Einzelbild herunterladen

99

22) Ein Geldbeutel und ein Frauenstrumpf ist gefunden und auf Großh. Pvlizeibüreau abgegeben worden.

Gießen den 4. April 1839.

Edictalladungen.

219) Johann Jacob Becker, Fr. S-, zu Heu­chelheim, hat unterm 15. März 1800 bei dem Juden Moses daselbst ein Kapital von 200 fl., unter Verpfändung seiner Hofraithe, ausgenommen, welches Kapital später angeblich wieder abge­tragen, die Obligation aber verloren gegangen seyu soll.

Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an das oben erwähnte Kapital bilden zu können glauben, aufgefordert, solche sogewiß im Termin:

Dienstag den 9. April d. I., Vormittags dahier anzuzeigen und zu begründen, als sonst sie damit ausgeschlossen und der Ein­trag im Hypothekenbuch unbedingt gelöscht wer­den wird.

Gießen den 26. Februar 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. L i m p e r t.

243) Die Erben der Philipp Jacob Herbert's Wittwe dabier haben erklärt, die Erbschaft nur unter der Nechtswohlthat des Gesetzes und In­ventars antrcten zu wollen. Es werden darum Alle, welche Forderungen an die Philipp Jacob Herbert's Wittwe von hier bilden zu können glau­ben, aufgefordert, solche sogewiß im Termin

Dienstag den 9. April d. I., Morgens, bei unterzeichneter Gerichtsstelle anzu- zeigen, als sie sonst bei dem aufzunehmenden Inventar und Vertheilung des Nachlasses unbe­rücksichtigt bleiben.

Gießen den 28. Februar 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. L i m p e r t.

386) Forderungen an den Nachlaß des Jo­hann Heinrich Busch sen. dahier, sind sogewiß binnen 14 Tagen bei dem unterzeichneten Gericht anzumeldcn, als sonst bei der Vertheilung der Masse auf dieselben keine Rücksicht genommen wer­den kann.

Gießen am 28. März 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller. H a b e r k o r n.

354) Georg Philipp Nau, Eberhardts S., zu Wieseck und Jobann Philipp Rau, Heinrichs Sohn, daselbst haben unterm 19. Dezember 1783 ein Kapital von 300 st. bei Johann Daniel Mohrs

Wittwe zu Gießen ausgenommen, und mehrere Güterstücke in Gießer Gemarkung gelegen vcr- unterpfändet. Es soll das Kapital längst abge­legt, die Obligation aber nicht mehr aufzufinden seyn, daher man diejenigen, welche Ansprüche aus dieser Verpfändung haben konnten, hierdurch auf­fordert, solche binnen 4 Wochen dahier anzuzci- gen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist der Eintrag im Hypothekenbuch gelöscht werden wird

Gießen den 8. März 1839.

Großherzogs. Hess. Stadtgericht. Müller.

Versteigerungen.

260) Auf freiwilliges Ansuchen der Söhne des Jeremias Sack dahier, sollen Montag den 8. April l. I., Nachmittags 2 Uhr, folgende Grundstücke, als:

135 Klftr. od. 40 Ruth. Garten in den hinter­sten Schießgärten, 1. Klasse, zehntfrei;

150 Klftr. od. 44 Ruth. Garten am Hamm, 1 Kl., zehntfrei, giebt 27 kr. Zins in hiesigen Kasten;

300 Klftr. od. 87 Ruth. Acker in den Rödern, auf den Gräben, 4. Klasse, zehntfrei, giebt 2 Mst. unst. ins Hospital;

66 Klftr. od. 19 Ruth. Garten auf dem Sand, lj. 2. Kl., zehntfrei, giebt

3 kr. Zins zur Rentei;

66 Klftr. od. 19 flut!). Garten auf dem Sand, i- 2z. 3. Kl. zehntfrei,

auf dahiesigem Rathhause öffentlich meistbietend, unter den zu eröffnenden Bedingungen, verstei­gert werden.

Gießen den 21. Februar 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.

312) Montag den 29. April l. I., Nachmit­tags 2 Uhr, sollen Erbvertheilung halber nach­stehende, zum Nachlasse des Hofuhrmachers Wil­helm Felsing dahier gehörigen Immobilien:

1) 146 Klftr. od, 42 Rth. Acker auf der gro­ßen Weide, zehntfrei, giebt

26 Alb. Zins auf das Rathhaus;