Ausgabe 
5.5.1838
 
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Samstag, den

5. Mar

38.

>3^" störend einzuwirken, in jeder Woche bis längstens iNm Srettag ^B Blattes zum Zuserircn gelangenden 2ln;c,gcn ic., schon ®F bis zur nächsten Nummer liegen. " Dan alle an die (.xpedition c v Namensunterschrift, lediglich zur Notiz für die Spedition. Äto S^d^gt'LbttL^^Lottin^-nneruug. und bemerkt zugleich, daß. wider Verliessen. ohne senders Unterschrift cintreffende Lnsereuden unberu.ksichtigt bleiten. --------------------

Frucht- und Viclualienpreise zu Gießen vom 29. April bis 5. Mai 1838.

ise

Ql. Roggenbrod

i. 204

Maas ordinäres Bier .

18

16

18

Linsen

Erbsen

Hafer

Korn

200

165

200

85

40

Mölt

75

SO,

Maas Doppelbier

Handkäse Eyer .

las Milch Butter

grob geschälte Gerste klein s?schälte,Gerste

. Kümmel- oder gemischtes Broch Wafferweck Milchbrod ......

Taigscher ......

Malter Malter

das der

Pfb. gutes Ochsenfleisch . Kuhfleisch Rindfleisch Von schweren Rindern . Kalbfleisch . . . . desgl. ausgemästeies . . Schweinefleisch. . . . Hammelfleisch gemästet .

Wurst von rur Schweinen gemischte Wurst . . . Bratwurst . . . . . Schwartemagen . '. geräucherter speck . . Schinken und Dörrfleisch Rinds fett

.Hammelsfett . . . . Schweineschmalz, ausge­lassenes. . ... . ,, desgl. unausgelaffenes .

das das

40

20

27

Darmstadt . . .

Gießen ....

Marburg am 21. April

Wetzlar am 28. April

Polizeiliche Bekanntmachung.

24) In Gemäßheit der auf das Halten der Tauben sich beziehenden Seroi-bmtng vom 26. Juli 1809 werden, wegen eingetretcner Saatzeit, alle hiesigen Einwohner, welche Tauben halten, andurch aufgefordert, solche von Montag den 7. Mai bis Montag den 4. Zum, bei Ver« meidung einer gesetzlichen Strafe von fünf Gulden, in den Schlägen einznhalten.

Gießen den 2. Mai 1838.

Der Großh. Hess. Kretsrach K. CH. Ksiorr.