Novber.
Samstag, Ven
______ orncrtiffcmentS mm Snfetiren in dieses Blatt müssen, in der Woche, iedcsmal bis, längstens Freitags, Vormittags 9 Uhr. mtt deutlicher NamcnSunterschrifr der Einsender, lediglich ,ur Notiz für die Expedition d. Bl„ an dieselbe cinzcicndet werden.
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 16. bis 23. November. 1839.
Zfleischpreise.
fr.
Pf- |
Wrodpreise.
fr.
Pf.
1 Pfd gutes Ochsenfleisch . . 2= 1 „ Kubfleisch.....
1 „ Rindfleisch.....
1 „ Kalbfleisch.....
« 1 „ Schweinefleisch . . . . 'S. 32«= 1 „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Wurst von pur Schweinen 15 = =s3®'I 1 „ gemischte Wurst . . . .5©-=BliSi 1 " Bratwurst.....
= =S-.-§»S" 1 „ Schwartemagen . . .
= 1 „ geräucherter Speck . .
«= 1 „ Schinken und Döi rfleisch
1 „ R.ndsfelt.....
= 5”9g:='s" 1 „ Hammelsfett ....
1 „ Schweineschmalz, ausge-
« pl § s-lastenes.......
1 „ desgl. unausgelasienes .
g
10
8
7
7
10
8
12
8
16
16
20
16
18
13
20
18
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 tototc]
— Pfd. 22 Lth. — Qt. Roggenbrov . . .
2 «• 2 " — " ii ....
4 H 14 *' - „ w ....
17 Lth. — Ot. gemischtes Brod ....
5 » 2 u Wafferweck .....
4 „ 2 ,, Milchbrod ......
Bierpreise.
i 1 Maas ordinaires Bier ...... auch ...... f Maas Doppelbier.......
i Marktpreise.
! 1 Maas Milch.........
; 1 Pld. Butter.........
auch.......
8 Handkäse . ;........
■ 5 Ever............
\ i Pfd. Waizenmebl .......
1 „ grob geschälte Gerste ....
1 » klein geschälte Gerste ....
2
6
12
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4
6 7
6
19
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4
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dF r u cf) t p r eise.___________
Städte.
G e m ä s
Waizen
Äorn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Darmstadt . .. .
Gießen ....
Marburg am 3. Novbr.
Wetzlar am 2. Novbr.
das Malter das Malter auch
das Molt
der Scheffels
Pf. 200 200
90
fl.
10
8
4
I fr.
80
40
Psi
180
80
st
fr.
7 15
5 10
8 13
Psi
165
75
st-
6
5
4
2
fr.
30
15
25*
Psi
55
fl.
3
2
1
1
fr.
45
50
17
I 1 II 1 1 $
ft
5
5*
fr.
20
psi
-
6
7
fr.
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Polizeiliche Bekanntmachung.
63) Eine Pudelhündin von brauner und grauer Farbe mit einem weißen Hals ist m Heuchelheim aufgefangen und in Verwahrung genommen worden, und das Nähere auf Großh. Polizeibüreau dahier zu erfragen. Gießen den 14. November 1839.
Edictalladungen.
1408) Forderungen oder sonstige Ansprüche an die Verlassenschast des Fabrikarbeiters Johann Konrad Senger dahier, sind innerhalb 3 Wochen, von dem Erscheinen dieser Bekanntmachung an, sogewiß zum Behufe der Inventarisation und Nachlaßregulirung bei unterzeich
neter Behörde anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls darauf keine weitere Rücksicht genommen werden wird.
Gießen den 6. November 1839.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Müller.


