Ausgabe 
22.12.1838
 
Einzelbild herunterladen

Samstag, Ven

N^eni«Mer^ri"t^d?r^^nse!d"?^edkgI?ch "mr W'fS? di?"Erprdit'vn" M." VSe

' ' 5>n m;f hem Ende dieses Wahres das Abonnement dieses Blattes für das laufende Jahr zu Ende geht, ersucht

nian alle verchrlichen Interessenten dieses Blattes, welchen es gefällig fein' sollte, solches auch für das kommende ^ahr MTStal® 8 Tagen Anzeige davon ist der unterzeichneten Buch- und Steendruckerer m macken ' und die Pränumeration ä 1 ft. zugleich mit einzuschicken; - von Auswärtigen wird solche zedoch unter portofreier' Einsendung erbeten. Den verehrten einheimischen Abonnenten wird jeden Samstag Nachmittag dieses Blatt ins Haus gebracht. .

Fleiscypreise.

1 ,, Hammelsfett . .

1

1

4F f u cy t p reise.

Frucht- und Victualieupreise zu Gießen vom 22. dis 29. Dezember 1838.

1 1

1

1 1 r

1

ti

Schweineschmalz, ausge laffenes desgl. unausgelaffenes

gemischte Wurst . . . Bratwurst.....

Schwartemagen . . geräucherter Speck . . Schinken und Dörrfleisch Rindsfett

1 Pfd. gutes Ochsenfleisch 2= 1 Kuhfleisch . . AZ 1 Rindfleisch . .

1 Kalbfleisch

1 desgl. ausgrmästekes . .

1 Schweinefleisch. . .

1 Hammelfleisch gemästet . ' ,, Wurst von rur Schweinen

t$<Ü <->> - o

cj "o

- s«2 c <? = (§)£

kr.

Pf.

Vrospreise.

kr.

JÜJ

tl

Psd. 2t Lth. Qt. Roggenbrod . . .

2

9

1 u 31 " " «t ....

6

ii

8

3 n 30 " w » ....

12

7

1 5 Lth. - Qt. Wasserweck .....

1

-1

4 Milchbrod......

1

11

_

Wierpreise.

8

_

1 Maas orvinaires Bier......

4

12

_

auch ......

6

8

_

1 Maas Doppelbier.......

7

16

Marktpreise.

16

i 1 Maas Milch.........

6

20

1 Psd. Butter.........

20

16

auch.......

21

18

3 Handkäse . ;........

4

13

4 Stier............

4

1 Pfd. Waizenmebl .......

5

2

20

1 ,, grob gelchälte Gerste ....

4

#

18

1 klein gefchälts Gerste ....

8

_______ii

| Stadt

e.

Gemäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

I

Pf

fl.

kr

Pf.

fl.

kr.

Pf.

fl.

kr.

Pf-

fl.

kr.

Pf-

fl.

kr.

Pf.

[fl.

kr.

Darmstadt

das Malter

200

-

6

20

3

10

Gießen .

das Malter auch das Mott

11

200

7

30

165

4

55

2

35

5

20

6

24

Marburg am 25

Nvbr.

__

7

30

5

20

3

30

1

48

4

30

7

[Wetzlar am 15. Dezber.

der Scheffel

90

4'45 j;

80

3 81j

75

2

18H

55

1

11

Verordnung

zur Verhütung des Schlachtens und des Genusses von ungesundem Schlachtvieh.

Nachdem bereits früher in einzelnen Theilen des Großherzogthums, zur Verhütung von Krank­heiten in Folge des Genusses von ungesundem Fleisch, von den betreffenden Verwaltungsbehörden Vorschriften über die Fleischbeschau erlassen worden sind und es als zweckmäßig erscheint, in dieser Beziehung überall die erforderliche Gleichförmigkeit herbeizuführen, so wird hierdurch, unter Aufhe­bung jener Vorschriften, folgendes verordnet:

§. 1.

Es darf von keinem Metzger, Viehschlächter, Gastwirth, Speisewirth und Garkoch bei Ver-