Ausgabe 
17.2.1838
 
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95) Alle Diejenigen, welche an den pen- sivnirten Gr. Criminalgerichts-Secretair Franz dahier Forderungen haben, werden hierdurch auf- gefordert, dieselben so gewiß:

Montag den 19. Febr. d. I., Morgens 9 Uhr

dahier anzuzeigen und zu begründen, gegenfalls sie bei der über das Vermögen des pensionirten Gr. Criminalgerichtssecretairs Franz angeorvne- ten gerichtlichen Verwaltung nicht berücksichtigt werdcil können.

Gießen am 26. Januar 1838.

In Auftrag Gr. Hofgerichts dahier Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. Habcrkorn.

151) Curatel-Bestelluug.

Nachdem von Gr. Hofgericht der Provinz Oberheffen auch die Ehefrau des für einen Ver­schwender erklärten Gr. Hofgerichtsadvocaten Hof­mann I. in Gießen, Clara, geb. Seyfried, der selbstständigen Verwaltung ihres Vermögens für unfähig erklärt, und ihr deshalb in der Person des Er. Hofgerichtsadvocaten Krauskopf daselbst ein Curator bestellt worden ist, so wird dies mit dem Bemerken andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von nun an keinem Rechtsgeschäf­te, welches dieselbe ohne die Zustimmung ihres Curators in Bezug auf ihr Vermögen abschlie­ßen sollte, rechtliche Gültigkeit beigemessen wer­den kann.

Gießen den 8. Februar 1838.

In Auftrag Großh. Hofgerichts daselbst.

Reitz,

Großh. Hofgerichts-Secretär.

Besondere Bekanntmachung.

158) Anfangs Januar 1837 wurde zu Gießen im Darmstadt-Gießer Brief-Post-Couricr ein leinener Tragsack, si8n. L. O. vorgefunden, iit welchem sich zwei Pakete Bettlinnenzeug be­finden. Da der Eigenthümer desselben bis jetzt nicht hat ermittelt werden können, so wird der­selbe aufgefordert, den fraglichen Tragsack gegen gehörige Legitimation und Erstattung der Jnse- ratgcbühren binnen 3 Monaten dahier in Empfang zu nehmen, widrigenfalls anderweitig über den­selben verfügt werden wird.

Darmstadt den 8. Februar 1838.

Großh. Hess. Ober-Post-Amt.

Rebe l,

vdt. Voigt.

Versteigerungen.

. 14°) Mittwoch den 21. Febr. d. I., Nach­mittagsUhr, sollen auf dahiesigcm Rathhaus:

1) fünf silberne Uhren,

2) ein silberner Becher,

3) ein silbernes Etui,

4) ein hölzerner Pfeifenkopf mit silberne« Beschlagen,

öffentlich meistbietend, gegen gleich baare Zah­lung, versteigert werden.

Gießen den 5. Febr. 1838.

Großhl. Hess. Stadtgericht Müller. L i m p e r t.

167) Mittwoch den 21. l. M., Morgens 9 Uhr, werden die zum Nachlaß der Wittwe des Burgers und Insinuations-Mandatars Schmidr dahier gehörigen Mobilien, bestehend in einem goldenen Ringe, Kleidern, Weißzeug, Bcttwerk, Schranken, Tischen, Stühlen, Spiegeln, Por- traits u. s. w., gegen baare Zahlung, in der Be­hausung des Herrn Beigeordneten Schneider auf dem Astcrweg, versteigt.

Zugleich werden Diejenigen, welche Forde­rungen an diesen Nachlaß zu machen haben, auf­gefordert, solche binnen 14 Tagen anzuzeigen, als sonst bei dessen Berthcilung keine Rücksicht auf sie genommen werden kann.

Gießen den 15. Februar 1838.

Großh. Hess. Stadtgericht Müller.

166) Montag den 19. d. M., Nachmittags X 2 Uhr, sollen in dem obern Theile des Schlos­ses auf dem Brand, ein Ofen, eine spanische Wand, für ein großes Zimmer geeignet, 2 große Bücherschränke, Bänke, Tische, Stühle, eine große steinerne Tafel und eine deßgl. von Holz, gegen gleich baare Zahlung öffentlich verstciger' werden.

Gießen den 15. Februar 1838.

154) Der Verschönerung meines Gartens wegen, werde ich das in demselben obig der Straße stehende Büreauhäuschen, welches sich nicht mehr verintercssirt, seitdem das Mauth- wesen aufgehoben ist, auf den Abbruch verstei­gern lassen, und setze hiermit Termin auf

Dienstag den 20. d. M., Vormittags 10 Uhr.

Zugleich bemerke ich, daß dieses Büreau­häuschen 28 Fuß lang und 18 Fuß breit ist, im Jahre 1821 neu erbaut und im Jahre 1828 von dem Staate häuslich auf das Vollkommenste ein