Frucht- und Vittualieupreise zu Gießen vom 24. Februar bis 3. März 1838.
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i. Waizenmehl . . grob geschälte Gerste klein geschälte Gerste
Pfd. gutes Ochsenfleisch . . „ Kuhfleisch „ Rindfleisch n Von schweren Rindern . „ Kalbfleisch • . . . . „ desgl. ausgernästetes . . „ Schweinefleisch. . . . ,, Hammelfleisch gemästet .
Wurst von pur Schweinen „ gemischte Wurst . . . „ Bratwurst „ Schwartemazen . . • „ geräucherter Speck . . „ Schinken und Dörrfleisch „ RindSsett „ Hammelsfett . . . . „ Schweineschmalz, ausgelassenes
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Polizeiliche Bekanntmachungen.
12) Unter Bezugnahme auf die von mir erlassene, im letzten Gießer Anzeigeblatt erschienene Bekanntmachung vom 18. v. M. fordere ich hierdurch sämmtliche diesige Dienstherrschaften auf, die ihren Dienstboten beiderlei Geschlechts von mir ertheilten Aufenthalts-Erlaubniß-Scheine binnen vier Tagen, von der Publikation des Gegenwärtigen an gerechnet, auf das hiesige Polizcibüreau, bei Vermeidung einer Strafe von 1 fl. 30 fr., abzuliefern, um dagegen die durch die Allerhöchste Verordnung vom 1. Februar 1838 vorgeschriebenen Dienstbücher, wovon das Stück drei Kreuzer kostet, in Empfang zu nehmen.
Gleichzeitig werden die Herrschaften derjenigen Dienstboten, welche der hiesigen Gemeinde angehören, erinnert, diese Dienstleute alsbald und bei Vermeidung der auf die Unterlassung durch die vorbelobte Verordnung angedrohtcn Strafen, auf dem dahicsigen Polizcibüreau anzuzeigen.
Gießen den 28. Februar 1838. Der Großh. Hess. Kreisrath
K. CH. K n o r r.
13) Eine bunte Schürze, ein Beutelchen mit einigem Geld und ein weißes Sacktuch sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau abgeliefert worden.
Gießen am 1. März 1838.


