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Marktplatze anweisen wird. Ausgenommen hiervon sind jedoch Blumen und Obst, so lange damit kein Mißbrauch geschieht.

3) Jeder Bettler wird nach verbüßter Strafe dem betreffenden Großh. Bürgermeister, auf Ko­sten seiner Gem-inde, durch Eskorte zugeführt, damit der Ortsvorstand hieraus Veranlag sung nehmen könne, auch seiner Seits in geeigneter Weise zur Abstellung des Bettelns beizutragen.

49) Bei dem Gebrauche der Vicinalwege der hiesigen Stadt muß in Zukunft ebenso wie auf den Chausseen von Fuhrleuten und Reitern, sowie von Viehtreibern die Mitte des Fahrweges genau eingehalten werden. Wer hiergegen handelt und sich ganz oder theilweise auf den Fußban» quets solcher Straßen betreten läßt, verfällt und zwar: der Fahrende in eine Strafe von 3—5 fl., der Reiter und der Viehtreiber in eine solche von Ifl. 30 fr., die bei Zahlungsunfähigen in entsprechende Gefängnißbuße verwandelt werden wird.

Gießen den 7. September 1838. Der Großh. Hess. Kreisrath.

Knorr.

51) Der unterm 5. dieses Monats dahier aufgefangene und in Verwahrung genommene Hammel ist bis jetzt, ohnerachtet der deßhalb unterm 8. dieses Monats im hiesigen Wochenblatt erschienenen Bekanntmachung, nicht reclamirt worden. Man fordert daher den Eigenthümer desselben auf, um so gewisser binnen 8 Tagen seine Ansprüche an den fraglichen Hammel geltend zu machen, widrigenfalls über solchen als herrnloses Gut verfügt werden soll.

Gießen den 21. September 1838. Der Großh. Hess. Kreisrath.

K n o r

52) Die nachstehend bezeichneten, als gesunden auf das Großherzogliche Polizeibüreau ab­gegebenen Gegenstände, sind bis jetzt noch nicht abgeholt worden. Indem man solches hierdurch in Erinnerung bringt, bemerkt man, daß, wenn von heute an binnen 14 Tagen sich bie allenfall- sigen Eigenthümer nicht dazu legitimiren, oder dieselben nicht von dem Finder reclamirt werden, solche alsdann zum Besten der hiesigen Armenfond's verwerthet werden sollen.

Gießen am 20 September 1838. Der Großh. Hess. Kreisrath.

K. C. Knorr.

Ein Paar Fausthandschuhe von Pelz.

„ weißes Sacktuch.

„ buntes desgleichen.

Eine bunte Schürze.

Ein Kinderhäubchen.

Ein Sackmesser.

Eine Grabscheite.

Eine porzellainene Pfeife mit Neusilberbeschlag.

Ein weißes Sacktuch.

Eine Serviette.

Mehrere bunte Kinderbeutel.

Ein buntes Sacktuch.

Ein seidener Regenschirm.

Eine bunte Schürze.

Ein Geldbeutel mit einigem Geld.

Ein buntes Sacktuch, worin einige Kreuzer cingeknüpft.

Ein buntes Sacktuch,

Ein Paar Kinderhandschuhe.

Ein Misthaken.

Ein Taschenmesser.

Ein Stock.

Volgers steitfaden in der Geschichte.

Mehrere Schlüssel.

Mehrere einzelne Handschuhe.

53) Ein Federhalter und

ein Arbeitsbeutel sind gefunden und auf Großherzogl. Polizeibüreau abgegeben worden. Gießen den 20. Sept. 1838.

Edictalladmigen.

881) Das über das Vermögen des Kaufmanns Christian Gerhardt Tasche dahier ausgenommene Znventarium hat ergeben, daß die Passiva die

Activa mit circa 30,570 fl. übersteigen und es ist deßhalb über dieses Vermögen der förmliche Concursprszeß erkannt worden. Dem zu Folge werden Alle, welche aus irgend einem Rechts­grund Forderungen an das Vermögen des Kauf-