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Beschlus
-sr im vorigen Senk abgebrochenen Fürst!. Verordnung.
Achtzehnrens: Niemand soll einen Wagen, Karch, oder anderes Geschirr mit sich auf einen Acker nehmen, es seye dann die Frucht auf demselben vorhero ganz aufgebunden, und recht ausgcze. hendet.
Neunzehntens: Dis Schaaf- Kühe- Schwein - und andere Hirten sollen mit dem Viehe aus dem Felde bleiben, bis die Frucht allesamt heimgeführt ist.
Jwanzrgstens: Die Ganse sollen gar nicht in das Stoppe!-Feld gethan werden, bis die Frucht gänzlich eingescheurt.
Ein und zwanzigstens: Sodann Wollen Wir, daß die Schweine bei Strafe eingehakten werden, daß sie nicht in denen Früchten Schaden thun.
2wei und zwanzigstens: Die Feld- Frieden uno Fallthore sollen in guter Der. wahrsam gehalten werden, daßanUnse, rep'Aehend-Frucht kein Abgang erfolge.
Drei und zwanzigstens: Wollen Wir auch gnadigst, daß diese Unsere Lerord» nung nid)t nur anitzo, sondern alle Jahr, ehe die Erndte anqrhet,. öffentlich zu je» Hermanns Nachricht, an jedem Ort, bei verfammleter Gemeinde ab • und manni» glich vorgelescn werden solle.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift, und aufgedruckten Fürstli» rhen Stcrets. Gegeben zu Darmstadt am Zi. Mai 1743-
(L. S. )
Fürst!. Verordnung.
von Gottes Gnaden Ludwig, Land»
graf zu Hessen rc. rc.
Nachdeme zu Unserem besonderen Mißfallen vielfältig vorgekommen, auch
von denen Unkerthanen Unserer Fürstli, chen Landen mehrmalcn geklagt worden, daß die Garten-und Felo --Dirbereyen, zumalcn um Unsere allhiesige Fürst!. Re» srdenz und Unsere Festung Giesen, gegen die von Unseren lödlichcn Vorfahren an der Regierung schon vorhin in annis 1642, 1651, 16)4, 1660, 1662, 1675,1697, 1699, 1712, 4716, 17171 und 1729, publicirte geschärfte Verordnungen und Edifta derge« (ialt überhand nähmen, daß wann man dem Land- und Ackermann den ihm von Gott verriebenen Segen nicht entziehen lassen wolle, auf Mittel und Weqe, so. thanenDiedereyen zu steueren, der ernst, lichste Bedacht zu nehmen teye, wie dann die Bosheit und Verwegenheit so weit gekommen, daß nicht nur in denen offe. nen Feldern, sondern auch in denen um. zäunten Gülhern und sogar in denen ver. wahrten Gartenhäusern fast nichts mehr sicher, sondern vieles weggeraudet, bvß. Hafter Weise verwüstet und beschädiget, und die Crescentien allerley Garrungent. wendet - und verdorben würden, diesem ganz ohnleidlichen und ahndungsvollen Unwesen aber ein für allemai mit Nach, druck gesteuert werden soll; so ftNenund ordnen Wir hierdurch gnadigstundernst. lichst und zwar: '
1) Collen zu möglichster Ncpri'mi- rung derer Feld - und Galten -D'edstäh. le», in jedem Ort eigene tüchtige und ehrliche Leute zu Feld-Schützen, und zwar mehrere, wo es die Weitiäuftiakeit M erfordert, «mwommen. und damit solcher Zweck so viel nur im. mer möglich erreichet werde,
Sollen 2) die Jnn.'ändische, in so ferne deren zu Haden, welche die erforder. liche Oualitäten besitzen, den Vorzug vok Fremden geniese^n.
3) Müssen solche vor beständig an. genommen - und denen Beamten di«
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