Avertissements zum Jnseriren in dieses Blatt müssen, in der Woche, jedesmal bis längstens Freitags, Vormittags 9 Uhr. mit deutlicher Namensunterschrift der Einsender, lediglich zur Notiz für die Expedition d. Bl-, an dieselbe eingesendet «'erden-
Frucht- und VLctnalienpreise Zu Gießen vom 9. bis 16. Februar 1839.
Zfleischpreise.
kr. pf.
Brog Ureise.
kr.
pst
II 1 Pfd gutes Ochsenfleisch . .
1 „ Kuhfleisch.....
i „ Rindfleisch.....
1 „ Kalbfleisch.....
" tssgl. auSgemästetes .
1 „ Schweinefleisch....
1 „ Hammelfleisch gemästet .
| 1 „ Wurst von pur Schweinen
| =®:5s£e1 » gemischte Wurst . . . | = 1 „ Bratwurst .....
I'ss" = = =•§'§ i „ Schwartemagen . . .
1 „ geräucherter Speck . .
S jgu 1 Schinken und Dörrfleisch
1 1 „ Rindsfett.....
1 „ Hammelsfett ....
1 „ Schweineschmalz, ausg e-
|<98§.^eä;äS lasteneS.......
|-g 1 „ desgl. unausgelassenes .
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— Pfd. 20 Lth.—Qt. Roggenbrot» . . ,
1 fr 28 *' — fr „
3 24 „ —' *
16 Lth. — Qt. gemischtes Brod ....
4 „ 3 „ Wafferweck .....
3 u 3 „ Milchbrod ...... Wierpreise.
1 Maas ordinaires Bier ...... auch......
1 Maas Doppelbier.......
MSrLrVreiSe.
1 Maas Milch.........
1 Pfd. Butter ......... auch..... ''
3 Handkäse . .•.......
4 Syer............
i Pfd. Waizenmehl .......
1 » grob geschälte Gerste . . . '
1 " klein geschälte Gerste ....
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Städte.
Gemäs
Walzen
Korn
Gerste
Hafer
! Erbsen
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Darmstadt . . .
Gießen ....
Marburg am 26. Janr.
Wetzlar am 2. Febr.
das Malter das Malter auch das Mött _fcer Scheffel
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Polizei-Publica n dum.
10) Ein Geldbeutel mit einigem Geld, ein Streichbogen von einer Violine, eine goldene Vorstccksnadel, ein Notizenbuch und zwei Schlüssel
sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau abgeliefert worden. Greßen den 7. Februar 1839.
Edictalladrmgen.
b3) Nachdem einige der Seitenverwandten des im Mai v. F. zu Gladenbach kinderlos verstorbenen pensionirten Großh. Landraths Krebs von Vöhl die ihnen deferirte Erbschaft ausge
schlagen, einige dieselbe unter der Rechtswohl, that des Inventars angetreten haben, hat Großh Hofgericht der Provinz Oberhessen einen öffentlichen Aufruf der Nachlaßgläubiger verfügt und für den Fall, daß die lehtgedachten Sritenver«


