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^nl '3-«-----w°« Z E Gießen den 27. März 1839.

Der Großh. Hess. Kreisrath. Sn ort,

21) Ein tuchener Knabenmantel und ein Handschuh

finb gefunden und auf Großh. Polizeibüreau abgegeben worden Gießen den 27. März 1839.

Edictalladmigen.

300) Jacob Marr von Großenlinden hat vor längerer Zeit (nach S. 66 des Amtshypotheken­buchs) ein Kapital von 100 ff., unter Ausferti­gung einer hypothekarischen Verschreibung, von der Frau Obrist Klöckner in Gießen, ebenso ein Kapital von 150 ff. (nach S. 86 des Hypoihe- kenbuchs) von Herrn Kirchenrath Schulz dahier mit Verpfändung mehrerer Grundstücke entliehen. Diese Kapitalien sollen abgetragen seyn, doch können die Urkunden zum Löschen nicht vorgelegt werden, indem solche verloren gegangen seyn sol­len- Es werden daher alle Diejenigen, welche ffd) in dem Besitz der gedachten Urkunden befin­den, oder aus denselben Rechte herleiten zu kön- nen glauben und wollen, anfgefordert, sogewiß ^ölche binnen 4 Wochen dahier vorzukegen oder bezüglich derselben ihre Ansprüche bei dem un­terzeichneten Gericht geltend zu machen, als sonst bte Urkunden für erloschen erklärt und die Lö­schung der Einträge verfügt werden wird.

Gießen den 28. Februar 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.

354) Georg Philipp Rau, Eberhardts S., zu b-eseck und Jobann Philipp Rau, Heinrichs 001)11, daselbst haben unterm 19. Dezember 1783 eut Kapital von 300 ff. bei Johann Daniel Mohrs

iU ®telen aufgenommen, und mehrere Guterstuae in Gießer Gemarkung gelegen ver- unterpfandet es soll das Kapital längst abqe- legt, die Obligation aber nicht mehr anfzufinden daher man diejenigen, welche Ansprüche aus dieser Verpfandung haben könnten, hierdurch anf- forbctt, solche binnen 4 Wochen dahier anzuzei- gen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist der wntrag im Hypothekenbuch gelöscht werden wird.

Gießen den 8. März 1839.

Grvßherzogl. Hess. Stadtgericht.

Müller.

284) Die Testaments-Erben des Ortsbür- ger6 Carl Dern, Schultheißen Sohn, zu Langgöns haben erklärt, die Erbschaft nur unter der Rechts- ^"ökthat des Gesetzes und Inventars antreten zu wollen. 8

Cs werden darum Alle, welche Forderungen ober sonstige Ansprüche an bett Nachlaß des Carl Dern bilben zu können glauben, aufqefordert, sol- che so gewiß im Termin

Dienstag bett 16. April b. I., Vormittags, bei unterzeichneter Gerichtsstclle da- mer anzuzeigen, resp. zu begrünben, als sonst sie bet bem aufzunehmenden Inventar und der Ver- theilung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden.

Gießen den 4. März 1839.

Grvßherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller. L i m p e r t.

386) Forderungen an den Nachlaß des Jo- bsiuu Heinrich Busch sen. dahier, find sogewiß binnen 14 Tagen bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, als sonst bei der Vertheilung der Masse auf dieselben keine Rücksicht genommen wer­den kann.

Gießen am 28. März 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht. Mülle r. Haberkorn.

Besondere Bekanntmachung.

381) Zur Nachricht dient, daß die Gr. Land­beschäler auf der hiesigen Gestüts-Station anae- kommen sind.

Gießen den 25. März 1839.

Der Großh.'^:.meister M. Schneider.