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von 30 kr. für jeden Vorgefundenen Bogen und der Confiscation, untersagt. Zugleich wird das Publikum vor dem Ankauf und Gebrauch dieses höchst gefährlichen Mittels gewarnt

Gießen am 30. September 1839. Der Großh. Hess. Kreisrath

K. C h r. Knorr.

55) Ein Geldbeutelchen mit einigem Geld, ein angefangenes Strickzeug, eine Kindertasche, ein buntes Sacktuch und eine Pfeife

sind gefunden und auf Großh. Polizeibureau abgegeben worden. Gießen den 2. October 1839.

Edictalladnng.

1200) Der Bürger und Fruchtmesser Chri­stoph Thor dahier verpfändete unter»! 31. August 1801 dem Büchsenmacher Johannes Wittmann zu Gießen, wegen eines Darlehns von 150 fl.

38 Ruth. 15 Schuh - Acker am Nahrungsberg, ne#

43 ,, 12 sben Joh. Viermann gelegen. Es soll das Kapital vorlängst abgelegt, die Ob­ligation aber abhanden gekommen sein; deßbalb fordert man alle diejenigen, welche Ansprüche auf die gedachte Schuldurkunde haben, hiermit auf, binnen 6 Wochen dieselben dahier anzu­melden, widrigenfalls der Eintrag im Hypothe­kenbuch gelöscht werden wird.

Gießen den 20. September 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller.

Besondere Bekanntmachungen.

1205) Nach Maasgabe des §. 5 der Statuten der Spar- und Leihkasse für die Kreise Gießen und Grünberg, wird die diesjährige Hauptver­sammlung des Vereins, am Montag den 21. Oktober d. I. auf dem hiesigen Nathhaus Statt finden und um 10 Uhr beginnen, zuvor jedoch eine Ausschußsitzung von 8 bis 10 abgehalten werden.

Die vorehelichen Mitglieder des Ausschusses und des Vereins werden daher ersucht, dieser Versammlung beizuwohnen, die Vorlage der für das Jahr 1838 gestellten Rechnung anzunehmen, über deren Abschluß das Nöthige zu bestimmen und über mehrere Anträge, welche die Verwal­tung der Sparkasse betreffen, beschließen zu wollen.

Gießen den 2. Oktober 1839.

Der Direktor des Ausschusses Hoffmann.

1206) Durch die, in Gemäßheit des Schul­dentilgungsplans der Stadt Gießen vorgenom­

mene Verloosung sind die unten näher bezeichne­ten Obligationen auf Inhaber, nämlich:

Lit. A M, 99, 104 und 125 ad 1000 fl.

Lit. B M. 35, 62 und 70 ad 500 fl.

Lit. C M 183, 246, 276 u. 329 ad 100 fl.

Lit. D M 25 und 114 ad 50 fl.

zur Rückzahlung bestimmt worden; und es werden daher die Besitzer derselben hiervon mit dem An­fügen in Kenntniß gesetzt, daß sie ihre Kapital­beträge sammt Zinsen am letzten Dezember d. I., unter Rückgabe der darüber sprechenden Schuld­verschreibungen und Coupons, bei dem Stadt­rechner dahier in Empfang zu nehmen haben, indem von diesem Tage an keine weiteren Zin­sen mehr bezahlt werden.

Gießen den 26. Sept. 1839.

Der Großh. Bürgermeister M. Schneider.

1208) Der Ankauf der diesjährigen Remon- tepferde findet

am 14. Oktober zu Homberg a. d. Ohm und am 16. Oktober zu Hungen Statt,

welches man hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringt. Gießen den 27. September 1839.

Der Großh. Bürgermeister M. Schneider.

Versteigerungen.

1232) Die Lieferung des zur Kleidung der Polizeiofficianten pro 1840 bis inclus. 1842 benöthigten Tuches, bestehend in

102 Ellen blauem Tuch,

78 grauem Tuch,

114 Futter-Leinwand und

63 Futter-Barchend,

soll im Termin, Donnerstag den 10. dieses Mo­nats, Vormittags 10 Uhr, auf dem dahiesigen