A. Oktober
__„ Aoerlisscments ium Snfetirtn in dieses Blatt müssen, in der Woche, scdesmal bis, längstens Freitags, Vormittags g Uhr,
mit deutstchcr Namcnsunlcrschrift der Einsender, lediglich zur Noti, für die Expedition 6. Bl., an dieselbe cingelcnder werden.
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 5. bis 12. October 1839.
Wrodpreise
Fleischpreise.
— Pfd. 23 Lth. — Qt. Roggenbrod
Maas
1
1
1 „ Hammelsfett
1
1
G em äs
Städte.
das das
das der
20
18'
2
2
8
5
1
1
2
2
Darmstadt Gießen
10
8
7
7
10
8
12
8
16
16
20
16
18
13
1
1
Marburg am 15. Sext.
Wetzlar am 21. Sept.
Malter Maller auch
Mölt Scheffel
2
4
18
5
4
Z
Schweineschmalz, ausge- lagenes desgl. nnausgelaffenes .
» Wafferweck
,/ Miichdrvd . . Wierpreise ordinaires Bier . .
, Rindfleisch , Kalbfleisch . . . . . , Schweinefleisch. .. . . , Hammelfleisch gemästet . , Wurst von pur Schweinen , gemischte Wurst . . . , Bratwurst Schwartemagen . . . , geräucherter Speck . . , Schinken und Dörrfleisch , Rindsfett . . . . .
ff 5 " — ff n
„ 10 *' \— ff ff
Lth. — Qt. gemischtes Brod
1 Pfd gutes Ochsenfleisch . .
1 „ Kuvfleisch.....
1 1
1
1
1
1
1
1 1
1
1
r u cl) r p r e i s e
auch . . .
Maas Doppelbier ....
Marktpreise
Maas Milch .....
Pfd. Butter
auch ....
Handkäse . -.....
Euer.........
i Pfd. Waizenmebl . . grob geschälte Gerste klein geschälte Gerste
kr.
pf.
2
6
12
—
2
—
1
—
1
—
4
—
6
—
7
—
6
___
20
—
21
—
4
— !
4
——
6
—
4
—
8
—
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. 1 fl- i kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl. kr.
2001 —; —
- — —
— 6 -
— 3 10
—- — —
—v*— ——— .1 .
209 10 25
180 7 10
165 5 10
- 3 —
— 5 20
— 5 52!
—. — —
200 7 10
— — —
— — —
—— — —
— _— —
— 7 . 30
— 4 50
3 20
— 2 —
— 4 50
— 7
90 4| 5
80 3 4
75 _2 Jt3
55 1 17
Polizeiliche Bekanntmachungen.
53) Zn der Nacht vom letztverflossencn Sonntag auf den Montag sind abermals vier Stück Kastanienbäitine auf der nach Lich fübrenden Chaussee, zwischen dem hiesigen Schießhaus und der Höhe am Lerchen väldchcn, abgebrochen worden.
Indem dieser empörende Frevel zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, wird zugleich auf den Grund der Verordnung vom 3. Februar 1797 Demjenigen, welcher den bis jetzt unbekannten Thäter so zur Anzeige bringt, daß er des Verbrechens überführt werden kann, eine Belohnung von 50 fl. zngesichert.
Gießen den 2. October 1839. Der Großb. Hess. Kreisrath
K. C h r. K n o r r.
54) Die Anfertigung, sowie der Verkauf des sogenannten Fliegenvertilgungs-Papiers, welches eine bedeutende Quantität des heftigsten Giftes (Arsenik) enthält, wird hierdurch bei einer Strafe


