Ausgabe 
1.12.1792
 
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H-n soll. Däfern jedoch von denen lief# tirenden Personen kein proporNonirliches Gebot zu erhalten. Ist

3) das subhastirte Buch dem Credi- tori, wann er damit zufrieden, propre- tio taxato zu adjudiciren; sollte aber der. selbe sich zu dessen Annehmung nicht ver. stehen wollen. Ist.

4) dem Debitor! , tttien bessern Zkäuffer aufzusuchen, ein Termin von 6 Wochen zu präfigiren, nach desten Ao. lauf aber

5) das Guth nochmals aufzustecken, Und alsdann ohne Reflexion auf das Aeftimatum dem Meistbietenden heimzu» schlagen. Würde jedoch hierbey eine alb zustarke und zumalen die Hälfte des wah» ren pretii übersteigende Läsion sich erge» den, hat der Lxecuror

6) mit der wurklichen Heimschla« gung inne zu halten, und den Cafum mit Anführung aller nöthigen Umstände e. g. was der Debitor und Creditor im Dennögen habe ? wie - bas subhastirte Guth beschaffen ? ob zu einem höheren Verkauf hiernächst Hofnung zu machen

? ob nicht der Creditor unter gewif» sen Konditionen, zu weiterer Gedult hi« spomret, oder dem Debitor! das ins re- luendi auf einige Zeit verstattet werden möge? rc. an die ihnen vorgesetzte Fürst!. Regierung zu berichten, und von terfel« ben die fernere Verordnung zu erwar. len. Wir befehlen demnach gnadrgst, daß hierüber also üride gehalten, auch tiefe Unsere gnädigste Declaration zu je. dermanns Nachricht, obangrregtcr Un. sererFürst!. Procefi- Ordnung angedruckt werden sollen- Urkundlich Unserer eigen» händigen Fürst!. Unterschrift und beige« druckren geheimen Jnsiegsls. So gesche­hen Darmstadt den zten pril 1727.

Ernst Luvu>rg, LanbL^f LU Hessen, (L. SJ

Bekanntmachung Y>on verschieSemttA Sachen.

1) Nachdeme Montags den io. De- eember k. I. der auf dieses Jahr zur da­hiesigen Fürstlichen Rentherei eingegan­gene wohl gehechelte Flachs von ohnge. fähr 700. Pfund, zu drei verschiedenen Gattungen sorkirt, in Viertels und Hal» ben Zentnern, oder wie sich sonsten di» mehrsten Liebhaber dazu vorfinden wer- den, weniger nicht ein Vorrath von Lein- und Winterfaamen, an dieMeistbietende unter den vor der Versteigung bekannt zu machenden Bedingungen, öffentlich ver­strichen werden soll: so wird ein solches zu dem Ende hierdurch öffentlich bekannk gemacht, damit sich die Steiglustige in. dem anberaumten Termin Vormittags 9 Uhr auf dem dahiesigen Fürstlichen Schloß einfinden, mitbieten und sich des Zuschlags unter den bekannt zu machen­den Bedingungen gewärtigen können. Ulrichstein den 28ten November 1792.

Fürst!. Hessisches Justiz und Renth.ep Amt daselbst.

Lt. Kempf.

2) Diejenige Herrn, welche in die. fern laufenden Jahr das Jntelligenzblatt und den Gemeinnützigen Stadt - und Landboten vom hiesigen Postamt bekom­men haben und solche annoch restiren, werden gebeten, den Betrag baldigst an dasselbe einzusenden- Giesten am zoten November 1792.

Fürstlich Hessisches Postamt da ft le st.

3) Den 6ten Jari^ 1793. wird eine Bücher-Auctivn in Frankfurt angekün- digt, worüber der Katalog gratis'm dee ^rlegtrschen Buchhandlung zu haben.

4) Ml)