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Einzig ächtes und vielfach erprobtes Schweizer - Rräuter - ©d, zur Verschönerung, Erhaltung und zum
Wachsthum der Haare, erfunden und einzig verfertigt von
K. W L l l e r in Zurzach in der Schweiz, und in Muhlhausen im Ober-Elsaß.
Für diese nützliche Erfindung ist K. Miller von Sr. Majestät Ludwig Philipp, König der Franzosen, mit einem Erfindungs-Brevet beehrt, und dieses Oel von vielen der berühmtesten Mo- dicinal-Collegien Europa's, nämlich in Paris, Berlin, Dresden, Leipzig, Hamburg, München und in mehrern andern Haupt- und Residenzstädten als unschädlich und zweckmäßig anerkannt, und dem Erfinder, der sich darüber authentisch auSzuweisen vermag, überall daraufhin von den betreffenden Behörden der öffentliche und freie Verkauf desselben vermittelst' Kommissionärs bewilligt worden.
Dieses Oel verdient wohl mit vollem Rechte vor allen andern entdeckten haarwachsenden Mitteln den Vorzug, wovon der außerordentliche Absatz nach allen Seiten Europa's, Nord- und Süd- Ämerika den besten Beweis liefert, und die beinahe täglich einlaufenden erfreulichen Berichte von gutem Erfolge und schneller Wirksamkeit entheben jeden Zweifel.
Von den vielen eingegangenen Zeugnissen, wodurch die vorzügliche Wirksamkeit dieses Oeles auf das unzweideutigste dargcthan ist, glaubt der Erfinder desselben der Kürze wegen nur einzig folgendes der Oeffcntlichkcit zu übergeben.
Z e u g n i ß.
„Der Endesunterfertigtc hakte mehrjähriger Kopfschmerzen wegen einen bedeutenden Haarverlust erlitten; durch die vorschriftgcmäße Anwendung deö von Herrn Karl Willcr erfundenen Kräuteröles hat sich nicht nur das betreffende Kopfweh verloren, sondern der daherige Haarwuchs wieder den erwünschten Fortgang gewonnen. Dieses der Wahrheit entnommene Zcugniß zeichnet der Aussteller desselben mit seiner eigenen Unterschrift und seinem Familiensiegel."
Zurzach den 23. Hornung 1839.
(L S.)
Sig. I. A. Keller, zur Glocke, Hauptmann.
Dem Originalzeugniß gleichlautend: Zurzach den 4. April 1839.
Test. pr. den Bezirksamtmann: Der Amtsstadthalter:
(L. S) Sig. Attenhofer.
M 571. Die Aechtheit der jenseitigen ttnter- schrir des Herrn Amtsstadthaltcrs Attenhofer in Zurzach und des amtlichen Siegels beurkundet:
Aarau den 7. April 1839.
(L. S.) pr. Kanzlei Aargau
Der Rathsschreiber:
Sig. Suter.
Gratis. Sie Aechtheit vorstehender Unterschrift und des beigedrnckten Amtssiegels bestätigt:
Bern den den 8. April 1839.
Die königl. Bayerische Gesandtschaft in der (L. S.) Schweiz:
Sig. Malzen.
M 16. Gratis. Gesehen bei der königl. Preußischen Gesandtschaft in der Schweiz zur Beglaubigung der vorstehenden Unterschrift der Staatskanzlei des Kantons Aargau und des beigedruckten amtliche» Siegels.
Bern den 9. April 1839.
Zu Abwesenheit des Herrn Gesandten, Der königl. geheime erpedirende Sekretär:
(L- 8.) Sig. Weltlich.
Vu ä FAmbassade de France en Suisse pour legalisation du sceau et de la signature d’autre part. Berne le 9. Avril 4859.
Le Seeretaire d’Amb. Charge d’Affaires.
(JL. S.) Sig. Cc Reinhard.
M. 760. Vu au Consulat-General des Pays- Bas en Suiss, pour legalisation de la signature ci-dessus de la chancellerie d’Etat du Canton d’Argovie.
Berne le 10. Avril 1839.
(L. S.) Sig. F a e s y.
Gesehen bei der k. k. östereichischen Gesandtschaft in der Schweiz zur Beglaubigung der oben- stehenden Unterschrift der Negierungskanzlei des Kantons Aargau.
Bern am 10. April 1839.
Sig. Frank von Negelsfries, (L. S.) k. k. Legationsrath.
Iröthige Bemerkungen:
Da es Viele wagen, das resp. Publikum durch Nachpfuschungen dieses Oels zu täuschen, so sieht sich der Erfinder verpflichtet, auf folgende, die wirkliche Aechtheit dieses Oeles beurkundende


