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Samstag, den

2A, August

Avertissements zum Znserircn in dieses Blatt müssen, in der Woche, icdcsmal bis längstens Freitags, Vormittags o Uhr, mit deutlicher Namensunterschrift der Einsender, lediglich zur Notiz für die Expedition t>. Bl-, an dieselbe cingesendet werden-

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 24. bis 31. August 1839.

-ZKL

Städte.

Gemäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer-

Erbsen

Linsen

Polizeiliche Bekanntmachung

180

200

das der

Darmstadt Gießen

das das

7, 30

90, 8| 53

Maller Matter auch

Molt Scheffel

Marburg am 18. Aug.

Wetzlar am 17. Aug.

df r

u ch t

Vr odpretse.

preise.

Fleischpreise.

- Pfb. 25 Lth. Qt. Roggsnbrod

2 rr 11 ?/

w 22 tf ff ff

Lth. Qt. gemischtes Brod

5 " 3 Walfferweck

4 » 3 Mi'chbrod . .

Nie r preise.

1 Maas ordinaires Bier . . auch . .

1 Maas Doppelbier . . .

Marktpreis

1 Maas Milch i Pld. Butter auch . . .

3 Handkass .....

5 Euer

1 Pfd. Waizeumehl . . .

1 > grob geschälte Gerste

i " klein geschälte Gerste

1 Pfd gutes Ochsenflejsch .

1 Kuhfleisch ....

1 Rindfleisch . ...

1 Kalbfleisch ....

1 Schweinefleisch. . .

1 Hammelfleisch gemästet

1 Wurst von purSchweinen

1 gemischte Wurst . .

1 Bratwurst ....

1 Schwartemagen . .

1 ,, geräucherter Speck .

1 Schinken und Dörrfleisch

1 Rindsfett ....

1 Hammelsfett . . .

§ 1 Schweineschmalz, ausge lassenes......

«b i dcsgl. unausgelasienes

48) Eine Peitsche, ein goldener Ning und eine goldene Vorstecksnadel sind gefunden und auf Großherzogl. Polizeibüreau abgegeben worden.

Gießen den 22. August 1839.

Edictalladungen.

891) Johann Christian Ludwig Busch aus Gießen, Sohn des Johann Kaspar Busch, gewesenen Küfers, und Katharina Margarethe, geb. Ferber, geboren am 7. Juni 1769, ist seit vielen Jahrcn von hier abwesend, ohne daß man Nachricht von ihm erhalten hat.

Da nun die Stiefschwester des Abwesenden

um Ueberlassung des bisher unter gerichtlicher Aufsicht verwalteten, in 7103 fl. 33V kr. be­stehenden, Vermögens angesucht hat, so werden Johann Christian Ludwig Busch aus Gießen oder dessen etwaige Leibeserben zum Empfang des vorgedachten Vermögens binnen 4 Monaten, hiermit vorgeladen; zugleich werden diefeniqen, welche etwa nähere oder gleiche Ansprüche mit der Stiefschwester des Abwesenden auf das Bcr-