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Die für das hiesige, wöchentlich einmal, am Sonnabend , erscheinende Anzeiaeblatt bestimmten Avertissements müssen, um nicht störend cinzmvirkcn, in jeder Woche bis längstens ium Freitage, Vormittags 9 Uhr, cingesendct werden; später eintreffcndc bleiben bis zur nächsten Nummer liegen, Daß alle an die Expedition dieses Blattes rum Jnscrircn gelangenden Anzeigen >c schon im wahren Zntcresse der Einsender, jedesmal mit des Einsenders deutlicher Namcnsuntcrschrift, lediglich zur Notiz für die Expedition, verlehcn fein müssen, bringt man hiermit wiederholt in Erinnerung, und bemerkt zugleich, daß, wider Verhelfen, ohne des Ein­senders Unterschrift cintreffendc Znserenden unberücksichtigt bleiben.

Frucht- und VictuaKenpreise zu Gießen vom 12. bis 16. Mai 1838.

F'leiscypreise.

fr.

Pf.

Vrodpreise.

fr.

Pf.

IPfd.gutes Ochsenfleisch . . 5 = i§5"52= 1 Kuhfleisch.....

1 Rindfleisch.....

= 1 " Von schweren Rindern .

LZ-1 Kalbfleisch.....

1 desgl. ausgemästetes . . 1 " Schweinefleisch. . . .

. = £== 1 Hammelfleisch gemästet . [=©§B ° e § 1 '> Wurst von our Schweinen 1 " gemischte Wurst . . . S? zS'E» 1 " Bratwurst.....

ZLNÄNZ1 - Schwartemagen . . 1 ,, geraucherier Speck . . 1 ,, Schinken und Dörrfleisch = § 1 " Rindsfett.....

1 " Hammelsfett .... ßeio e«? äe. 1 Schweineschmalz, ausge- y lasseneS......

K 1 desgl. unauSgelassencs .

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Pfd. LOL Ltl). Ql 1 u 29 £ " " 3 ft 27 >r n

18 Lth.Qt. Küittm

5-| " Waffen

4 ,, ,, Milchbr

5 ,, 3 ,, Taigsc

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1 Maas ordinaires

1 Maas Doppelbier MarLl

1 Maas Milch .

1 Pfd. Butter . auch

3 Handfäse ., . 6 Ever ....

1 Pfd. Waizenmehl

1 1 » grob geschält

1 « klein geschält

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ggenbrod . . .

»er gemischtes Srot

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dF r u cli t p r e i s e.

Städte.

Gemäs

Walzen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Darmstadt . . .

Gießen ....

Marburg am 6. Mai

Wetzlar am 12. Mai _

daS Malter das Malter auch das Mott der Scheffel

Pf.

200

90

fl.

10

7

3

fr.

20

56

Pf.

200

80

fl

8

6

3

fr.

30

- 35

58

Pf.

165

75

fl. 6 6

7 4

3

fr.

55

30 6z

Pf-

55

fl. 3 4

2 1

fr.

40

35

20

31

Pf.

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fr.

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fl.

fr.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

27) Die öftere Wiederholung von Unglücksfällen beim Vaden erfordert es, darauf aufmerk­sam zu machen, wie nothwendig cs zur Lebensrettung eines, aus dem Wasser gezogenen, des Be­wußtseins beraubten Menschen ist, denselben wo möglich sogleich trocken abzureiben und dann eiligst in die Nettungsanstalt zu tragen, zu welcher der Thorschreiber am Neustadter Thore den Schlüssel hat. Sowohl während des Abreibcns, als während des Tragens rind beim Niederlegen ist dem Körper eine Lage zu geben, bei welcher der Kopf durch irgend eine, wo möglich weiche Unterlage etwas in der Höhe erhalten wird. Die weitere Anordnung von Rettungsmaasregcln muß den Aerz« teil überlassen bleiben.

Gleichzeitig werden auf Antrag des Großh. Physikus Herrn Hofraths Dr. Rau dahier nach­stehende Badercgeln mit dem dringenden Wunsche veröffentlicht, daß solche von Familienvätern, Lehrern und Brodherren zur Kenntniß ihrer Angehörigen, Pflegbefoblenen, Schüler, Dienstleute rc. gebracht und denselben genau erklärt werden möchten.