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sprachzu haben vermeinet, solches im Weg Rechtens bei der Behörde auszu- führen unbenommen feyn.
(£>tr Verfolg im nächsten Stück.)
Bekanntmachung von verschiedener» Sachen.
i) Nachbemr Dienstags den gtenkünf» tigen Monats April, nachfolgende, dem verstorbenen dahiesigen Burger und Schuhmacher Rudolph Best, zuständige Gütherstücke, als:
i) «in Wohnhaus nebst Kühstall und Schwernstall, auch Höfgen- in der Sand, gelegen,
2) ein Viertelmorgen Garten am Rre. aelvfad, neben Stadrlieutenant Müh. lichs Wittib und den Zabrrischen Erben
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freiwillig öffentlich aufgesteckt und an den Meistbietenden verstrichen werden sollen; als können diejenige, welch« darauf mit. zustreichen gesonnen sind, sich in dem an» beraumten Termin Morgens früh um 9 Uhr auf dahiesigen Rathhaus einfinden, rrud dem Verstrich beiwohnen. Gießen tzen ig.März 1792. , s
Auch soll den 26t«» dieses in dessen Behausung in der Sandgaß allerhand Hausrath, als: Weiszeug, Zinn, Bett« werk, Mannskleidung, Eisen - und Hvljwerk, an den M/isibie.kenden gegen gleich baare Zahlung verstrichen werden ; als können diejenige, welche hierauf zu streichen gesonnen sind, sich in dem an» beraumten Termin Nachmittags r Uhr in dem Bestischen HauS einfinden, und dem Verstrich beiwohnen. Gießen brn aoren März 1792. ' -«r-
Fürstl. Hess. Oberamt daselbst«»
2) Nachdem« Mittwochen fern 4te» künftigen Monats April, des dahiesigen Zhurgrs Wh Schuhmachers Earl Chri
stian Seltzers Wohnhaus, in der Sonn gelegen, Schuldrnhalben aufqesteckt und an den Meistbietenden verstrichen werden soll; als können diejenige, welche auf fothanes Wohnhaus mitzustreichen gesonnen sind, sich in dem anberaumten Termin Morgens früh um 9 Uhr auf dem dahiesigen Rathhaus einfinden und dem Verstrich beiwohnen. Gießen den 13U11 März 1792.
Fürstl. Hess. Oberamt daselbstm.
9) In hiesiger Nachbarschaft an einer sehr bequemen und frequenten Straße ist ein zur Wirthschaft und Handlung völlig bequem und gergumlich neu erbau, tes Wohnhaus, entweder zu verkaufen oder zu verpachten, gegen gure Sicherheit. Bei Ausgebern ist weitere Nach» richt j« haben.
4) Ihro Hochfürstl. Eminenz derogierende Fürst zu Passau, hat der hiesi, gen katholischen Kapelle durch Ihre Hof. kammer icx).fl. Franks. Währung zum Geschenk auszahlcn, und an den zeitigen Kirchenvorsteher, Hrn. Bluitinelle ein- senden lassen.
5) Bei Ludwig Daniel Höstreich, Kauf - uudHandclsmann, wohnhaftm der Neustadt, ist ächter frischer Kleesaa- men zu haben.
6) Herr Salzmann in Berlin hat mit Genehmigung der Academie der Wissenschaften zu Berlin, «ine SpccialCharte von der Mittelmark aufRoyalpapier sehe accurat stechen lassen. Diese Charterst nebst der Tabelle im Kriegerschen Buchladen zu haben Wie auch
I) Oeconomie reglement für die Hoch- fürstl. Hessische Infanterie und Artillerie, 8. rakr.
2) G. H. Lehr, Erörterung der Frage: in welchen Zeitpunkten der Testaments- erbe


