Ausgabe 
11.2.1792
 
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r«rn, Mühlengeschirr, so nicht rum lauf, f**) Vermöge Fürst!. Rescripts vom 26.

März 1783. sind die Häfnerofen zur Brand-Assecuration ausgenommen worden, jedoch in Gemäßheit des § 5. dieser Ordnung.

Neuntens. '

Von den Zeuerstäreen entfernte Gebäude werden zngelassen.

Sofern« aber bei Feuerwerken sich herrschaftliche und andere Gebäude be, finden, welche von den feuergefährlichen Werkstätten in einer ziemlichen und solcher Entfernung stehen, daß von diesen nicht leicht eine Gefahr vor jene zu besorgen »st, so können auch diese ohne Anstand auf» genommen werden.

Zehe ntens.

Amtswohnungen in herrschaftlichen Schlössern, können in einen ihrer Be- ftimmung gemäsen Anschlag gebracht werden, ohne Rücksicht aufden wah?

ren Werth der Gebäuden.

Jngleichem hat auch Jn Ansehung derjenigen herrschaftlichen Schlösser eine Ausnahme statt, worinnen Wohnungen für fürstliche Bediente eingerichtet sind, wenn nur diese Amtswohnungen, ohne Rücksicht auf den eigentlichen Werth der Gebäude selbst, in einem gewissen ihrer Bestimmung gemäsen Anschlag, in die Brandschadensversicherungscatastraüber geben werden rc. es hat aber solchenfalls die fürstliche Renthkammer auf den Fall «in solches Gebäude gänzlich eingeäschert werden sollte, hinwieder nichts weiter wie den Beitrag dieses Anschlags, falls aber nur die Hälfte der dritte oder vierte it. Theilrc. zu Grund gehen sollte, auch nur nach diesem Verhältnisse die Entschädi» gung zu erwarten

i (Der Verfolg im nächsten Stück.)

Bekanntmachung von verschiedenen Sachen.

1) Alle diejenige, welche mit ihren Gärten an den hiesigen Wall stoßen, sol» len diese ihre Gärten gegen den Ueber» lauf auf den Wall mit Hecken oder son» sten wohl verwahren, als wozu ihnen eine Frist von 14 Lagen mit der Verwar» nung gestattet wird, daß die hierunter Saumhaftigen in die gebührende Strafe genommen , und a uf derselben Kosten alsogleich ihre Gärten gegen den Wall zu mit Hecken oder sonsten zugemacht wer. den sollen. Giesen den 4. Februar 1792.

Fürst!. Hessische Polizeideputation daselbsten.

2) Den 6ten dieses Monats entstund in dem zum hiesigen Oberamt gehörigen Ort Fellingshausen Morgens zwischen 5 und 6 Uhr ein Brand , wodurch zwei Scheuern und «in Ställchen eingeäschert worden. Durch die Hülfe der herberge, eilten Einwohner der benachbarten Ort» schäften, wobei sich besonders die Unter» thanen des Fürst!. Weilburgischen OrtS Crofdorf ausgezeichnet, wurde diesem ausgebrochenen Feuer das weitere Um» greifen verwehrt, und so mit das Ort Fellingshausen vor brr ihm weiters dro. henben Gefahr gerettet. Der kudwig Henrich Kühnholz, ein junger Pursch auS Fellingshausen , verdient öffentlichen Ruhm und Dank, daß er bei diesem Feuer durch besonderes Wagen, dieFeu» rrsgefahr von den nächst anstehenden Ge« däudrn abgewendet hat.

3) Es wird «ine Diensimagd, die nicht so ganz schwach, und auch mit Vieh umgehen kan, gesuchte Bei Ausgeber dieses kan man nähere Nachricht erhalten.

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