Ausgabe 
2.3.1793
 
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Silber: Sorten.

Alle von Chur-Mainz, Chur-Trier, Chur-Pfalz, Hessen.

Darmstadt und der Reichsstadt Frankfurt convenkions, ' mäsiz ausgeprägte i Kreuzer-Stücke - -

Aeltere Kaiserliche und vormals gerechte Reichs-Species-Tha» ler, wenn solche das Gewicht haben - -

Halbe detto oder Gulden * - - -

Viertels detto - - -

Auswärtige Silber - Sorten.

st.

kr.

- 1

2| 13

' 6z

-I 331

MeM hu 20 fi. Fus.

Königs. Französische Laubthalek von Anno 1726 bis 1783. ein­schließlich - - - * * 2 15

Detto von Anno 1784 und 178^ = . . - 2 14

Alle halbe Laubthaler von voriger Regierung bleiben ganz, lich verrufen. . . .. I

Werth urr 34 fi. Fus. si. kr^

1

2 40

1 20

4o

I

2

2

42

41

FärsN. Verordnung.

Nachdem Wir auf die, von Bür­germeister und Rath der Stadt Giesen, in Betreff der von Uns sich zu erbitten gnädigst verstatketen..Landesväterlichen Gnade unterthänigst vorgedracht« Bitte, Daß die wegen des Aufdingens und Los­sprechens der Meisters-"Söhne im Jahr 1788. ergangenen und un Jahr 1790. zwarauf6Jahresufpendirke Verordnung in Ansehung der Zünfte gedachterStadt wieder aufgehoben werden mögte, jene Verordnung nicht nur fn Ansehung der Zünfte Unserer Stadt Giesen, sondern auch in Ansehung sämtlicher Zünften in Unfern Landen gänzlich aufgehoben, es hey der von den Meisters-Söhnen we­gen des Aufdingens Uüd Losspr-chens «hehin genossenen Befreiung auch für die Zukunft belassen und somit die, nach dem Inhalt der angeführten Verordnung vom Jahr 1788 in die feit Unserm Re» gierungs - Antritt reuovirte Zunfrbriefe iuserirte Stellen annullirt, bei Erzeigüng Lieser Landrsväterlichen Gnade aber, da bei zugleich vorausgefezt und Uns ver­sprochen habe», daß dagegen dir Zünfte

hinführo ihre Sorgfalt selbsteigens da. hin verdoppeln werden, dafür zu wachen, daß keine Stümper und ungeschickte Leute sich unter ihnen einschleichen mö­gen; als befehlen Wir Euch hiermitgnä- digst, diese Unsere gnädigste Resolution sämtlichen Zünften durch die Euch unter­gebene Beamten publicire« zu lassen.

Darmstadt den ic>. December 1792.

Ad fpeciale Mandatum Sereniffimi. 1

Bekanntmachung von verschiedenen Sachen.

1) Da nächsten Dienstag über 14, Tag in dem Ort Romrod die Herrschaft­lichen Wildhäute versteigt werden sollen, als wird solches hierdurch bekannt ge­macht. Giesen den 28. Februar 1793.

Fürsts. Hess. Oberamt daselbst.

2) Aus einem Garten zu Wrztar vor dem Oberthor, ist durch diebische Eröf- nung der Thür zum Garkenhauszimmee ein großes von Nußbaumholze gearbei­tetes und zum Sitzen mit Rohr gefloch­tenes