Ausgabe 
17.11.1838
 
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Samstag, den

17» Uovmbr.

18

t--- Aoertiss-monts zum Jnseriren ins Gießener Anzeineblait müssen, in der Woche, jedesmal bis la n g st c n s Freitags , Vormit. tags 9 Uhr, mit deutlicher Namcnsuntcrschrifr der Einsender, lediglich zur Notiz für die Expedition d. BI. an dieselbe einflf sendet werden.

Frucht- und Victualienprcise zu Gießen vom 17. bis 24. November. 1838.

dFIßißfljpretsf

Brovpreise

Pf.

fr.

Lth. Ot. Roggenbrvd

1 Pfd. gutes Ochsenfleisch

1 ,.

Maas

1

Maas

1

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Linsen

st.

Fr.

Pf.

fl.

fr.

200

50

35

165

7

2

90

80

55

5

4

30

20z

40

85

3

4

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2

6

12

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Darmstadt Gießen

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6

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1

1

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Marburg nm 14. Nvbr.

Wetzlar am 10. Nvbr.

das Malter das Malter auch das Mölt der Scheffel

5

8

Qt. Wasserweck

,, Milchbrod . .

Vierpreise ordinaires Bier . . auch . ,

Doppelbier . . .

Pfd. 21

» 81 » 30 Lth. 3

3

Kuhfleisch.....

Rindfleisch Kalbfleisch . . . . desgl. nusgemästetes . . Schweinefleisch. . . . Hammelfleisch gemästet . Wurst eon rtir Schweinen gemischte Wurst . . . Bratwurst Schwartemagen . . geräucherter Speck . . Schinken und Dörrfleisch Rindsfett.....

6

1

30

35

48

11 i

1

3

5

4

1 ,, Hammelsfett . . . . 1 Schweineschmalz, ausge­lassenes. . . . . .

1 desgl. unauSgelaffenes .

Pf. fl. , fr. Pf. fl. 3 I

Marktpreise

Maas Milch .....

Pfd. Butter

auch ....

Handkäse ......

Eyer

Pfd. Waizcnmehl ....

grob geschälte Gerste " klein geschälte Gerste

200 - 9

3

20 75 2

Fr.

11

9

8

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12

8

15

16

20

16

18

13

20

18

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Städte.

G e m ä s

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Polizeiliche Bekanntmachung.

60) Ein der Wasserscheu höchst verdächtiger Hund hat, wahrscheinlich von Lich kommend, auf dem Wege nach der hiesigen Stadt und in dieser selbst, Menschen und eine größere Anzahl von Hunden gebissen. Zur Vermeidung von fernerem Unglück sehe ich mich daher veranlaßt. Fol­gendes zu verfügen:

An dem ganzen hiesigen Kreise sind alle Hunde ohne Unterschied, von der Publikation des Gegenwärtigen an bis auf weitere Verfügung, entweder wohlverwahrt eingesperrt zu hal­ten oder angebunden bei sich zu führen, und wo sich bei einem Hunde verdächtige Krank­heitsspuren zeigen, solche unvcrweilt bei unterzeichneter Stelle anzuzeigen.«

Die dieser Verordnung Entgegcnhandelnde werden für jeden einzelnen Contraventionsfall mit 15 fl. Strafe belegt und die umher laufenden Hunde eingefangen und getödtet.

Gießen den 13. November 1838. Der Großh. Hess. Kreisralh.

Knorr.