Ausgabe 
18.2.1792
 
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heri in der Brandassecuration stehenden hiesigen fürstlichen Landen mit Brand, kollrkten jenen nicht weiter lästig fallen wird, auch von daher dergleichen keme in die assecurirte fürstliche Lande verschrie, den werden.

Zwölftens.

Die adeliche Burgbäuser und Greser Üm'versitärscoUegt'um.

Jngleichem werden auch die eigen» thümliche oder lrhnbare Burghauser und Rittersitze der Adelichen in solchermaßen ausgenommen, das in diesen nur, wle in §.io. bei Unfern Landschiöffern bemerkt, ihren oder ihrer Beamten Wohnsitz, ohne Rücksicht auf den wahren Werth der Ge« Hände, im Anschlag angegeben, und dar. nach beigetragen werden mag, hingegen ihnen auch im Falle einer gänzlichen Ein. äschernng dieser Gebäuden, oder eines Theils davon, die Vergütung nicht nach dem Werthe der Gebäude, sondern nach dem Verhältnisse der gänzlichen oder ei. nes gewissen Theils der Brandbeschädi- gung der Gebäuden zu dem eingeschriebe. nen und versicherten Anschläge geschehen soll, also, daß dem Brandveschädigten dieser ganz oder zum Thril, wiederScha. den erkannt werden wird, gereichet wer« den soll. Wollte aber einer und der an« dere sich das gairze Gebäude versichern lassen, und darnach einen dem Wrrlhe gemäftn oder nachkoinmenden Anschläge zum Beitrag übernehmen, soll auch die« ses ihm nicht erschweret werden, in alle, .wege aber bei entstehendem Brandschaden die Vergütung nach dem Verhältnisse des Anschlags zum Beitrag und des Erkänt. nisses, ob es ganz oder nur zum Theil verbrannt sey, geschehen.

Alle übrige den Adelichen in Städten und Dörfern auch äusser denselben gebe, gene zugehörige Gebäude werden zuge. lassen.

Auf gleiche Weift, wie mit den ade« lichen Burghäusern , soll es auch mit dem Uulversitärscollegium ju Giesen, dem Waisrnhaufe dahier, und mit andern der­gleichen Gebäuden gehalten werden.

(Der Verfolg im nächsten Stück.)

Bekanntmachung von verschiedenen Sachen.

1) Sollte noch irgend jemand einen Garten auf dieses Frühjahr zu vermie. then haben, der in oder nahe bei der Stadt gelegen, und im leztern Fall ein Gartenhäuschen hätte, der beliebe sich baldigst bei der Expedition dieses Wochen, blatts zu melden, woselbst ein guter Zins und ein sicherer Miethsmann wird ange» wiesen werden.

2) Künftigen Montag, als den 20. Februar, wird in dem Buschischen Gar. ten dergewöhnliche Fastnachts-Tanz gehalten.

Zu der 5ten Fortsetzung der Kriegerschen Leih » und Leftbidliothek ist folgen, des hinzugekommen:

1754 Die Lrbensrettungen Friedrich des Zweiten im sieben ährigen Kriege, dar« gestellt von C. D. Küster, 8. Berlin 1792

Bartels Briefe über Sizilien und Kalabrien, gr Theil, gr 8- Göttin­gen 791 4fi. 48kr.

1756 Konradin von Schwaben, oder Geschichte des unglücklichen Enkels Kaiser Friedrich des Zweiten, aThle., 8- Franks, und Leipzig

1757 Leben, Reisen und Schicksale Georg Schweigharks, eines Schlossers, ein Buch für Meister, Gesellen und Lehr» jungen, Urs Bändchen, 8. Salzburg 79i

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