Avertissements zum Snfertrcn in dieses Blatt müssen, in der Woche, icdcsmal bis längstens Freitags, Vormittags 9 Uh r, mit deutlicher Namcnsunterschrist der Einsender, lediglich zur Notiz für die Expedition d. Bl-, an dieselbe eingcicndet werden.
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 22. bis 29. Juni 1839.
dfleischpreise.
fr.
10
8
7
5
10
9
12
8
16
16
20
16
18
13
20
18
Lst
ISrovpreise.
fr.
1 1 1 1 1 1 1 1 Hl i 1 II 1 115 |j
1 Pfd gutes Ochsenfleisch . . E-g L §5^2 5 1 ,, Kubfleisch.....
„ Rindfleisch.....
= „ Kalbfleisch.....
1 " desgl. auSgemästeteS .
1 „ Schweinefleisch....
1 " Hammelfleisch gemästet . sL 1 „ Wurst von pur Schweinen
=©-'Hs2ä 1 0 gemischte Wurst . . .
„ Bratwurst.....
1 u Schwartemagen . . . "L 1 " geräucherter Speck . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch = 1 „ Rindsfelt .....
[=e°'ss'5 = § 1 „ Hammelsfett .... "■55?“»=? 1 " Schweineschmalz, ausge- laffenes.......
1 „ desgl. unausgelaffeneS . K
2
2
2
2
— Pfd. 24 Lth. — Qk. Roggenbrod . . .
2 «• 8 " —" ii ....
4 d 16 ii — n ii ....
19 Lth. — Ot. gemischtes Brod ....
5j ic — „ Wasserweck . . 8. .. .
i-i „ — „ Milchbrod ......
Wierpreise.
1 Maas ordinaires Bier ...... auch......
1 Maas Doppelbier.......
Marktpreise.
1 Maas Milch.........
1 Pfd. Butler.........
auch .......
3 Handkase . . . .......
6 Eyer . . . ....... .
1 Pfd. Waizenmehl.......
1 » grob geschälte Gerste ....
1 " klein geschallt- Gerste ....
2
6
12
2
1
1
4
6
7
6
14 15
4
4
6
4
8
_____________________df r u ctz t p r e i s e.
Städte.
Gemäs
Warzen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Darmstadt . . .
Gießen ....
Marburg am 9. Juni
Wetzlar am 15 Juni
das Malter LdaS Malter auch dar Mölt der Scheffel
Pf. 200 209
90
fL
10
10
8
4
fr.
20
30
50
5
Pt
180
80
fl
fr.
6 20
6 25
6 —
3 6
Pf.
165
75
fl.
5
5
4
2
fr.
30
5
20
11
Pt
55
fl.
3
3
2
1
fr.
20
25
20
17
I 1 1 II 1
sfb
5
6
fr.
20
11 । । i 15|
fl.
(
7
fr.
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Polizeiliche Bekanntmachungen.
In der Nacht vom letztverwichmen Sonntag auf den Montag sind von den in diesem Frühjahr an der Licher Chaussee neu gepflanzten Roßkastanien-Bäumen sechs Stück und zwar zwei Stück nächst oberhalb des zur hiesigen Stadt gehörigen Schießhauses und vier Stück zunächst der Höhe am Lerchenwäldchen wahrscheinlich boshafter Weise abgebrochen worden.
Da nun der Thäter dieses empörenden Frevels noch nicht ermittelt ist, so ergeht hierdurch die Aufforderung an das Publikum, den Behörden in Ermittelung desselben behülflich zu sein, und wird in Gemäßheit des §. 10. der Verordnung vom 3. Februar 1797, demjenigen , welcher den Thäter des fraglichen Frevels so zur Anzeige bringt, daß er der That überführt werden kann, eine Belohnung von 50 ft, zugesichert.
Gießen am 18. Juni 1839. Der Großh. Hess. Kreisrath
K. CH- Knorr.


