Ausgabe 
2.2.1793
 
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SMl. Verordnung.

Von (Bottes Gnaden Ludwig Land­graf z»Z festen rc. rc.

Fügen hiermit männiglich zu wissen: Demnach sämtliche Fürsten und Stände des löblichen Oberrheinischen Craises die dermaltge Münz-Angelegenheiten in nähere Berathung zu ziehen - und die- ferthalben, besonders in Ansehung des gemünzten Goldes, wie auch der königl. französischen ganzen und halben Laub» thaler, unterm Zten dieses Monats fol» genden Schluß proviforie zu fassen für nöthig erachtet:

Die Münz »-Veränderung, welche sich ohnlänqst in mehrern auswärtigen Staaten, besonders in Frankreich, tvc» gen daselbst vorgenommener Erhöhung des Goldes und geringhaltiger, als vor» Mals, ausgeprägt befundener Laubtha, ler, eräugnet, hat hohe Herren Fürsten und Stände dieses löblichen Oberrheini« fchen Craises veranlasset, die neue fran« zösifche Schild-Louisdor von den Iah, ren 1775» und 1786. sowohl, als die äl­tere und neue Laubthaler, weniger nicht halbe dergleichen, wovon diese und jene durch die Länge der Zeit sehr abgeschlifi fen, und durch ungetreue Hände noch mehr verringert werden, durch den be- stellten und verpstichteten Crais - General Waradein Eberle , und den ihm noch, auf sein Ersuchen, zu mehrerer Erpro» bung seiner gänzlichen Ohnpartheylich. teil, zu diesem Geschäfte beigegebenen Reichs-Stadt-Frankfurtifchen, bei die­sem löblich Oberrheinischen Craise eben- falls verpflichteten, Münzmeister Bun­sen, mit möglichster und gewissenhafter Genauigkeit, unter der angeordneten Münz-Deputation, Direction und Auf­sicht, probiren, valviren, und hierüber ihren pflichtmäsigen Bericht abstatten zu

laff-n, woraus sich dann ergeben, daß das Eruck dir vorbefaglen neuen fron, jofifd)en Schilde Louisd or von t>en °fab* ren 1785 und 1786., nach dem 20 fl. Fuß, oder den Ducaten zu 4p. 10fr ge» redjnet, nur 8fl. rojz^kr., und nach dem zulassungsweise bestehenden 24 fl. Fuß, oder den Ducaten zu 5fl. gerechnet, nur 10 fl. kr., die alte Laubthaler hingegen von den Jahren 1726. bis 178z. nach dem 22 fl. Fuß im Durchschnittnicht mehr, als 2 fl. 15 fr., nach dem Eon- ventions c 24 fl. Fuß aber rfl. 42 kr., und ferner die neue Laubthaler vondenJah- ren 1784. und 1785* nach dem 20fl. Fuß "ur r fl. 14! fr., und nach dem 24p. Fuß 2fl- 41^ fr. werth seyen. Um nun

1) dem immer rarer werdenden Gold, nach dem Beispiel anderer und besonders auswärtigen Staaten, theils eine etwelche Erhöhung angedeihen zu lassen, und dadurch dessen gänzliche Aus­wanderung zu verhüten, theils aber und vorneml'ch eine bessere Gleichheit unter dessen so in - als ausländischen Geprä­gen zu erwirken, besonders aber dem Uebel nachdrucksamst zu steuern, und Sorge zu tragen, daß die ausländische Geldsorten in ihrem äusserlichen Werth nicht über die inländische dominir.n, die Conventionsmästg ausgeprägte Silber, forten hingegen in ihrem brsherigenGesttz^ mäsigenWerkh ohngestelgert erhalten wer­den mögen; so haben hoheHerren Fürsten u. Stände dieses löblichen Craiseskeinen Umgang nehmen können, vermittelst aru gebogener Valvations-Tabelle, dem ge.- fammten Publica bekannt zu machen, und um Schaden und Nachkheil von dem. selben abzuwenden, provjfone und bis zu nöthig findenden anderweiten MaaS- nehmungen, insbesondere abereinem all. gemeinen Reichs-Schluß ohnvorgreiflich, zu verordnen, wie ersagre Gold- und

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