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Avertissements zum Snfertrcn in dieses Blatt müssen, in der Woche, icdcsmal bis längstens Freitags, Vormittags 9 Uh r, mit deutlicher Namcnsunterschrist der Einsender, lediglich zur Notiz für die Expedition d. Bl-, an dieselbe eingcicndet werden.

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 22. bis 29. Juni 1839.

dfleischpreise.

fr.

10

8

7

5

10

9

12

8

16

16

20

16

18

13

20

18

Lst

ISrovpreise.

fr.

1 1 1 1 1 1 1 1 Hl i 1 II 1 115 |j

1 Pfd gutes Ochsenfleisch . . E-g L §5^2 5 1 ,, Kubfleisch.....

Rindfleisch.....

= Kalbfleisch.....

1 " desgl. auSgemästeteS .

1 Schweinefleisch....

1 " Hammelfleisch gemästet . sL 1 Wurst von pur Schweinen

=©-'Hs2ä 1 0 gemischte Wurst . . .

Bratwurst.....

1 u Schwartemagen . . . "L 1 " geräucherter Speck . .

1 Schinken und Dörrfleisch = 1 Rindsfelt .....

[=e°'ss'5 = § 1 Hammelsfett .... "55?»=? 1 " Schweineschmalz, ausge- laffenes.......

1 desgl. unausgelaffeneS . K

2

2

2

2

Pfd. 24 Lth. Qk. Roggenbrod . . .

2 « 8 "" ii ....

4 d 16 ii n ii ....

19 Lth. Ot. gemischtes Brod ....

5j ic Wasserweck . . 8. .. .

i-i Milchbrod ......

Wierpreise.

1 Maas ordinaires Bier ...... auch......

1 Maas Doppelbier.......

Marktpreise.

1 Maas Milch.........

1 Pfd. Butler.........

auch .......

3 Handkase . . . .......

6 Eyer . . . ....... .

1 Pfd. Waizenmehl.......

1 » grob geschälte Gerste ....

1 " klein geschallt- Gerste ....

2

6

12

2

1

1

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7

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14 15

4

4

6

4

8

_____________________df r u ctz t p r e i s e.

Städte.

Gemäs

Warzen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Darmstadt . . .

Gießen ....

Marburg am 9. Juni

Wetzlar am 15 Juni

das Malter LdaS Malter auch dar Mölt der Scheffel

Pf. 200 209

90

fL

10

10

8

4

fr.

20

30

50

5

Pt

180

80

fl

fr.

6 20

6 25

6

3 6

Pf.

165

75

fl.

5

5

4

2

fr.

30

5

20

11

Pt

55

fl.

3

3

2

1

fr.

20

25

20

17

I 1 1 II 1

sfb

5

6

fr.

20

11 i 15|

fl.

(

7

fr.

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Polizeiliche Bekanntmachungen.

In der Nacht vom letztverwichmen Sonntag auf den Montag sind von den in diesem Frühjahr an der Licher Chaussee neu gepflanzten Roßkastanien-Bäumen sechs Stück und zwar zwei Stück nächst oberhalb des zur hiesigen Stadt gehörigen Schießhauses und vier Stück zu­nächst der Höhe am Lerchenwäldchen wahrscheinlich boshafter Weise abgebrochen worden.

Da nun der Thäter dieses empörenden Frevels noch nicht ermittelt ist, so ergeht hier­durch die Aufforderung an das Publikum, den Behörden in Ermittelung desselben behülflich zu sein, und wird in Gemäßheit des §. 10. der Verordnung vom 3. Februar 1797, dem­jenigen , welcher den Thäter des fraglichen Frevels so zur Anzeige bringt, daß er der That überführt werden kann, eine Belohnung von 50 ft, zugesichert.

Gießen am 18. Juni 1839. Der Großh. Hess. Kreisrath

K. CH- Knorr.