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16) Da nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften schon das Vcweiden des Gemeindeangers bei 1 fl. 30 kr. Straft verboten ist, derselbe auch weder besäet noch bepflanzt, überhaupt zu keinem anderen Zwecke, als zum Verscharren des gefallenen Viehes benutzt werden darf, so kann um so weniger das Aufsuchen von Knochen re. an dem gedachten Orte gestattet werden, und wird daher solches, sowie jeder Besuch des Gemeindeangers und der hierzu gehörigen Umgebung von dazu nicht berechtigten Personen bei einer Straft von 3 fl. bis 5 fl., oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe, untersagt.
Gießen den 22. April 1837. Der Großh. Hess. Kreisrath.
K. C h. Knorr.
Edictalladuug.
483) Edictalladuug. Alle diejenigen, welche Forderungen, Erb- oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß des verstorbenen pensionirte» Großh. Hauptmanns Franz dahier machen zu können glauben, werden andurch aufgefordcrt, dieselben so gewiß in dem auf
Montag den 26ten Juni l. I., Vormittags 10 Uhr, aukeranmteu Termin bei dem unterzeichneten Hos- gerichts - Commissär auf Großherzogl. Hofgcnchts- Canzlei dahier zur Anzeige zu bringen und zu begründen , als sonst, ohne Rücksicht darauf, der Nachlaß den sich legitimirenden Jutestaterben hier- nächst ausgeantwortet Werder: wird.
Giessen den 17. April 1837.
N e i tz, Großh. Hofgerichts Secretär.
Besondere Bekanntmachungen.
427) Aufforder u u g. Die Ehegattin des Großherzogl. Polizeiraths Rauch dahier besitzt in der Gemarkung Wieseck folgende Grundstücke:
Flur. XXIV/, 682 Nth. Wiese an der Ursu- lum, zehntfrei,
Flur. XXV/67 160 Rth. Wiese an der Oberlach bei'm Kessel, zehntfrei,
welche ihr von ihrer Mutter, der verstorbenen Postmeister Kempf, gcbornen Seipp, durch Erbfolge zu- gefallen sein sollen. Da sie sich nicht urkundlich über den Erwerb dieser Grundstücke ausweisen kann und dieselben jetzt veräußern will, so fordert man diejenigen, welche allenfalls aus irgend einem Grund Ansprüche auf sie zu haben vermeinen, hiermit auf, diese so gewiß innerhalb 4 Wochen von heute an dahier anzuzeigen und zu begründen, als sonst die Veräußerung derselben gerichtlich bestätigt werden wird. Gießen den 28. April 1837.
Großherzogl. Landgericht allda. P l o ch.
496) Die durch Großh. Rechnungskammer abgeschlossenen städtischen Rechnungen von 1833 u.
1834 sind von heute an 14 Tage laug auf dem Rathhaus zur Einsicht offen gelegt.
Gießen den 27. April 1837.
Der Bürgermeister M. Schneide r.
482) Die noch rückständigen Stciggclder für Holz aus den städtischen Waldungen, von den am 23tcn und 30ten Januar d. I. abgehaltenen Versteigerungen herrührend, — sind binnen 3 Tagen bei Vermeidung gesetzlichen Zwangs an die Stadtkasse zu berichtigen.
Gießen den 27. April 1837.
Der Stadtrechner
R c r n.
Versteigerungen.
498) Montag den 8ten Mai d. I., Vornn't tags 10 Uhr, soll das dem Zimmermeister Jacob Herbert dahier gehörige Badehaus auf dem Zimmerplatz vor dem Neustädter Thor öffentlich meistbietend versteigert werden.
Gießen den 20. April 1837.
Großh. Hess. Stadtgericht Müller.
493) Auf freiwilliges Ansuchen der Erben des Jeremias Krailing dahier, sollen die von demselben hinterlassenen Immobilien, als:
Haus und Grund neben Daniel Pimper,
Stall u. Grund neben Phl. Beckers Wittwe, 10 Rth. 3 Sch. Garten bei der Hofraithe, 54 Rth. Garten auf der Hardt, neben Ant.
Krailing, giebt 30kr. Zins aufs Rathhaus, Moutag den 8ten Mai, Nachmittags 2 Uhr, auf dahicsigcm Rathhaus, unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich versteigert werden.
Gießen den 28. April 1837.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.
429) Montag, den 22. Mai, Nachmittags 2 Uhr, soll aus dahiesigem Rathhaus, das dem hiesigen Burger und Schreinermeister Weber gehörige


