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öffentlich aufgefteckt und an den Meist« bietenden verstrichen werden sollen; als können diejenige, welche aufsothane Gü« therstücke mitzustreichen gesonnen sind, sich in dem anberaumten termino Mok. gens früh um 9 Uhr auf dem dahistgen Rathhaus einfinden und dem Verstrich beiwohnen« Gieseu den iz.Jun. 1792»
Fürstl. Hess. Oberamt daselvsten. Schott.
2) Nachdeme Samstags den zoten Juni des verstorbenen dahiestgen Burger und Schreinrrmeister Johann Moriz Mi« lichs unter der Stadtpforte belegenes Wohnhaus mit dazu gehöriger Misten« statte, Stall und Hintergarten davor und dahinter gelegen, neben Johann Wal« ther Zinßer, welches den Durchgang durch das vormalige Hedderichische Haus in den gemeinschaftlichen Hof nach dem Hintergarten hat, zugleich aber 6 Albus 6Pfenn. Zins auf das hiesige Rathhaus, lAlb. zur Fürst!. Renthrrei, sodann 7 Albus 4 Pfeiin. zum hiesigen Kirchenkasten abgiedt, freiwillig öffentlich aufgesteckt und- an den Meistbietenden verstrichen werden soll; als können diejenige, welche auf sothanes Wohnhans samt Zugehör mitzustreichen gesonnen sind, sich in dem anberaumten termino Morgens früh um yUhr auf dem dahiesigen Rathhaus ein» finden und dem Verstrich beiwohnen. Giesen den ,8ten Juni 1792.
Fürstl. Hess Oberamt daselbst^ Schott.
(göttedSienfl am 24. Juni.
^Fürstl. Hessisch. Geheimerrath, Regie« rungs-Direktor, Geheime- und Regierungs-Räthe daselbsten.
Bekanntmachung von verschiedenen Sachen.
1) Nachdeme Freitags den 6ten Jul. laufenden Jahres nachstehende, der ver« ' storbenen Atzbachischen Wittib dahier zu» ständig gewesene Gütherstücke, als :
1) ein Wohnhaus auf dem Neuenweg neben Johannes Frech und Jacob Con« rad Großmann,
2) zaRuthen 8 Schuh Acker auf der hohl Eich, neben Johann Philipp Nollen
OTMin6il(, d.ms-Ib-n -b-n s° w-nig Wittib und H-rm BurMM-ist-r P!°s, billig -nkjog-n, 3) -yRucheu ySchuh Ack-r auf der
ÄVÄ ■ * Quantum versagt werden kann, untern zugleich der Brforgniß, daß der Drand Versicherungsgesellschaft hieraus etwa Schaden zuwachsen könne, vorzubeugen, jene Frage dahin zu entscheiden, und hier, mit zu verordnen geruhet, daß bry der ru Ende jeden Jahres ohnehinvorgenom« men werdenden Revision deö Brand-Ca» tasters auf diesen Umstand Rücksicht genommen , und bey dem Anschlag der Häuser und Gebäuden das entweder ganz unentgeltlich - ober nur m geringem Werrh dem Brandbeschädigten verabreicht werdende Holz an dem ckn sch lag abgezogen und nur der Arbeitslohn des Zimmermanns und die übrige Bau.osten, und zwar dieses abermals in dem Ver« bältmß: ob das Gebäude annoch in gu« tem Stand oder aber alt und baufällig f.n9 "in das Brand-Cataster eingetra« gen'werden solle. Welches Wir Euch zu Eurer refpeft. Nachricht und Nachach« tung andurch ohnverhalten, und Wir seynd Euch rc. Giesen den -chten Febr«
In der St. Pancratiuskirche Mor« gens Herr Superintendent Ouvrier. 'Nachmittags Herr Stadtpfarrer Müller.
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