Ausgabe 
24.3.1792
 
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sprachzu haben vermeinet, solches im Weg Rechtens bei der Behörde auszu- führen unbenommen feyn.

(£>tr Verfolg im nächsten Stück.)

Bekanntmachung von verschiedener» Sachen.

i) Nachbemr Dienstags den gtenkünf» tigen Monats April, nachfolgende, dem verstorbenen dahiesigen Burger und Schuhmacher Rudolph Best, zuständige Gütherstücke, als:

i) «in Wohnhaus nebst Kühstall und Schwernstall, auch Höfgen- in der Sand, gelegen,

2) ein Viertelmorgen Garten am Rre. aelvfad, neben Stadrlieutenant Müh. lichs Wittib und den Zabrrischen Erben

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freiwillig öffentlich aufgesteckt und an den Meistbietenden verstrichen werden sollen; als können diejenige, welch« darauf mit. zustreichen gesonnen sind, sich in dem an» beraumten Termin Morgens früh um 9 Uhr auf dahiesigen Rathhaus einfinden, rrud dem Verstrich beiwohnen. Gießen tzen ig.März 1792. , s

Auch soll den 26t«» dieses in dessen Behausung in der Sandgaß allerhand Hausrath, als: Weiszeug, Zinn, Bett« werk, Mannskleidung, Eisen - und Hvljwerk, an den M/isibie.kenden gegen gleich baare Zahlung verstrichen werden ; als können diejenige, welche hierauf zu streichen gesonnen sind, sich in dem an» beraumten Termin Nachmittags r Uhr in dem Bestischen HauS einfinden, und dem Verstrich beiwohnen. Gießen brn aoren März 1792. ' -«r-

Fürstl. Hess. Oberamt daselbst«»

2) Nachdem« Mittwochen fern 4te» künftigen Monats April, des dahiesigen Zhurgrs Wh Schuhmachers Earl Chri­

stian Seltzers Wohnhaus, in der Sonn gelegen, Schuldrnhalben aufqesteckt und an den Meistbietenden verstrichen wer­den soll; als können diejenige, welche auf fothanes Wohnhaus mitzustreichen gesonnen sind, sich in dem anberaumten Termin Morgens früh um 9 Uhr auf dem dahiesigen Rathhaus einfinden und dem Verstrich beiwohnen. Gießen den 13U11 März 1792.

Fürstl. Hess. Oberamt daselbstm.

9) In hiesiger Nachbarschaft an ei­ner sehr bequemen und frequenten Straße ist ein zur Wirthschaft und Handlung völlig bequem und gergumlich neu erbau, tes Wohnhaus, entweder zu verkaufen oder zu verpachten, gegen gure Sicher­heit. Bei Ausgebern ist weitere Nach» richt j« haben.

4) Ihro Hochfürstl. Eminenz dero­gierende Fürst zu Passau, hat der hiesi, gen katholischen Kapelle durch Ihre Hof. kammer icx).fl. Franks. Währung zum Geschenk auszahlcn, und an den zeitigen Kirchenvorsteher, Hrn. Bluitinelle ein- senden lassen.

5) Bei Ludwig Daniel Höstreich, Kauf - uudHandclsmann, wohnhaftm der Neustadt, ist ächter frischer Kleesaa- men zu haben.

6) Herr Salzmann in Berlin hat mit Genehmigung der Academie der Wis­senschaften zu Berlin, «ine SpccialCharte von der Mittelmark aufRoyalpapier sehe accurat stechen lassen. Diese Charterst nebst der Tabelle im Kriegerschen Buchla­den zu haben Wie auch

I) Oeconomie reglement für die Hoch- fürstl. Hessische Infanterie und Artil­lerie, 8. rakr.

2) G. H. Lehr, Erörterung der Frage: in welchen Zeitpunkten der Testaments- erbe