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Parthey wegen eines Ackers oder Stück Landesdeselwaanscheinenden ungleichen Inhalts halber, gütlich oder auf Verfü- quyg des Beamten auseinander gesezt seyn will und muß, kann derselbe solche Stücke, besonders wann die Sache nicht viel imporkiret, mit beiderseitiger Genehm» Haltung in deren Beyftyn ohnangefragt überschlagen und aufnehmen, doch aber wann er fände, daß beyde Stücker ein nahmhaftes mehr oder weniger inhalten, als das Flurbuch besaget, vor sich keine Haupt-Messung vornehme, als welches jhme in dem iten Punkt ohnehin schon untersaget worden, sondern über den ge« fundenen Inhalt derer gemessenen Stücker sein pfijchtmäsiges P arere dem Fürstlichen Beamten zustellen, damit derselbe an unsere Fürstliche Steuer - D-vutation Be- richt erstatten, und von daher Resolution einholen könne.
3) Soll er sich durchaus nicht unter« stehen, ohneVorwissen und Einwilligung Unserer Fürstlichen Steuer-Deputation ein Vertheil - oder Derstückerung eigen« mächtig vorzunehmen, odersichvon denen Partheien, so dergleichen begehren, durch Versprechungen, daß sie vor alle Verantwortung stehen wollten, darzu disponi- ren lassen.
4) Soll er bey allen ihm übertrage, nen Messungen das an jedem Ort ge, wöhnliche Schuh-und Ruthen Maas, so bey der Steuer-Renovation in denen Flurbüchern vorgeschriebenund abgezeich, net worden, an Hand nehmen und ge. brauchen, mithin also mit keiner des Orts ohngewöhnlrcher Ruthen messen, falls aber keine Ruthen in dem Ort vorhaw den wären, es Fürstlicher Steuer-De« putation anzuzeigen, damit zu Anschaf, fung einer ihrem Flurbuch proportionir- ten Ruthe die nöthlge Verfügung getroffen werden möge.
_in52 ber Accuratessr
Willen jede abzumesten^.yr»,,.
mit etlichen Zwischen.
abstecken, sofort dieselbe mit jweye.V Orts gewöhnlichen Ruthen messen, auch keine stülpen oder stürzen, sondern sie recht dicht gegeneinander aufderErdund zwar nach der ausgestekten geraden Linie legen und so aneinander fügen, daßwe- der der geringste Raum zwischen denen» selben offen bleibet, noch bey Anfügung der vorgeschossenen die hinterste auch nur in dem mindesten zurück gestossen Wird.
Der Verfolg im nächsten Smk.
Gottesdienst am n. November.
In der St. Pancratiuskirche. Morgens Herr Stadtpfarrer Müller. Nach» mittags Herr Kandidat Wolf.
In der Burgkirche Morgens Herr Superintendent Schulz. Nachmittags Herr Pfarrer Buff.
Katholischen Gottesdienst hält Herr Professor Schalk.
Morgen den ln. Nov. hat das Frisch, backen der Beckcrmeister Johann Georg Löber in der Neustadt.
Ein, und Anspassirre.
Am i.Nov. Hr. Obrist v. Seibert. Hr. Rittmeister Rittmann? Hr. Lieuten. v. Trenck, sämtlich in Prenss. Diensten. Hr. Erbmarschall v. Riedesel. Hr. Ober- Vorsteher v. Schenck von Kestrich. Hr. Wrihbischoff Heimes und der geistlich« Rath, Hr. Hoher, von Mainz, logieren <n der Post.
Eod. Hk.Rath Lichtenberg von Honr, bürg in Hessen, nebst Familie, logieren itn Einhorn.
Eod. Hr. Lieuten. Meisner, äusser Diensten. Hr. Advokat Merle. HrBe» reitrr Cotta, durchpass.
Eod.


