29. Juli
Samstag, den
18
Frucht - und Vicrualienpreife zu Gießen vom 22. bis 29, Juli.
Fflxischpreisk.
fr. |
Pf. ]|
Wrovprrjse.
fr. | pf.
1 Pfd. guter Ochsenfleisch . .
1 s-e = =5-=s ö 1 „ Kuüfleii'ch.....
1 " Rind' eisch.....
.1 „ Vo» schweren Rindern .
1 „ Kalbfleisch .......
’ 2,2 6S 1 „ desgl. ausgemästekcs . . s??’“'5®’ 1 „ SchweineU. isch . . . . j
1 „ Hammelfleisch gemästet
1 „ Wurst von pur Schweinen
2 1 „ gemischte Wurst . . .
= 1 „ Bratwurst . ...
1 „ Schwariemagen . . .
1 „ geräucherter Lpeck . .
5 §"s>=:= =" i „ Schjuten oder Dörrfleisch
1 „ Rindsfett.....
1 - Hammelsfett . . . .
1 „ Schweine,chwalz, auSgelasse-
L nes ...
K i „ LeSgl. unausgelaffenes .
11
8
7
8
n
8
12
8
15
16
20
16
18
18
20
1 18
|| | | 1 1 1 1 । 1 1 1 H 1 1 1 I ------------------- -
— P,d.25Ltb. — Qt. Roggenbrod . . .
2 „ 11 „ — „ ......
4 „ 22 „ — „ .......
20 pth. 1 Qt. Kümniel- oder gemischtes Brod
. 6 „ i „ Wasserweck......
, 5 „ 1 „ Mrlckvrod......
i 6 „ 1 „ Taigscher ......
Uierprr töt'.
: 1 Maas ordinaires B>er.......
i auch.....
! 1 Maas Doppelbier ........ MürLtpreise.
; 1 Maas Milch .........
; 1 Psd. Bmter..........
auch.......
I 8 Handfäse ..........
6 Eier............
, 1 Pfd. Waizcnmeb!........
j i , grob geschälte Gerste.....
! 1 , klein geschälte Gerste.....
2 i
6 1
12
1
1
1
4
6
■7
6
15
16
4
4
4
4
8
11111111 iii 1111 li
dFrucDtprrigr.
Städte
G e m ä ü
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
I Darmstadt . . .
| Gießen ....
| Marburg am 23. Juli
| Wetzlar am 22. Just
das Malter das Malter auch das Mott der Scheffel
Pt.
2co
90
ch
8
8
6
8
fr.
50
55
30
30
Pf.
200
]
80
l.
6
7
1
2
fr.
10
40
52-
Pt
165
75
ft. 5 4 4 3
2
fr.
48
10
20
20
20
la । i i i^|
fl. 8
3
3
2
1
fr.
30
10
20
15
24
11 ijiiri
ft
11 i i i i ?!
ki । ii i
i m 11 n
1111111 j
Bekanntmachung.
31) Unter Bezugnahme auf die Allerhöchste Verordnung vom 24. Dcebr. 1836 — siehe Reg.-- Dlatt JVö. 6 de 1837 — bringt man die auf den nächsten Donnerstag als den 3. August l. I. festgesetzte Eröffnung der Pfand- und Leihanstalt der Stadt Gießen hierdurch und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß die Bureau > Stunden, in welchen versetzt, eingclößt und die Verfallzeit der Pfänder prolongirt werden kann, in den lausenden Wochentagen — mit einziger Ausnahme der Mittwochs - und Samstags - Nachmittage — Vormittags von 8 bis 12 Ubr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr bestimmt, und daß die Pfandhaus - Beamten angewiesen und verpflichtet sind, in den Geschäften der Anstalt nicht nur allein ein humanes Benehmen, sondern auch die strengste Verschwiegenheit zu beobachten.
Sonach kann nunmehr Zeder, gleichviel ob hiesiger Einwohner oder Auswärtiger, der in augenblickliche Geldverlegenheit geräth, gegen ein vcrhältnißmäßig geringes Opfer, sich mit vollem Vertrauen a«l die gedachte Anstalt wenden, ohne nöthig zu haben, sich gewissenlose» Wucherern Preis zu gebe» und so, wie leider nur zu oft geschieht, seinen und der Seinigen Ruin herbeizusühren.


