Samstag, den
5. Mar
38.
>3^" störend einzuwirken, in jeder Woche bis längstens iNm Srettag ^B Blattes zum Zuserircn gelangenden 2ln;c,gcn ic., schon ™ ®’F“ bis zur nächsten Nummer liegen. " Dan alle an die (.xpedition c v Namensunterschrift, lediglich zur Notiz für die Spedition. Äto S^d^gt'LbttL^^Lottin^-nneruug. und bemerkt zugleich, daß. wider Verliessen. ohne senders Unterschrift cintreffende Lnsereuden unberu.ksichtigt bleiten. --------—------------
Frucht- und Viclualienpreise zu Gießen vom 29. April bis 5. Mai 1838.
ise
Ql. Roggenbrod
i. 204
Maas ordinäres Bier .
18
16
18
Linsen
Erbsen
Hafer
Korn
200
165
200
85
40
Mölt
75
SO,
Maas Doppelbier
Handkäse Eyer .
las Milch Butter
grob geschälte Gerste klein s?schälte,Gerste
. Kümmel- oder gemischtes Broch Wafferweck Milchbrod ......
Taigscher ......
Malter Malter
das der
Pfb. gutes Ochsenfleisch . • „ Kuhfleisch „ Rindfleisch „ Von schweren Rindern . „ Kalbfleisch • . . . . „ desgl. ausgemästeies . . „ Schweinefleisch. . . . „ Hammelfleisch gemästet .
Wurst von rur Schweinen „ gemischte Wurst . . . „ Bratwurst . . . . . „ Schwartemagen . '. • „ geräucherter speck . . „ Schinken und Dörrfleisch „ Rinds fett
„ .Hammelsfett . . . . „ Schweineschmalz, ausgelassenes. . ... . ,, desgl. unausgelaffenes .
das das
40
20
27
Darmstadt . . .
Gießen ....
Marburg am 21. April
Wetzlar am 28. April
Polizeiliche Bekanntmachung.
24) In Gemäßheit der auf das Halten der Tauben sich beziehenden Seroi-bmtng vom 26. Juli 1809 werden, wegen eingetretcner Saatzeit, alle hiesigen Einwohner, welche Tauben halten, andurch aufgefordert, solche von Montag den 7. Mai bis Montag den 4. Zum, bei Ver« meidung einer gesetzlichen Strafe von fünf Gulden, in den Schlägen einznhalten.
Gießen den 2. Mai 1838.
Der Großh. Hess. Kretsrach K. CH. Ksiorr.


