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Samstag, Ven

25. Aug.

38.

sendet werden. ________

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 18. bis 25. August 1838.

Roggenbrod

Maas ordinaires Bier

Doppelbier

16

Erbsen

Linsen

Gerste

Hafer

K§rn

Waizen

165

200

das

der Scheffel

56z

90

80

75

55

Darmstadt Gießen

Maas Milch Pfd. Butter

Handkäse .....

Eyer

Pfd. Waizenmehl . .

grob geschälte Gerste

» klein geschälte Gerste

Marburg am 18. August jWetzlar am 18. August

Malter Malter auch

Mött

:. Wafferweck Milchbrvd

das das

16

18

pfd. gutes Ochsenfleisch - Kuhfleisch Rindfleisch Kalbfleisch desgi. ausgemästetes . Schweinefleisch. . . . Hammelfleisch gemästet . Wurst von rur Schweinen gemischte Wurst . . . Bratwurst . . .. . ,, Schwartemagen . . geräucherter Speck . . Schinken und Dörrfleisch Rindsfett . . . . . ,, Hammelsfett . . . . Schweineschmalz, ausge­lassener desgl. unauSgelasseneS .

>.S5j 12!

Polizeiliche Bekanntmachung.

43) Die von Großh. Hess. Ministerium des Innern und der Justiz unterm 4. Mai laufenden Jahres erlassene, die gleicharmigen Waagen betreffende, Bekanntmachung bringe ich nachstehend zur Kenntniß der hiesigen Einwohner.

Gießen den 22. August 1838. Der Großh. Hess. Kreisrath.

Knorr.

Bekanntmachung,

die gleicharmigen Waagen betreffend.

Da die Erfahrung gelehrt hat, daß sich Gewerbtreibende zur Herstellung der Gleichwichtrg- kert der gleicharmigen Waagen erlauben, an denselben Anhängsel verschledener Art anzubringen, dieses aber gleichwohl das Interesse deS Publikums gefährdet, weil solche Anhängsel nach Belieben von der Waage entfernt werden können; so findet sich das unterzeichnete Ministerium veranlaßt, in Bezug auf die Bekanntmachung vom 14. Februar 1837 näher zu verfügen, daß das Anbringen von