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' ' 5>n m;f hem Ende dieses Wahres das Abonnement dieses Blattes für das laufende Jahr zu Ende geht, sö ersucht
nian alle verchrlichen Interessenten dieses Blattes, welchen es gefällig fein' sollte, solches auch für das kommende ^ahr MTStal® 8 Tagen Anzeige davon ist der unterzeichneten Buch- und Steendruckerer m macken ' und die Pränumeration ä 1 ft. zugleich mit einzuschicken; - von Auswärtigen wird solche zedoch unter portofreier' Einsendung erbeten. Den verehrten einheimischen Abonnenten wird jeden Samstag Nachmittag dieses Blatt ins Haus gebracht. .
Fleiscypreise.
1 ,, Hammelsfett . .
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Frucht- und Victualieupreise zu Gießen vom 22. dis 29. Dezember 1838.
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Schweineschmalz, ausge laffenes desgl. unausgelaffenes
gemischte Wurst . . . Bratwurst.....
Schwartemagen . . • geräucherter Speck . . Schinken und Dörrfleisch Rindsfett
1 Pfd. gutes Ochsenfleisch 2= 1 „ Kuhfleisch . . • AZ 1 „ Rindfleisch . . ■
1 „ Kalbfleisch
1 „ desgl. ausgrmästekes . .
1 „ Schweinefleisch. . .
1 „ Hammelfleisch gemästet . ' ,, Wurst von rur Schweinen
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1 Maas orvinaires Bier......
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Marktpreise.
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1 ,, grob gelchälte Gerste ....
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Verordnung
zur Verhütung des Schlachtens und des Genusses von ungesundem Schlachtvieh.
Nachdem bereits früher in einzelnen Theilen des Großherzogthums, zur Verhütung von Krankheiten in Folge des Genusses von ungesundem Fleisch, von den betreffenden Verwaltungsbehörden Vorschriften über die Fleischbeschau erlassen worden sind und es als zweckmäßig erscheint, in dieser Beziehung überall die erforderliche Gleichförmigkeit herbeizuführen, so wird hierdurch, unter Aufhebung jener Vorschriften, folgendes verordnet:
§. 1.
Es darf von keinem Metzger, Viehschlächter, Gastwirth, Speisewirth und Garkoch bei Ver-


