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fcm PoTi Tores, durch wascrlen Con. tract und Handlung, auch auf welcher, {er, sonst verbindliche W/ es immer ge. schshen möge, an sich null, nichtig und dergestalt, daß die n^uc Besitze re zu kei. nrrZeit bey denen abgetretren bekommen, den Güthern sicher seyn mögen, Unsere Beamten aber, die dergleichen wrssent. lich geschehen lassen, oder wohl gar con. filmiren und die Anzeige davon an die Peraequatores unterlassen, Überdas mit wohlverdienter Geldstrafe, oder nachBe. finden der Cassation angesehen werden sol, len; als befehlen Wir hiermit gnädigst, daß ihr euch nicht nur darnach gehör, famkich achtet, sondern auch Unfern euch untergebenen Unterthanen, zu deren ge, nauen Beobachtung anweiset, damit diese aber auf Betrekten sich nicht, mit dem Nichtwissen entschuldigen könwerf, diese Unsere Verordnung alljährlich, mit dem Anfang des Jahrs, jeder, durch den Glockenschlag zusammen berufener Gemeinde öffentlich verkünden und adle, sen lasset. Darmstadt den 27 Mai 1727,

Ernst Ludwig, Landgraf zu Hessen.

Bekanntmachung von verschiedenen Sachen.

1) Es ist die beschwerende Anzeige geschehen, daß von denjenigen, so nach dem Fürstenbrunnen gehen wollen > über verschiedene daselbst gelegene Wkesen neue Wege gemacht worden, wodurch denen Wiesen - Besitzern in der Folge großer Schaden zuwachsen müsse, dahero hier» mit verordnet wird, daß jedermann sich nur des rechten Fußpfades nach dem Fürsiendrunnen bedienen, derjenige aber, so auf einem Nebenweg dahin sich betret, ttn lassen werde, in eine Strafe von 5.: fi. genommen, und davon dem Andrin, flti nebst Verschweigung seines NahmenS

die Hälfte gereichet werben solle. Gie, ße'n den izkrn April 1793.

Fürst!. Hess. Policeideputalion daselbst.

2) Der weiterer Untersuchung des in der Nacht vom 10. auf den Uten dieses durch Auffchneidung eines aufderStraße gestandenen Karns und Ausleerung ver» schiedener darauf befindlichen Coffre ge­schehenen Diebstahls, sollen dem Ange­hen nach in dem einen Coffre auch 24. Stück große, 22. Stück kleme und 16. ganz kleine emailliere Vorsteck-Nadeln, i2Sruck emaillirte und LStückmitCar- niolsteinen gefertigte und gefaßte Ringe, eine goldene Tabatiere, 36 1/8 Kronen Druchgold, 18 Loth französisch Bruch* und 49 1/4 Lokh Brandsilber, ein Paar achteckige silberne Schnallen, «in Stück Manchester, 4. neumodischeFrauens- und 4. Manns . Halstücher, ein Ueberrock, verschiedenes Weiszeug und Kleidungs, stücke ic. befindlich gewesen seyn ; da nun dem Publikum daran gelegen, daß der oder die Thäter dieses schändlichen Vor, gangs ausfindig gemacht werden; als ersuche ich jede Orts Obrigkeit, dieses bei den Behörden bekannt zu machen, auch die Unterbeamtrn unddieSchulthei» sen anzuweisen, allc diejenige, welche sich wegen jenes Vorgangs, durch Ankäufen obdemeldter Effekten, deren Verbergung, oder auf andere Art. verdächtig gemacht, sogleich gefänglich niederwerfen und mir davon Nachricht zuqehen zu lassen, um obfervatis obfervandis das weitere- thige verfügen zn können. Signatum Langgöns den Uten April 1793.

Fürstl. Hess. Amt daselbst.

C. G v. Zange», Fürst!. Hess Reg. Rath und Amtmann des Amts Hüt- teabergs.

3) Nach