis immer iu erhöhe«. Die vorgejchlagentn Ge.

treibe.