Samstag, Ven
25. Aug.
38.
sendet werden. ________
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 18. bis 25. August 1838.
Roggenbrod
Maas ordinaires Bier
Doppelbier
16
Erbsen
Linsen
Gerste
Hafer
K§rn
Waizen
165
200
das
der Scheffel
56z
90
80
75
55
Darmstadt Gießen
Maas Milch Pfd. Butter
Handkäse .....
Eyer
Pfd. Waizenmehl . .
„ grob geschälte Gerste
» klein geschälte Gerste
Marburg am 18. August jWetzlar am 18. August
Malter Malter auch
Mött
:. Wafferweck Milchbrvd
das das
16
18
pfd. gutes Ochsenfleisch • - „ Kuhfleisch „ Rindfleisch „ Kalbfleisch „ desgi. ausgemästetes ■ . „ Schweinefleisch. . . . „ Hammelfleisch gemästet . „ Wurst von rur Schweinen „ gemischte Wurst . . . „ Bratwurst . . .. . ,, Schwartemagen . . • „ geräucherter Speck . . „ Schinken und Dörrfleisch „ Rindsfett . . . . . ,, Hammelsfett . . . . „ Schweineschmalz, ausgelassener „ desgl. unauSgelasseneS .
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Polizeiliche Bekanntmachung.
43) Die von Großh. Hess. Ministerium des Innern und der Justiz unterm 4. Mai laufenden Jahres erlassene, die gleicharmigen Waagen betreffende, Bekanntmachung bringe ich nachstehend zur Kenntniß der hiesigen Einwohner.
Gießen den 22. August 1838. Der Großh. Hess. Kreisrath.
Knorr.
Bekanntmachung,
die gleicharmigen Waagen betreffend.
Da die Erfahrung gelehrt hat, daß sich Gewerbtreibende zur Herstellung der Gleichwichtrg- kert der gleicharmigen Waagen erlauben, an denselben Anhängsel verschledener Art anzubringen, dieses aber gleichwohl das Interesse deS Publikums gefährdet, weil solche Anhängsel nach Belieben von der Waage entfernt werden können; so findet sich das unterzeichnete Ministerium veranlaßt, in Bezug auf die Bekanntmachung vom 14. Februar 1837 näher zu verfügen, daß das Anbringen von


