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Heege- S-ß - und Pruafft-Zeiten theils gar nicht theils nicht genüglich bcflim« men, und dannenhero geschiehst, daß nicht nur die Uns zustehende Hohe - und Niedere Jagden gänzlich verderbet und verwüstet werden, sondern auch Unsere getreue Unterthanen besonders aber die« jeniqe, welche mit der Jagddeliehen oder solche in sonstigem rechtlichem Besitz und Herdringen haben , ohnverschuidet in Straffe und Schaden versetzt werden kön« neu, welch ein- und anderes möglichst zu verbüßen Unsere ernstliche Versorge er« fordert; so haben Wir für qut befunden, in denen Landen U>»sers Ober- Fürsten« thums Hessen nachstehende Verordnung ergehen.zu lassen.
r) Soll dir H e ege - Ze i t um Pe« tn-Tag ihren Anfang nehnrcn, und um Lamberti-Tage sich endigen, und wah, rend derselben die von Adel oder andere, so in Unfern Landen und Herrschaften mit ein» oder anderer Jagd begäbet sind, oder solche rechtlich erlangt und herqe« bracht oder auch nur geliehen Haden, sich alles Jagens enthalten imWidrigenaber gewärtig seyn, daß sie das Erstemal mit Fünfzig, das Zweytemal mit Ein« hundert Ducaten ohnnachlässiger Strafe angesehen, das Drittcmal aber der Jagd gänzlich verlustiget werden sol- len." Alles dieses aber jedennoch vorbe« haltlichder Uns in denen Koppel-Jagden zustehenden Vor-Jagd.
Der Verfolg im nächsten Stük.
Bekanntmachung von verschieDrnerr Sachen.
i) Nachdeme das mit 4Pflügen zu bestellende freiablich von Nordeck Rabe- nauische zur Oberburg gehörige Guth an Aeckern, Wiesen und Garten samtgeräu« migen Oeconomie-Gebäuden, und auf welchem Guth, ein eigner Pferch, ad 200,
Stück Cchaaftn gehalten werben kaM> dem Pachter 6 Klafter hartes Holz und die dazu gehörige Reiser ohnentgeldlich abgegeben, auch demselben jährlich 6 Drensimänner, von welchen jeder 18 Tage, und 6 Dienstweiber, deren jede izTage dienen muß, ohnentgeldltch. gestelltwerden, Montags den 2Yten laufenden Monats October von Petritag 1793. an auf 6 oder 9Jahre verpachtet werden soll; als wird "solches hiermit bekannt gemacht, mit dem Anfügen, daß tie- Packtlusige Montags den Lyten dieses von Morgens 9. bis Mittags 12. Uhr sich« im Am'. Hause auf der Rabenau einfinden, die mit diesem Guth verknüpfte andere Vor,-heile und Bedingungen vernehmen, oder auch in der Oberdurg zu Londorf sechsten oder zu Appenborn erfahren und ihr Gebot khun können. Giesen den lten Octeber 1'792.
Fürstl. Hessisches Oberamt baselbst. Gues.
2} Ein Geistlicher auf dem Laube,' der sich seit mehretn Jahren mit Zöglingen beschäftigt, und für hohe Schule« vorbereitet , auch wirklich noch dermalen einige bei sich zu unterrichte« hat, offerirt gegen billige Conditionen seine Dienste. — Mehrere Nachricht giebö die Expedition.
3) Ein Subjekt von geseztem Alter,- das schon an Mehrern Orten Administrationen verwaltet, mit guten Zeugnissen versehen, und auf erforderlichen Fall auch mohl Caution leisten kann, wünscht: bei Amt oder bet einer Rcnlherci Unter-- kunft. Die Expedition giedt Nachricht.-
(Bot fest» ierifl ntn 7. October.
In der St. Pancratiuskirche. Mor- gens Herr Sladtpfarrer Müller. Nach« mittag Herr Kandidat Erdmann..
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