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durch gehörig, auch zum Vergleich, Bevollmäch- tigie, bei Meiduug Ausschlusses von der Masse, , ohne besonderes Präclussvdecret geltend zu ma­chen, sich VergleichSproposttionen zn gewärtigen und über die Bestellung eines Massecurators zn erklären haben', alö sie sonst fernerhin nicht mehr gehört, von der Masse ausgeschlossen, als der Majorität der Gläubiger beigetreten angesehen werden sollen und das Geeignete verfügt werden wird.

Mit dieser Ladung wird die Bemerkung ver­bunden, daß im Laufe des bisherigen Schuldver­fahrens der Nachlaß, mit Ausnahme einiger Ge­genstände, versilbert worden ist, wodurch sich ein Vermögen von 5,708 ft. 54 fr. gebildet hat. Das weitere Vermögen besteht aus 5000 ft. 51 fr. Buchausständen, welche aber so wenig liquid sind, daß der bisherige Gläubiger-Ausschuß es nicht verantworten zu fönnen glaubte, Schritte bezüg­lich deren Beitreibung zn beantragen. Von den Gläubigern, welche sich gemeldet haben, besteht der größte Theil auo Chirographar-Gläubigern, mit Ausnahme von zwei, welche hinsichtlich 6400 ft. sammt vieljährigen rückständigen Zinsen, so tote eines Gläubigers, mit 1200 ft. nebst vieljährigen Zinsen, eine Generalhypolhcf haben, so daß das liquide Vermögen durch diese um Vie­les erschöpft ist.

Gießen den 17. Januar 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.

219) Johann Jacob. Becker, Fr. S., zu Heu­chelheim, hat unterm 15. März 1800 bei dem Juden Moses daselbst ein Kapital von 200 ft., unter Verpfändung seiner Hofraithe, allfgenommen, 'welches Kapital später angeblich wieder abge­tragen, die Obligation aber verloren gegangen seyn soll.

Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an das oben erwähnte Kapital bilden zu fönnen glauben, aufgefordert, solche sogewiß im Termin:

Dienstag den 9. April d. I., Vormittags dahier anzuzeigen und zu begründen, als sonst sie damit ausgeschlossen und der Ein­trag im Hypothekenbuch unbedingt gelöscht wer­den wird.

Gießen den 26. Februar 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. L i m p e r t.

243) Die Erben der Philipp Jacob Herbert's Wittwe dahier haben euklärt, die Erbschaft nur unter der Recbtswohlthat des Gesetzes und In­ventars antreten zu wollen. Es werden darum

Alle, welche Forderungen an die Philipp Jacob Herbert's Wittwe von hier bilden zu können glau­ben, aufgefordert, solche sogewiß im Termin

Dienstag den 9. April d. I., Morgens, bei unterzeichneter Gerichtsstelle anzn- zeigen, als sie sonst bei dem auszunrhmcnden Inventar und Vertheilung des Nachlasses unbe­rücksichtigt bleiben.

Gießen den 28. Februar 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. L i m p c r t.

300) Jacob Marr von Großenlinden hat vor längerer Zeit (nach S. 66 des Amtshypothefen- buchs) ein Kapital von 100 ft., unter Ausferti­gung einer hypothekarischen Verschreibung, von der Frau Obrist Klöckner in Gießen, ebenso ein Kapital von 150 ft. (nach S. 86 des Hypothe- kenbuchs) von Herrn Kirchenrath Schulz dahier mit Verpfändung mehrerer Grundstücke entliehen. Diese Kapitalien sollen abgetragen seyn, doch können die Urkunden zum Löschen nicht vorgelegt werden, indem solche verloren gegangen seyn sol­len. Es werden daher alle Diejenigen, welche sich in dem Besitz der gedachten Urkunden befin­den, oder aus denselben Rechte Ijerleiten zu kön­nen glauben und wollen, aufgeforbert, sogewiß solche binnen 4 Wochen dahier vorzulegen ober bezüglich derselben ihre Ansprüche bei dem un­terzeichneten Gericht geltend zu machen, als sonst die Urkunden für erloschen erklärt und die Lö­schung der Einträge verfügt werden wird.

Gießen den 28. Februar 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.

Versteigerungen.

244) Aus freiwilliges Ansuchen der Wilhelm Burkhardts Ehefrau dahier, früher Philipp Pe- tri's Wittwe, soll

Montag den 18. März l. I., Nachmittags 2 Uhr, das derselben zustehende Wohnhaus in der Schä­ferei, neben Kaufmann Münch und Gärtner Schuppach gelegen, auf dahiesigem Rathhause öffentlich meistbietend, unter den zu eröffnenden Bedingungen, versteigert werden.

Gießen den 1. März 1839.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

Müller, vr Zimmermann.

283) Montag den 18. und Dienstag den 19 März d. I., Morgens 9 Uhr und Nachmit­tags 2 Uhr, sollen in der Wohnung der Samuel