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gen Burger Ludwig Ferbers Behausung, in der Löwengaß, verschiedene Weibskiei» düng, Holzwerkund sonstiger Hausrath gegen gleich baare Zahlung an den Meist, bietenden verstriche» werden soll; als können diejenige, welche Lüsten baden mitzustreichen, sich alsdann einfinden und dem Verstrich beiwohnen. Giesen den 4tenIuni 1792.
Fürst!. Hess. Oberamt daselbsten.
3) Da die Wollmärkte hiesigen Oberamts auf folgende Täge gehalten werden sollen, nrmlich
1) Freitags den rzten curr. zu Heuchel« heim.
2) Mittwochs den Loten curr. Morgens zu Staufenberg.
3) eadern Nachmittags zu Wisseck.
4) Donnerstags den alten curr. zu Gar» bcnteich,
so wird solches hierdurch zu Jedermanns Nachricht bekannt gemacht. Giesen den zlenJuni 1792.
Gravelius-
4) Da Donnerstags den i4ten curr. der Wollmarkt zu Homberg an der Ohm Morgens y Uyr gehalten werden soll, als wird solches hiermit öffentlich bekannt gemacht Giesen den zken Juni 1792.
Fürstl. Hess. Oberamt daselbst.
5) Es wird hiermit bekanntgemacht, daß künftigen Mittwoch den izten Ju» nius Nachmittags r Uhr, auf dem Uni» versitaks Colleg-Gebäude im zten Stock, verschiedenes Weiszeug und Brttwerk, auch einige Kleidungsstücke und Holzwerk an den Meistbietenden verkauft werden sollen; und werden dahero die Liebha» bere dazu, um alsdann dem Verstrich deizuwohnen, hiermit eingeladen.
6) Bei dem Schneidermeister Tom allhier, liegen 350 fi. Vormundsgelder, auf gerichtliche Obligation zu verlehnen.
7) Nachdeme auf gnädigsten Befehl das alleinige Bretzel, Lebkuchen rc. Spiel auf den Kirchweihen in dem hiesigen Amt auf einen dreyjährigen Bestand meisidie» tenb versteigert werden soll, und denn hierzu terminus auf Donnerstag den 14. Jun. a. c. anderaumr worden; als wird solches zu jedermanns Nachricht hiermit bekannt gemacht, damit diejen-ge, welche Darauf zu streichen Lüsten haben, sich auf besagten Tag dahier einfinden, miibie; ten, und sich des Zuschlags gewärtigen können. Signatum Langgöns den Zoten Mai 1792.
Fürstl. Hessisches Amt daselbst.
Earl Georg von o'angen^
Fürstl. Hessischer Regierungsrakh und Amtmann daselbst.
8) Da die, diesseitigem Fürstl. Haus und dem Fürstl. Haus Solms-Hungen, gemeinschaftlich zugehörige, an der Wetter belegene sogenannte Herrnmühle zu Griedel, welche der Müller Johannes Reusch bisher besessen, und welche in et» nem geräumigen ganz steinernen Mühlen» bau, zwei starken Mahlgängen, einerbe» sondern dermalen zwar umgerissenen, von einem künftigen Erbbeständer aber wie» der oufturrbauenden Walk - und Oehlen» mühle, einem geräumigen Hof, denen nö, thigen Pferd- Küh- und Schweinstäl» len, einer großen Scherrer, einem Gc- müßgarrheu und einem Graß-Stück von ohngefahr 1 1/2 Morgen bestehet, und welcher Mühle das gebannte Mitmahl» werk in der Stadt BuZbach zustehet, auf einen Erbbestand Samstags den i6ten Juni Morgens 9 Uhr auf vemRathhaus zu Griedel an dm Meistbietenden, je»


