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29. Juli

Samstag, den

18

Frucht - und Vicrualienpreife zu Gießen vom 22. bis 29, Juli.

Fflxischpreisk.

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Pf. ]|

Wrovprrjse.

fr. | pf.

1 Pfd. guter Ochsenfleisch . .

1 s-e = =5-=s ö 1 Kuüfleii'ch.....

1 " Rind' eisch.....

.1 Vo» schweren Rindern .

1 Kalbfleisch .......

2,2 6S 1 desgl. ausgemästekcs . . s??'5® 1 SchweineU. isch . . . . j

1 Hammelfleisch gemästet

1 Wurst von pur Schweinen

2 1 gemischte Wurst . . .

= 1 Bratwurst . ...

1 Schwariemagen . . .

1 geräucherter Lpeck . .

5 §"s>=:= =" i Schjuten oder Dörrfleisch

1 Rindsfett.....

1 - Hammelsfett . . . .

1 Schweine,chwalz, auSgelasse-

L nes ...

K i LeSgl. unausgelaffenes .

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P,d.25Ltb. Qt. Roggenbrod . . .

2 11 ......

4 22 .......

20 pth. 1 Qt. Kümniel- oder gemischtes Brod

. 6 i Wasserweck......

, 5 1 Mrlckvrod......

i 6 1 Taigscher ......

Uierprr töt'.

: 1 Maas ordinaires B>er.......

i auch.....

! 1 Maas Doppelbier ........ MürLtpreise.

; 1 Maas Milch .........

; 1 Psd. Bmter..........

auch.......

I 8 Handfäse ..........

6 Eier............

, 1 Pfd. Waizcnmeb!........

j i , grob geschälte Gerste.....

! 1 , klein geschälte Gerste.....

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dFrucDtprrigr.

Städte

G e m ä ü

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

I Darmstadt . . .

| Gießen ....

| Marburg am 23. Juli

| Wetzlar am 22. Just

das Malter das Malter auch das Mott der Scheffel

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Bekanntmachung.

31) Unter Bezugnahme auf die Allerhöchste Verordnung vom 24. Dcebr. 1836 siehe Reg.-- Dlatt JVö. 6 de 1837 bringt man die auf den nächsten Donnerstag als den 3. August l. I. fest­gesetzte Eröffnung der Pfand- und Leihanstalt der Stadt Gießen hierdurch und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß die Bureau > Stunden, in welchen versetzt, eingclößt und die Verfallzeit der Pfänder prolongirt werden kann, in den lausenden Wochentagen mit einziger Ausnahme der Mitt­wochs - und Samstags - Nachmittage Vormittags von 8 bis 12 Ubr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr bestimmt, und daß die Pfandhaus - Beamten angewiesen und verpflichtet sind, in den Geschäften der Anstalt nicht nur allein ein humanes Benehmen, sondern auch die strengste Verschwiegenheit zu beobachten.

Sonach kann nunmehr Zeder, gleichviel ob hiesiger Einwohner oder Auswärtiger, der in augen­blickliche Geldverlegenheit geräth, gegen ein vcrhältnißmäßig geringes Opfer, sich mit vollem Vertrauen a«l die gedachte Anstalt wenden, ohne nöthig zu haben, sich gewissenlose» Wucherern Preis zu gebe» und so, wie leider nur zu oft geschieht, seinen und der Seinigen Ruin herbeizusühren.