Ausgabe 
8.9.1838
 
Einzelbild herunterladen

644

4) In allen zum Theater gehörigen Räumen darf weder Taback geraucht, noch jemand auch ohne zu rauchen, die Pfeife oder Cigarre im Munde führen.

5) Das Mitbringen von Hunden ist untersagt.

6) Uebrigens versteht es sich von selbst, daß das Publikum sowohl vor, als in dem Theater auch in jeder andern Hinsicht ein ruhiges anständiges, allen Anstoß und öffentliches Aer- gerniß vermeidendes Betragen zu beobachten, und nicht allein den Anordnungen der Be­hörde, sondern auch den Aufforderungen der Polizei-Offizianten augenblicklich und ohne Widerrede, Folge zu leisten, und namentlich ein Jeder das Theater sogleich zu verlassen habe, wenn es von einer der genannten Personen verlangt werden sollte.

Wer einer oder der andern der bestehenden Bestimmungen entgegenhandelt, wird mit 25 fl. Geld oder verhältnißmäßiger Gefängniß-Strafe belegt; läßt derselbe jedoch auf Ermahmen der öffent, lichen Diener nicht augenblicklich von seinem ordnungswidrigen Beginnen ab, so hat derselbe, außer der verwirkten Strafe, sich der Arretirung zu gewärtigen.

46) Das Anbinden oder Anhängen der Zug- und Lastthiere, sowie des Schlachtviehes an Bäume, Pfähle, Säulen, Brunnen, Gebäude, Zäune, Garten- und Brückengeländer rc., welches gegen den Willen der Eigcnthümer dieser Gegenstände stattfindet, wird bei 1 fl. 30 fr. Geld- oder entspre­chender Gefängnisstrafe und vorbchältlich der zu erhebenden Entschädigungsansprüche wegen allenfall- siger Eigenthumsbeschädigung, hierdurch verboten.

Gießen den 6. September 1838. Der Großh. Hess. Kreisrath.

Knorr.

47) Ein Taschenmesser,

* ein Wasserzuber mit eisernen Reifen und ein alter Sack

sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau abgeliefert worden.

Ein ohngefähr halbjähriger Hammel, ganz weiß von Farbe, ein rauhhärkger Pinscher­hund von weißer Farbe mit braunen Flecken und ein Schwein, ohngefähr ein halbes Jahr alt, sind in hiesiger Stadt aufgefangen und in Verwahrung genommen worden und das Nähere auf Großh. Polizeibüreau zu erfragen. Gießen den 6. September 1838.

Edictalladung.

977) Die hinterlassene Wittwe des Spei­cherverwalters Thomas Oehler, Maria, geb. Lep­per, zu Gladenbach, zuletzt zu Königsberg, ist un- term 16. Juni d. I. ohne Leibeserben verstorben und es hat ihr Testamentserbe erklärt, die Erb­schaft nur unter der Rechtswohlthat des Gesetzes und Inventars antreten zu wollen. Dem zur Folge werden alle, welche Forverungen oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß der Thomas Oehlers Wittwe zu haben glauben, hierdurch aufgefordert, solche so gewiß im Termin

Dienstag den 25. Sept. d. I.

Vormittags dahier anzuzeigen, als sonst ohne Rücksicht auf sie das Jnventan'um abgeschlossen und der Nachlaß an den Testamentserben resp. die aufgetretenen Gläubiger überantwortet wer­den wird.

Gießen den 18. August 1838.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. L i m p e r t.

Versteigerungen.

1033) Die herrschaftliche Erbleihmühle, s. g. Spitzmühle bei Großenbuseck ein zweistöc­kiges Wohnhaus, Scheuer, Stallung, Backhaus und Mühlenwerk, nebst ohngefähr 4 Morgen Gärten und Wiesen, soll im Zwangswege

Freitag den 19. October d. I., Vormittags 11 Uhr, in der Wohnung des Wirths Siegfried zu Großen- buscck, öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Verkaufsbedingungen werden im Versteige­rungstermin bekannt gemacht. Kauflustige müs­sen sich über ihre Zahlungsfähigkeit genügend le- gitimiren können.

Gießen den 26. August 1838.

Großh. Hess. Landgericht. Plo ch.

1038) Donnerstag den 13. Septbr., des Vormittags um 10 Uhr, soll in dem Gasthaus zur Krone eine Kuh, gegen baare Zahlung, meistbietend versteigert werden.

Sodann wird an demselben Tage, des Nach­mittags um 2 Uhr, auf hiesigem Nathhaus, ein