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Anhängseln irgend einer Art an gleicharmigen Herstellung des Gleichgewichts, bei Vermeidung au und für stch richtig sein muß.

Darmstadt den 4. Mai 1838.

Waagen der Gewerbtreibenden zu dem Bebufe der der gesetzlichen Strafe, verboten ist, da die Waage

Großherzoglich Hessisches

^tWerttttn^ed Innern und der Justiz.

v. Rabenau.

Edictalladung.

977) Die hinterlassene Wittwe des Spei- chervcrwalterö Thomas Oehler, Maria, geb. Lep­per, zu Gladenbach, zuletzt zu Königsberg, ist un- term 16. Juni d. I. ohne Leibeserben verstorben und es hat ihr Testamentserbe erklärt, die Erb­schaft nur unter der Rechtswohlthat des Gesetzes und Inventars antreten zu wollen. Dem zur Folge werden alte, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß der Thomas Oehlers Wittwe zu haben glauben, hierdurch aufgefordert, solche so gewiß im Termin

Dienstag den 25. Sept. d. I.

Vormittags dahier anzuzeigen, als sonst ohne Rücksicht auf sie das Jnventarium abgeschlossen und der Nachlaß an den Testamentserben resp. die aufgetretenen Gläubiger überantwortet wer­den wird.

Gießen den 18. August 1838.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller. Limpert

Besondere Bekanntmachungen.

883) Nach Maasgabe des §. 5 der Statuten der Spar- und Leihkaffe wird die diesjährige Hauptversammlung des Vereins auf Montag den 27. August auf dem hiesigen Rathhaus Statt finden und um 10 Uhr beginnen, zuvor jedoch eine Ausschußsitzung von 8 bis 10 Uhr gehalten werden.

Die verehrlichen Ausschuß- und Vereinsmit­glieder werden ergebenst ersucht, dieser Versamm­lung nm so mehr beizuwohnen, als über mehrere, die Verwaltung der Sparkasse betreffende Gegen­stände Berathnngen gepflogen und Beschlüsse ge­faßt werden sollen.

Zugleich mache ich die Großh. Herren Bür­germeister wiederholt darauf aufmerksam, daß nur an dem für jede Woche auf den Mittwoch bestimmten Geschäftslage, Zahlungen für die Sparkasse geleistet und angenommen werden kön­nen, und wünsche, daß dieses nochmals in den Gemeinden gehörig bekannt gemacht werden möchte.

damit den Interessenten vergebliche Kosten und Gange erspart werden.

Gießen den 2. August 1838.

Der Director der Spar- und Lcihkasse für die Kreise Gießen und Grünberg.

Hofmann.

940) Oeffentliche Aufforderung.

Der Nachlaß des dahier verstorbenen Land­gerichts-Assessors Clemm ist unter die Erben zu vertheilen.

Wer Ansprüche daran macht, wird aufge­fordert, solche sogewiß binnen 4 Wochen dahier anzubringen, als sonst bei der Vertheilung keine Rücksicht darauf genommen werden wird.

Lich den 28. Juli 1838.

In Auftrag Großh. Hofgerichts der Provinz Oberhessen, das Großh. Hess. F. S. Landgericht zu Lich.

Völker.

978) Die nachverzeichneten städtischen Gelder sind binnen 8 Tagen, bei Vermeidung gesetzli­chen Zwangs, an die Stadtkasse zu bezahlen, nämlich:

1) Holzsteiggelder vom 7. und 21. Mai, 6.,

11. und 18. Juni;

2) Realschulgelder vom zweiten Quartal und

3) Schulgelder von den Stadtschulen, ebenfalls vom zweiten Quartal.

Gießen den 23. August 1838.

Der Stadtrechner.

N e r n.

Versteigerungen.

968) Grummetgras - Versteigerungen bei dem Rentamte Gießen.

Die Versteigerungen des diesjährigen Grum­metgrases von nachbenannten herrschaftlichen Wie­sen werden in folgender Ordnung nach den be­stehenden Loosabtheilungen vorgenommen:

1. in der Behausung des Wiesenwärters Walter zuDanbringen, Donnerstag den 30. Au­gust, Vormittags 10 Uhr,

von der Sorauwiese 26 Morgen;