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g) Nachdeme die wegen dem Nbster» 6eit Sr. Kaiser!. Majestät Leopold H. angeordnete Landes-Trauer, in Anse' hung; des Verbots der Musiken undTän» zen auf höchste Verordnung anwiederum aufgehoben worden st als wird solches hierdurch demPubliro beLcruut gemacht.
4) Durch ei» gnädigstes Decrehim d; d. izten April a. c. ist d-r Mechanicus Johannas Reimann von Rodheim , als Burger und Spritzenmachrr dahier, Kna«
oon einer solchen, jedoch wider Dcrhoft fcn, in denen Fürstlichen Landen fünf# tiyhin bestchrnden Ordens und geheimen Gesellschafts-Verbindungen und einem darinnen befindlichen Mitglied Wissen» schäft haben wird, bey Vermeidunggle»» eher Strafe schuldig seyn soll, an Sere- niffimi Hochfürstl. Durchlaucht ohne den mindesten Verzug hierüber Anzerge zu tkun; als wird diese Verordnung auch auf diesem Wege zu Jedermanns Wissen» schäft und Nachachtung bekannt gemacht." Gießen den 28tenApril 1792.
Fürst!. Hessische Regierung das.
Dekanmmachung von verschiedenen Sachen.
1) In Semäsheit der Höchsten Ordre vom 2Zken Januar a. c. werden alle diejenige, weiche an das Löbliche zweite Bataillon Regiments Landgraf, dessen. Casse oder Compagnien, für gelieferte Sachen, verrichtete Arbeiten, oder aus sonst einer Ursache etwas zu fordern ha. den mögtrn, hiermit öffentlich und Mit der Warnung, daß sie sonst weiter damit
vicht gehört- sondern auf immer von all em Anspruch a u s g esch l 0 sse n we r d« n fo l» len, vorgeladen, sich mit ihren habenden- Forderungen längstens innerhalb 3 Wo« ehen bey Unterschriebenen zu melden. Zu« ' gleich werden aste diejenige, wUche sich .
»MMN der bestimmten Arit' tlichk g-mest VW »wf^nomätw vrsrden.
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-ens - und gcheune GeseüschafrspVer' .... -
dmdungen, unter wclcherley Namen und Garmlon zu Gresen Vorwand eS auch seyn möge, in Dcro --«*»,<VM *' Fürst!. Landen zu dulden, und solchem»
net haben, daß jeder, der in einer solchen Verbindung stehen mögte, sich bey Strafe h,r frörfif&n Or«
‘ 1 der Cassation alsbalden davon losmachen, 2) jn Gemäsycit der Höchsten dt
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richtete Arbeiten, oder aus sonst.einer Ursache etwas zu fordern haben mögten, hiermit öffentlich - und mit der War« nung, daß sie sonst weiter damit nicht ge. hört - sondern auf immer von allem An» spruch ausgeschlossen werden sollen, vor« geladen, sich mit ihren habenden Forde« rungen längstens innerhalb z Wochen bet Unterschriebenen zu melden. Zugleich werden alle diejenige, welche sich binnen der bestimmten Zeit nicht gemeldet haben werden, mit ihren Ansprüchen auf immer abgewiesen. Gegeben in der Garnifow zu Giesen am rrenMai 1792.
Bataillons Gericht des Leichten Infanterie Bataillons.
von- St ofch, G. F. Müller,
Kapitain.. Auditeur.
bet haben werden, mit ihren Ansprüchen auf immer abgewiesen. Gegeben in der Garnison zu Giesrn am itrnMai 1792.
Bataillons Gericht des zweiten Da« ' taillons Regiments Landgraft r »»ch stnA7mU^S d7f°Ü-«V»bD«r°ä>.
baben. daßteder, der rn einer solchen Ovttst. Audt.eur.


