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5) Hieraus verstehet sich auch, daß die Gerichtsschöffen, welche sich in Ge- meinds-Angelegenheiten zu Belästigung der Gemeinds-Kassen bisher häufig zu Gängen und Besorgungen äusser dem Ort und der Gemarkung die eigentlich nur in die Obliegenheit des Burgermei» sters und der Vorsteher einschlagen, ha. den brauchen lassen, sich damit künftig nicht mehr zu befassen haben — mithin auch desfalls, so wie überhaupt für ihre übrige künftig cesstrende Bemühungen keine Diäten und fixe Belohnungen mehr Statt finden können.
Der Schlus im nächsten Stük.
Na c h r»c h t.
Nachdeme die Anzeigegeschehen/ daß Im Monat Mai dieses Jahres sich zu Münster Cchwarzach ein Collectant ein* gefunden, und unter Vorzeigung eines Collecten--Buchs, für die hiesige katho, lische Gemeinde eine Beisteuer eingesamin» let habe, dieser aber um so mehr ein Be. trüget gewesen seyn muß, als die hiesige arme katholische Gemeinde zwar priva. tim von Mildthätigen mit Dank Bei. träge zu ihrer Einrichtung annimmt, je. doch keine Abgeordnete zum öffentlichen Colligiren, als welches ihr noch zur Zeit von Landesherrschaftswegen nicht erlaubt Worden, abgesendet hat; als wird sol. ches hierdurch öffentlich mit dem Anfü* gen bekanut gemacht, daß die Der Gemeinde etwa zugedachte privat- Deyträge von den dazu verpstichteten Gemeinds- Vorstehern, dem Lector der französischen Sprache Chastel und Fechtmeister Drutinelle in Empfang und Verrech* nung genommen werden, und also att Niemand anders, als diese einzusenden sind. Gießen den 2tLN August 1792.
Zürstl. Hessisches Cvnsistoriüm daselbst,
Bekanntmachung von verschiedenen
-Sachen.
i) Alle diejenige, welche an dm Nachlaß des dahier verstorbenen reitenden Förster Kuhn rechtsbegründete Ansprüche zu haben vermeinen, werden hiermit peremtorie citiret und vorgrladen, auf Donnerstag den izten September laufenden Jahrs, Vormittags 9 Uhr vor hiesig Fürstl. Amt entweder in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte zn erscheinen, ihre Forderungen mittelst Vorzeigung der Schuldscheinen oder auf sonstig rechtliche Art behörrg zu liquidi. ren, gegenfalls aber gewärtig zu seyn, daß sie nachher nicht weiter gehöret, son» dem mit ihren Forderungen werden ab» gewiesen werden. Königsberg denken August 1792.
Fürstl. Hessisches Amt daselbst.
(L. S.) Schulz.
2) Den 2ken dieses MonakS, alS am leztabgewichenen Donnerstag vor 8 Tagen, ist eine gelbe Jagdhündin, welche nicht ganz groß ist, vier weisse Füße und einen Kringel um den Hals hat, dahier verloren - und aller Wahrscheinlichkeit nach aufgefangen worden. Wer davon Wissenschaft hat und Nachricht geben kann, wo sich vorgedachte Jagdhündin befindet, oder solche seldsten vielleicht besitzet, soll einen französischen kleinen Tha, ler zum Douceur bekommen, und hat sich bei dahiesigem Jntelligenzcomloir zu meb den und daselbsten auch die Nachricht ah. zugeben. Giesen den io. August 1792.
Gottesdienst am 12» August.
In der St» Pancratiuskirche Mok- gens Herr Superintendent Bechtold Nachmittags Herr Stadtpfarrer Müller.
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