Lamstag, den
2 Juni
18
38.
Die für das hiesige, wöchentlich einmal, „am Sonnabend , erscheinende Anzeiaeblatt bestimmten Avertissements müssen, um nicht störend einzuwirken, in jeder Woche bis längstens zum Freitage, Vormittags g Uhr, eingesendet werden; später eintreffende bleibe» bis zur nächsten Nummer liegen. — Daß alle an die Expedition dieses Blattes zum Jnseriren gelangenden Anzeigen :c., schon im wahren Interesse der Einsender, jedesmal mit des Einsenders deutlicher Ramensunterschrift, lediglich zur Notiz für die Expedition, verletzen sein müssen, bringt man hiermit wiederholt in Erinnerung, und bemerkt zugleich, daß, wider Vcrhoffen, ohne des Einsenders Unterschrift eintreffende Zitierenden unberücksichtigt bleiben.
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 26. Mai bis 2. Ium 1838.
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i
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auch
2
1
Erbsen
Linsen
fl.
20
18
12
8
18
16
20
16
18
13
3 7
1 1
1
1 1
1 1
1
1
1
2
6
12
2
1
1
1
Pfd. Lutter
Handkäse Eyer . . .
4
6
7
-si K
1 Pfd. gutes Ochsenfleisch .
1 „ Kuhfleisch . . . .
11
8
7 9
0’2
,, Wasserweck 1 „ Milchbrod . 3 „ Taigscher.
Rindfleisch ....
Von schweren Rindern Kalbfleisch .... desgl. ausgemästetes . Schweinefleisch. . . Hammelfleisch gemästet
6
15
16
4
4
5
4
6
„ Hammelsfett . . .
„ Schweineschmalz, ausge laffenes
n desgl. unausgelassenes
Pfd. Waizenmehl . .
» grob geschälte Gerste " klein geschälte Gerste
1 „ Wurst von pur Schweine
1 „ gemischte Wurst . .
1 „ Bratwurst ....
- Pfd. 20^ Lth. — Qt. Roggenbrod . . .
1 n 29J " — " fz ....
3 „ 27 " — „ „ ....
18 Lth. —Qt. Kümmel- oder gemischtes Brod
v u cy t p r e i s
1 ,, Schwartemagen . .
1 „ geräucherter Speck .
"* „ Schinken und Dörrfleisch ,, Rindsfett ....
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ISierpreise. Maas ordinaireS Bier . . . auch . . . Maas Doppelbier ....
Marktpreise.
Maas Milch
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4 ,,
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Pf.
Pf.
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F^leiscypreise.
kr. I pf.
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kr.
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Städte.
Gemäs
Walzen
Korn
Gerste
Hafer
Darmstadt . . .
Gießen ....
Marburg am 20. Mai
Dotzlar am 26. Mai _
das Malter das Malter auch daS Mött der Schessel
Pf.
200
90
ft.
10
7
4
kr.
20
16
Pf.
200
SO
1 00 1 CD co 1
kr.
30
35
53
Pf.
165
75
ft. 6 6 7 4 3
kr.
24
55
30
6.1
Pb
55
ft. 3 4
2 1
kr.
45
35
30
31
Polizeiliche Bekanntmachungen.
27) Die öftere Wiederholung von Unglücksfällen beim Baden erfordert es, darauf aufmerksam zu machen, wie nothwendkg es zur Lebensrettung eines, aus dem Wasser gezogenen, des Bewußtseins beraubten Menschen ist, denselben wo möglich sogleich trocken abzureiben und dann eiligst in die Rettungsanstalt zu tragen, zu welcher der Thorschreiber am Neustädter Thore den Schlüssel bat. Sowohl während des Abreibens, als während des Tragens und beim Niederlegen ist dem Körper eine Lage zu geben, bei welcher der Kopf durch irgend eine, wo möglich weiche Unterlage etwas in der Höhe erhalten wird. Die weitere Anordnung von Rettungsmaasregeln muß den Aerz- ten überlassen bleiben.
Gleichzeitig werden auf Antrag des Großh. Phystkus Herrn Hofraths Dr. Nau dahier nachstehende Baderegeln mit dem dringenden Wunsche veröffentlicht, daß solche von Familienvätern, Lehrern und Brodherren zur Kenntniß ihrer Angehörigen, Pffegbefohlenen, Schüler, Dienstleute rc. gebracht und denselben genau erklärt werde» möchten.


