Ausgabe 
24.11.1792
 
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Zärl?l. Verordnung.

Vort Gottes Gnaden Ludwig, Land­graf zu Reffen rc. rc.

Nachdem bey Abforderung der Col» lateral-Beider die Frage vorgekommen, ob solche auch zu entrichten stünden,

i) Wenn ein Einbeimischer im Land gelegene Immobilia an einen Frem­den -

2) Wenn ein Fremder im Land gele» gene Im mobilia an einen Einheimi­schen - und

3) Wenn ein Fremder im Land gele. gene Immobilia wieder an einen Fremden vermacht ober vererbet?

und Wir solche in affirmativam zu ent« scheiden, um so mehr bewogen worden, als ein jeder, der im Land Immobilia besitzet, oder zum Eigenthurn überkommt, schon zu den allgemeinen Lasten des Staats nach denen darinnen eingeführ, ten Besetzen und Gewohnheiten, mithin auch zur Versorgung der dem Publico zur Last fallenden Armen, Witlwen und Wai. sen, besonders aber ein solcher beyzutra. gen verbunden ist, der Immobilia durch einen glücklichen Zufall, dergleichen die Collateral - Erbschaften sind, überkommt; so bleibt Euch solches zur gebührenden Nachachtung in vorkommenden Fällen hierdurch gnädigst ohnverhalten, und falls bei) einem auswärtigen Erblasser eine fremde Herrschaft das forum domi­cilii zum Brand legen , von der ganzen Erbschafts-Masse die Abgabe einziehen, folglich auch von denen in Unfern Lan­den gelegenen immobilibus die Callate. ral-Gelder eintreiben wollte; so Habt Ihr demohnaeachret von solchen einher, mischen immobilibus die Collateral-Gel' der ebrnwoyl beyzutreiben, und bei) er» folgendem gleichen Fall iure retorfiunis

gleichfalls von der ganzen Erbschafts- Masse und allo auch von denen in jensei. tigern Terrirorio gelegenen immobilibus die Collakeral-Gelder einzufordern, au<^ übrigens in allen von der Regel abwei. chenden Fällen iure retorfionis zu ver. fahren, die Sache aber sogleich einzude. richten, um allenfalls durch Correspon» denz die Unbilligkeit ausgleichen zu kön. neu. Versehens Uns rc. Darmstadt, den 6. Jun. 1785.

Ex fpeciali Commiflione Sereniffimi.

Fürsil. Hessische Präsident, Canz- lar und Geheime Nakhedascidsten.

N'a c b r i c h t.

In der angelegten Baumschule der Stadt Giessen sind einige Hundert ver. edelte Apfelstämme, das Stück zu 24 tr. zu verkaufen; und wird die Sorte des Apfelstammes richtig angegeben. Auch sind einige tausend 2 und 3 jährige Pap. prln billigen Preises daselbst zu bekom« men. Liebhaber können sich bei Hrn. Waldinspektor Seipp melden.

Nützliche Anwendung der Sägespane.

Ein gewisser Edelmann, der schöne Güter und viele Sagemühlen hat, be. nuzt sie auf folgende Art: Er läst seine Sagespanne sorgfältig sammlen, schüt» tet sie in seinem Hofe ohnweit den Mist» stäkten in qrosie zu diesem Behuf beson­ders verfertigte Gruben, leitet in die» selbe den von den Miststäcren adfliesen» den Pfui, und läst beides so lange bei» famnen in der Grube, bis die Sagespäne verfaulen, aksdenn läster sie heraus rhun, unD statt des andern Düngers auf ferne F-lder führm. Man hat noch j derzeit bri ihm di: schönsten und vom Uararh bklriue»